
Die Debatte über Gesundheitssteuern zeigt exemplarisch, wie umstritten staatliche Eingriffe in Fragen des Lebensstils sind. Innerhalb der Union ist dabei keine einheitliche Linie erkennbar. Während Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beim Weltwirtschaftsforum in Davos deutlich machte, dass sie bei Alkohol- und Zuckerkonsum vorrangig auf Aufklärung und Freiwilligkeit setzen möchte, signalisierten andere Stimmen aus der Fraktion Offenheit für fiskalische Steuerungsinstrumente.
Warken betonte, dass Forderungen nach höheren Abgaben oder Werbeverboten schnell als Bevormundung wahrgenommen würden. Prävention sei zwar eine zentrale Aufgabe, doch sie könne nicht allein durch staatliche Vorgaben gelingen. Neben Angeboten und Rahmenbedingungen brauche es die Mitwirkung der Bürger:innen. Regulierungen, insbesondere bei kulturell stark verankerten Produkten wie Bier oder Wein, seien politisch sensibel und gesellschaftlich umstritten.
Demgegenüber erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt (CDU), sie könne sich eine zweckgebundene Abgabe auf hochprozentigen Alkohol vorstellen. Eine solche Abgabe solle ausdrücklich kein Instrument zur Haushaltskonsolidierung sein, sondern gezielt Prävention, Suchtberatung und Therapieangebote stärken. Auch Werbebeschränkungen für Alkohol hält sie grundsätzlich für denkbar, sofern sie in ein umfassenderes Präventionskonzept eingebettet sind.
Unterstützung für steuerliche Lenkungsinstrumente kommt ebenfalls aus der SPD. Deren gesundheitspolitischer Sprecher Christos Pantazis spricht sich seit Längerem für eine Erhöhung der Alkoholsteuer aus und verweist auf internationale Erfahrungen, wonach Preissteigerungen insbesondere bei Jugendlichen und Vielkonsumierenden den riskanten Konsum reduzieren können.
Alkoholkonsum ist in Deutschland nicht nur ein individuelles Gesundheitsrisiko, sondern auch ein relevanter Kostenfaktor für das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaft insgesamt. Nach Angaben des Bundesdrogenbeauftragten entstehen allein durch Tabakkonsum direkte Kosten von rund 30 Milliarden Euro pro Jahr; die volkswirtschaftlichen Schäden, etwa durch Arbeitsausfälle und Frühverrentungen, liegen noch deutlich höher. Auch beim Alkohol verweisen internationale Berichte auf erhebliche Folgekosten durch Erkrankungen, Unfälle und Produktivitätsverluste.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weist darauf hin, dass Alkohol ein wesentlicher Risikofaktor für zahlreiche nichtübertragbare Krankheiten ist. Für das Jahr 2020 wurden weltweit mehr als 740.000 neue Krebsfälle auf Alkoholkonsum zurückgeführt. Zugleich kritisiert die WHO, dass in vielen europäischen Ländern, darunter Deutschland, insbesondere Wein nicht oder nur gering besteuert wird. Steuersätze seien häufig nicht an die Inflation angepasst worden, wodurch alkoholische Getränke real günstiger geworden seien. Tatsächlich liegt das Preisniveau für Alkohol in Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind Bier, Wein und Spirituosen hierzulande rund 14 Prozent günstiger als im EU-Schnitt. Gleichzeitig ist der Konsum weiterhin hoch: Im Jahr 2022 tranken Menschen ab 15 Jahren durchschnittlich 11,2 Liter reinen Alkohol, was einer erheblichen gesundheitlichen Belastung entspricht.
Vor diesem Hintergrund fordern einzelne Gesundheitspolitiker:innen von SPD und CDU eine Anpassung der Alkoholbesteuerung. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, verweist auf internationale Erfahrungen, wonach maßvolle Preissteigerungen insbesondere bei Jugendlichen und Vielkonsumierenden zu einem Rückgang riskanten Konsums führen können.
