Ihr Weg zur Berufszulassung – Schritt für Schritt
Diese Seite bietet Ihnen normalerweise eine interaktive Checkliste zum Abhaken. Dafür wird JavaScript benötigt. Alle Inhalte finden Sie hier auch als Text. Das Anerkennungsverfahren läuft bei den Approbationsberufen anders als in der Physiotherapie – beide Wege stehen deshalb einzeln.
Approbationsberufe: Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker
Schritt 1: Zuständige Stelle finden
Approbationsbehörde je Bundesland
Zuständig für Ihre Anerkennung ist die Approbationsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten - je nach Bundesland zum Beispiel das Landesprüfungsamt oder eine Bezirksregierung (in NRW etwa die Bezirksregierung Münster). Stellen Sie Ihren Antrag nur in einem Bundesland - Mehrfachanträge sind nicht zulässig.
Gut zu wissen: Unser kostenloses Online-Informationsseminar "Wege zur Anerkennung" beantwortet jeden Dienstag um 9:30 Uhr alle Fragen rund um Verfahren, Sprachnachweise und Förderung - unverbindlich und ohne Vorkenntnisse.
Tipp: Der Anerkennungs-Finder auf anerkennung-in-deutschland.de zeigt Ihnen in wenigen Klicks die für Ihren Beruf und Ihr Bundesland zuständige Stelle.
Zuständige Stelle finden · Kostenloses Infoseminar
Schritt 2: Antrag stellen
Unterlagen beglaubigt & übersetzt
Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein - in vielen Bundesländern ist das inzwischen auch digital möglich. Zeugnisse und Nachweise müssen als beglaubigte Kopien vorliegen und von vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzern ins Deutsche übersetzt sein.
Gut zu wissen: Die Anforderungen an die Unterlagen sind hoch und die Merkblätter der Behörden oft schwer verständlich. Kostenlose Anerkennungsberatungsstellen unterstützen Sie beim Zusammenstellen und Prüfen Ihrer Unterlagen - Sie finden sie über den Anerkennungs-Finder. Das Verfahren kostet Gebühren; unter bestimmten Voraussetzungen hilft der Anerkennungszuschuss.
Diese Unterlagen werden in der Regel benötigt:
- Identitätsnachweis (Pass oder Personalausweis)
- Diplom bzw. Abschlusszeugnis (beglaubigt und übersetzt)
- Fächer- und Stundenübersicht Ihrer Ausbildung
- Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf
- Nachweise über Berufserfahrung
- Sprachzertifikat (mindestens B2)
- Je nach Bundesland: Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung
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Schritt 3: Gleichwertigkeit wird geprüft
Prüfung durch die Behörde
Die Behörde prüft Ihren Abschluss - Sie selbst müssen hier nichts tun. Abschlüsse aus der EU bzw. dem EWR werden in der Regel automatisch anerkannt. Bei Abschlüssen aus Drittstaaten wird die Gleichwertigkeit mit dem deutschen Abschluss geprüft. Das Ergebnis erhalten Sie per Bescheid: Bei voller Gleichwertigkeit fehlt nur noch die Fachsprachprüfung, bei wesentlichen Unterschieden führt der Weg über die Kenntnisprüfung.
Ärztinnen und Ärzte: Gut zu wissen: Ein Bescheid über "wesentliche Unterschiede" ist kein Scheitern - über die Kenntnisprüfung (Schritt 6) erreichen Sie die Approbation trotzdem.
Apothekerinnen und Apotheker: Gut zu wissen: Ein Bescheid über "wesentliche Unterschiede" ist kein Scheitern - über die Kenntnisprüfung (Schritt 6) erreichen Sie die Approbation trotzdem.
Tipp: Die Bearbeitung dauert je nach Bundesland und Beruf mehrere Monate. Nutzen Sie die Wartezeit, um Ihr Berufsdeutsch weiter auszubauen.
Beratung anfragen
Schritt 4: Fachsprachprüfung
Ärztinnen und Ärzte – Fachsprachniveau C1
In der Fachsprachprüfung bei der Landesärztekammer zeigen Sie, dass Sie im medizinischen Alltag sicher auf Deutsch kommunizieren: Anamnesegespräch, schriftliche Dokumentation und Fallvorstellung im Kollegenkreis. Geprüft wird auf Fachsprachniveau C1 - allgemeine Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau sind die Voraussetzung.
Kurs & Förderung: Der mibeg-Vorbereitungskurs (2 Monate, Vollzeit, online oder in Präsenz) ist zu 100 % über Bildungsgutschein förderfähig - die Erfolgsquote liegt bei über 90 %.
