Leitfaden „Wege zur Anerkennung

Wie erreicht man die Anerkennung als Ärzt:in oder Apotheker:in?

Wer im Ausland Medizin oder Pharmazie studiert hat, kann in Deutschland als Ärzt:in oder Apotheker:in arbeiten. Dafür ist jedoch eine staatliche Anerkennung notwendig.

Der Grund dafür ist einfach: Beide Berufe gehören in Deutschland zu den reglementierten Berufen. Das bedeutet, dass man sie nur mit einer offiziellen Erlaubnis ausüben darf. Diese Erlaubnis heißt Approbation.

Mit dem Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob die ausländische Ausbildung mit der deutschen Ausbildung vergleichbar ist. So soll sichergestellt werden, dass Patient:innen sicher und gut versorgt werden.

Doch wie läuft dieses Verfahren ab? Welche Schritte sind wichtig? Und wie kann man sich gut vorbereiten?

Warum ist die Anerkennung notwendig?

Ärzt:innen und Apotheker:innen tragen eine besondere Verantwortung im deutschen Gesundheitssystem. Ärztliches Handeln betrifft Diagnostik, Therapie und medizinische Entscheidungsprozesse, Apotheker:innen sind unter anderem für die sichere Abgabe, Prüfung und Beratung zu Arzneimitteln verantwortlich. 

Um Patientensicherheit, Qualität der Versorgung und einheitliche Berufsstandards zu gewährleisten, ist die Führung der Berufsbezeichnung gesetzlich geregelt:

  • für Ärzt:innen durch die Bundesärzteordnung (BÄO)
  • für Apotheker:innen durch die Bundes-Apothekerordnung (BApO)

Die Berufsbezeichnung darf nur führen, wer eine deutsche Approbation oder eine offiziell anerkannte gleichwertige ausländische Qualifikation besitzt. Die Anerkennung ist daher keine formale Hürde, sondern ein zentrales Instrument zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.

Der Anerkennungsprozess – Schritt für Schritt

Der Weg zur Anerkennung besteht aus mehreren Schritten:

1. Zuständige Behörde finden
Die Anerkennung wird bei einer Behörde des Bundeslandes beantragt, in dem Sie arbeiten möchten.
Für Ärzt:innen und Apotheker:innen sind dies meist Landesbehörden oder Landesprüfungsämter.

Welche Behörde für Sie zuständig ist, finden Sie hier: www.anerkennung-in-deutschland.de

2. Antrag auf Anerkennung stellen
Mit dem Antrag müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, zum Beispiel:

  • Abschlusszeugnisse
  • Übersicht über Fächer und Stunden (Curriculum)
  • Nachweise über Berufserfahrung
  • Lebenslauf
  • Passkopie

Die Unterlagen müssen in der Regel beglaubigt und ins Deutsche übersetzt sein.

3. Prüfung der Gleichwertigkeit
Die Behörde prüft, ob Ihre Ausbildung mit der deutschen Ausbildung vergleichbar ist.

  • Ist die Ausbildung gleichwertig, kann die Approbation erteilt werden.
  • Gibt es wesentliche Unterschiede, müssen diese ausgeglichen werden. Meist geschieht dies durch eine Kenntnisprüfung.

4. Fachsprachprüfung
Gute Deutschkenntnisse sind sehr wichtig für die Anerkennung. Für die Anmeldung zur Fachsprachprüfung benötigen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau Deutsch B2.

In der Fachsprachprüfung wird geprüft, ob Sie sicher beruflich kommunizieren können, zum Beispiel:

  • Gespräche mit Patient:innen
  • Fachgespräche mit Kolleg:innen
  • Beratungsgespräche in der Apotheke
  • Schreiben von Berichten oder Dokumentationen

Wer frühzeitig Deutsch und Fachsprache trainiert, hat im Anerkennungsverfahren klare Vorteile.

5. Vorläufige Berufserlaubnis
Wenn die Fachsprachprüfung erfolgreich bestanden wurde, aber noch keine Approbation vorliegt, kann in vielen Bundesländern eine vorläufige Berufserlaubnis beantragt werden.