Vorbereitungskurs Fachsprachprüfung · Kostenloses Infoseminar
Apothekerinnen und Apotheker – Fachsprachniveau C1
In der Fachsprachprüfung bei der Apothekerkammer zeigen Sie, dass Sie im pharmazeutischen Alltag sicher auf Deutsch kommunizieren - von der Beratung in der Apotheke bis zur fachlichen Dokumentation. Geprüft wird auf Fachsprachniveau C1 - allgemeine Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau sind die Voraussetzung.
Kurs & Förderung: Der mibeg-Vorbereitungskurs (2 Monate, Vollzeit, online oder in Präsenz) ist zu 100 % über Bildungsgutschein förderfähig - die Erfolgsquote liegt bei über 90 %.
Vorbereitungskurs Fachsprachprüfung · Kostenloses Infoseminar
Schritt 5: Vorläufige Berufserlaubnis (optional)
Arbeiten unter Aufsicht möglich
Mit einer vorläufigen Berufserlaubnis können Sie schon vor der endgültigen Berufszulassung unter Aufsicht arbeiten - in der Regel befristet auf bis zu zwei Jahre. Das bringt Einkommen, Praxis und wertvolle Erfahrung im deutschen Berufsalltag.
Tipp: Die praktische Erfahrung unter Aufsicht ist zugleich die beste Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung. Ob und in welcher Form eine vorläufige Berufserlaubnis möglich ist, klärt die zuständige Behörde.
Beratung anfragen
Schritt 6: Kenntnisprüfung
Mündlich-praktische Fachprüfung
Gut zu wissen: Wurde in Ihrem Bescheid die volle Gleichwertigkeit festgestellt, entfällt dieser Schritt - haken Sie ihn einfach ab.
Ärztinnen und Ärzte
Wurde keine volle Gleichwertigkeit festgestellt, legen Sie die Kenntnisprüfung ab: eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenuntersuchung, unter anderem in Innerer Medizin und Chirurgie.
Gut zu wissen: Wurde in Ihrem Bescheid die volle Gleichwertigkeit festgestellt, entfällt dieser Schritt - haken Sie ihn einfach ab.
Kurs & Förderung: Alle mibeg-Vorbereitungskurse sind zu 100 % über Bildungsgutschein förderfähig - die Erfolgsquote liegt bei über 90 %.
Vorbereitungskurs Kenntnisprüfung · Qualifizierung für Klinik und Praxis
Apothekerinnen und Apotheker
Wurde keine volle Gleichwertigkeit festgestellt, legen Sie die Kenntnisprüfung ab - mit Schwerpunkten in der pharmazeutischen Praxis und den einschlägigen Rechtsgebieten.
Gut zu wissen: Wurde in Ihrem Bescheid die volle Gleichwertigkeit festgestellt, entfällt dieser Schritt - haken Sie ihn einfach ab.
Kurs & Förderung: Alle mibeg-Vorbereitungskurse sind zu 100 % über Bildungsgutschein förderfähig - die Erfolgsquote liegt bei über 90 %.
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Ziel: Approbation
Ärztinnen und Ärzte: Geschafft! Mit der Approbation besitzen Sie die offizielle Berufszulassung und dürfen als Ärztin oder Arzt in Deutschland uneingeschränkt arbeiten.
Apothekerinnen und Apotheker: Geschafft! Mit der Approbation besitzen Sie die offizielle Berufszulassung und dürfen als Apothekerin oder Apotheker in Deutschland uneingeschränkt arbeiten.
Gesundheitsfachberuf: Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
Eine standardisierte Fachsprachprüfung als erster Schritt gibt es hier nicht. Zuerst stehen die fachlichen Prüfungen an – Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung, Sie wählen frei. Erst danach folgen Sprachprüfung, Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis, dann die Berufszulassung.
Schritt 1: Zuständige Stelle finden
Anerkennungsstelle je Bundesland
Zuständig ist die Anerkennungsstelle des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten - in den Gesundheitsfachberufen ist das nicht zwingend dieselbe Behörde wie bei den Approbationsberufen. In Nordrhein-Westfalen entscheidet zum Beispiel zentral die Bezirksregierung Münster. Stellen Sie Ihren Antrag nur in einem Bundesland - Mehrfachanträge sind nicht zulässig.
Gut zu wissen: Unser kostenloses Online-Informationsseminar "Wege zur Anerkennung" beantwortet jeden Dienstag um 9:30 Uhr alle Fragen rund um Verfahren, Sprachnachweise und Förderung - unverbindlich und ohne Vorkenntnisse.
Tipp: Der Anerkennungs-Finder auf anerkennung-in-deutschland.de zeigt Ihnen in wenigen Klicks die für Ihren Beruf und Ihr Bundesland zuständige Stelle.
Zuständige Stelle finden · Kostenloses Infoseminar
Schritt 2: Antrag stellen
Unterlagen beglaubigt & übersetzt
Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein - in vielen Bundesländern ist das inzwischen auch digital möglich. Zeugnisse und Nachweise müssen als beglaubigte Kopien vorliegen und von vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzern ins Deutsche übersetzt sein.
Gut zu wissen: Sprachnachweis, Führungszeugnis und ärztliches Gesundheitszeugnis werden in der Physiotherapie erst am Ende geprüft (Schritt 5) - manche Stellen möchten sie trotzdem schon mit dem Antrag sehen, fragen Sie im Zweifel nach. Kostenlose Anerkennungsberatungsstellen unterstützen Sie beim Zusammenstellen und Prüfen Ihrer Unterlagen - Sie finden sie über den Anerkennungs-Finder.
Diese Unterlagen werden in der Regel benötigt:
- Identitätsnachweis (Pass oder Personalausweis)
- Diplom bzw. Abschlusszeugnis (beglaubigt und übersetzt)
- Fächer- und Stundenübersicht Ihrer Ausbildung
- Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf
- Nachweise über Berufserfahrung
- Nachweis der Berufsberechtigung im Ausbildungsland, falls vorhanden
Anerkennungsberatung finden · Kostenloses Infoseminar
Schritt 3: Gleichwertigkeit wird geprüft
Prüfung durch die Behörde
Die Behörde prüft Ihren Abschluss - Sie selbst müssen hier nichts tun. Abschlüsse aus der EU bzw. dem EWR werden in der Regel automatisch anerkannt. Bei Abschlüssen aus Drittstaaten wird die Gleichwertigkeit mit der deutschen Ausbildung geprüft. Das Ergebnis erhalten Sie per Bescheid: Bei voller Gleichwertigkeit geht es direkt zur Prüfung Ihrer sprachlichen, gesundheitlichen und persönlichen Eignung, bei wesentlichen Unterschieden gleichen Sie diese vorher aus.
Gut zu wissen: Ein Bescheid über "wesentliche Unterschiede" ist kein Scheitern - Sie gleichen sie über einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung aus (Schritt 4) und wählen selbst, welchen Weg Sie gehen.
Tipp: Die Bearbeitung dauert je nach Bundesland und Beruf mehrere Monate. Nutzen Sie die Wartezeit, um Ihr Berufsdeutsch weiter auszubauen.
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Schritt 4: Fachliche Anerkennung
Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung
In der Physiotherapie stehen die fachlichen Inhalte am Anfang: Bei wesentlichen Unterschieden gleichen Sie diese aus - und wählen frei, auf welchem Weg. Im Anpassungslehrgang arbeiten Sie unter Anleitung in einer Einrichtung und schließen mit einem Abschlussgespräch ab. In der Kenntnisprüfung weisen Sie Ihr Wissen in einer mündlich-praktischen Prüfung nach. Eine standardisierte Fachsprachprüfung wie bei den Approbationsberufen gibt es hier nicht.
Gut zu wissen: Wurde in Ihrem Bescheid die volle Gleichwertigkeit festgestellt, entfällt dieser Schritt - haken Sie ihn einfach ab.
Kurs & Förderung: Das Praxisseminar Physiotherapie bereitet auf beide Wege vor - vier Monate Theorie, auf Wunsch mit anschließendem Praktikum, zu 100 % über Bildungsgutschein förderfähig.
Praxisseminar Physiotherapie · Kostenloses Infoseminar
Schritt 5: Sprachliche und persönliche Eignung
Sprachprüfung, Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis
Erst nach der fachlichen Anerkennung prüft die Behörde Ihre sprachliche, gesundheitliche und persönliche Eignung. Dazu gehört eine Sprachprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt; außerdem legen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Gesundheitszeugnis vor.
Tipp: Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis dürfen bei der Vorlage meist nicht älter als drei Monate sein - besorgen Sie beide erst, wenn die fachliche Anerkennung steht.
Kurs & Förderung: Das Praxisseminar Physiotherapie trainiert auch die berufsbezogene Kommunikation im Therapiealltag - eine gute Vorbereitung auf die Sprachprüfung.
Dafür brauchen Sie:
- Sprachprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt (berufsbezogenes Deutsch, in der Regel B2)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Ärztliches Gesundheitszeugnis
Beratung anfragen
Ziel: Anerkennung
Geschafft! Sie erhalten die Berufszulassung, dürfen die Berufsbezeichnung führen und in Deutschland als Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut arbeiten.
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Alle Angaben ohne Gewähr – den verbindlichen Ablauf legt die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes fest.