Diese Erlaubnis:

  • ist zeitlich befristet (meist für 1–2 Jahre),
  • gilt nur für ein bestimmtes Bundesland,
  • ist häufig an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.

Mit einer vorläufigen Berufserlaubnis dürfen Sie bereits unter bestimmten Bedingungen arbeiten, zum Beispiel:

  • in einer Klinik oder Apotheke,
  • meist unter Aufsicht,
  • während Sie sich auf die Fachsprach- oder Kenntnisprüfung vorbereiten.

Nicht alle Bundesländer handhaben die vorläufige Berufserlaubnis gleich. Ob sie möglich ist und welche Voraussetzungen gelten, entscheidet die zuständige Behörde.

6. Kenntnisprüfung
Die Kenntnisprüfung überprüft das fachliche Wissen.

  • Bei Ärzt:innen stehen meist Innere Medizin, Chirurgie und weitere klinische Fächer im Mittelpunkt.
  • Bei Apotheker:innen geht es unter anderem um Arzneimittelkunde, pharmazeutische Fächer und rechtliche Grundlagen.

Die Prüfung ist meist mündlich-praktisch und orientiert sich am beruflichen Alltag und dem 3. Staatsexamen in Deutschland.

7. Erteilung der Approbation
Nach dem Bestehen der Kenntnisprüfung kann die Approbation beantragt werden.
Erst mit dieser Urkunde dürfen Sie offiziell als Ärz:tin oder Apotheker:in in Deutschland arbeiten.

Persönliche Voraussetzungen für die Approbation

Zusätzlich zur fachlichen Qualifikation prüft die Behörde:

  • Sprachkenntnisse
  • Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • Persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Approbation erteilt. Dauer und Kosten unterscheiden sich je nach Bundesland.

Vorbereitung auf die Anerkennung

Die Vorbereitung auf die Fachsprach- und Kenntnisprüfung braucht Zeit und eine gute Struktur.

Hilfreich sind folgende Schritte:

  1. Fachliche Inhalte wiederholen
  2. Fachsprache üben
    Trainieren Sie, medizinische oder pharmazeutische Inhalte klar auf Deutsch zu erklären.
  3. Praxisnahe Beispiele bearbeiten
    Viele Prüfungen arbeiten mit typischen Fällen aus Klinik oder Apotheke.
  4. Das deutsche Gesundheitssystem kennenlernen
    Auch rechtliche Grundlagen und Arbeitsabläufe sind wichtig.
  5. Austausch mit anderen Fachkräften
    Erfahrungen von Kolleg:innen helfen bei der Orientierung.

Unterstützung auf dem Weg zur Anerkennung

Das Anerkennungsverfahren kann herausfordernd sein - besonders, wenn Sprache, Fachwissen und Organisation gleichzeitig bewältigt werden müssen.

Die mibeg-Institute begleiten internationale Ärzt:innen und Apotheker:innen auf ihrem Weg zur Anerkennung.

Unsere Qualifizierungen bereiten gezielt auf:

  • die Fachsprachprüfung
  • die Kenntnisprüfung
  • den Berufsalltag in Deutschland

vor. Fachunterricht, Sprachtraining und praxisnahe Übungen werden dabei miteinander verbunden.

Ergänzend bieten wir das Informationsseminar „Wege zur Anerkennung“ an. Dort erklären wir den gesamten Anerkennungsprozess verständlich und Schritt für Schritt – von der Antragstellung bis zur Approbation.

 

 

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Cecile Polzin

Cecile Polzin ist Projektleiterin bei den mibeg-Instituten und Expertin für Erwachsenenbildung und Weiterbildung. Mit mehrjähriger Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung von Bildungsangeboten für ausländische Ärzt:innen bringt sie fundiertes Fachwissen und praxisnahe Perspektiven in ihre Arbeit ein. 

Heute liegen ihre Schwerpunkte in der Entwicklung neuer Bildungsformate, im Qualitätsmanagement sowie in der Beratung von Anerkennungsverfahren für internationale Fachkräfte.