Damit wird Alkohol zunehmend nicht nur als individuelles Konsumgut, sondern als gesundheitspolitischer Steuerungsfaktor diskutiert. Die zentrale Frage lautet, ob und in welchem Umfang Preisregulierung geeignet ist, Konsumverhalten zu beeinflussen, ohne gesellschaftliche Akzeptanz und wirtschaftliche Interessen aus dem Blick zu verlieren.
Während die Alkoholbesteuerung vor allem ordnungspolitisch diskutiert wird, steht bei der Zuckersteuer stärker die Frage nach der Wirksamkeit im Mittelpunkt. Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) kommt zu dem Ergebnis, dass die Evidenzlage insgesamt uneinheitlich ist, sich jedoch bei bestimmten Zielgruppen konsistentere Effekte zeigen.
Relativ klar seien positive Auswirkungen bei Kindern und Jugendlichen erkennbar. Auch Steuerdesigns, die Anreize zur Reformulierung setzen, etwa durch gestaffelte Abgaben nach Zuckergehalt, zeigten in mehreren Studien Wirkung. Hersteller reagierten in solchen Modellen teilweise mit einer Reduktion des Zuckergehalts, was indirekt gesundheitliche Effekte entfalten könne. Simulationsstudien, darunter auch Berechnungen für Deutschland, prognostizieren langfristig sinkende Prävalenzen von Adipositas, Typ-2-Diabetes und Karies sowie Einsparungen bei Gesundheitskosten.
Demgegenüber zeichnen Beobachtungsstudien aus Ländern mit bereits eingeführter Zuckersteuer ein heterogeneres Bild. Während einige Untersuchungen messbare Verbesserungen feststellen, zeigen andere nur geringe oder keine Effekte, insbesondere bei Erwachsenen. Die tatsächliche Wirkung scheint stark vom konkreten Steuermodell, der Höhe der Abgabe und begleitenden Maßnahmen abzuhängen.
Hinzu kommt eine verteilungspolitische Dimension. Das WIP weist darauf hin, dass Verbrauchssteuern auf zuckerhaltige Produkte potenziell regressiv wirken können, da Haushalte mit niedrigerem Einkommen relativ stärker belastet werden. Gleichzeitig deuten mehrere Studien darauf hin, dass gesundheitliche Gewinne gerade in sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen teilweise höher ausfallen können, da dort der Konsum zuckerhaltiger Getränke oft überdurchschnittlich ist.
Vor dem Hintergrund eines in Deutschland deutlich über den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation liegenden Zuckerkonsums fordern Organisationen wie die Leopoldina, die Bundesärztekammer oder die Kassenärztliche Bundesvereinigung seit Längerem eine stärkere regulatorische Strategie. Die Debatte zeigt jedoch: Eine Zuckersteuer ist kein rein fiskalisches Instrument, sondern ein komplexer Eingriff in Konsumverhalten, Marktmechanismen und soziale Verteilungswirkungen. Ihre Ausgestaltung entscheidet maßgeblich darüber, ob sie als effektives Präventionsinstrument wahrgenommen wird oder als unverhältnismäßige Belastung.
Die internationale Perspektive verschärft die Debatte zusätzlich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bewertet sogenannte Gesundheitssteuern als eines der wirksamsten Instrumente zur Prävention lebensstilbedingter Erkrankungen. Mit der Initiative „3 by 35“ verfolgt sie das Ziel, die realen Preise für Tabak, Alkohol und zuckerhaltige Getränke bis 2035 um mindestens 50 Prozent zu erhöhen. Dadurch sollen Konsum reduziert, Krankheitslast gesenkt und zugleich zusätzliche Mittel für Gesundheitssysteme generiert werden.
Nach Einschätzung der WHO führen schwach ausgestaltete Steuersysteme dazu, dass gesundheitsschädliche Produkte vergleichsweise günstig bleiben, während die Folgekosten von der Allgemeinheit getragen werden. Insbesondere kritisiert die Organisation, dass Alkoholsteuern häufig nicht inflationsangepasst sind oder, wie bei Wein in zahlreichen europäischen Ländern, ganz fehlen. Auch bei zuckerhaltigen Getränken seien die bestehenden Steuersätze vielerorts zu niedrig, um eine relevante Lenkungswirkung zu entfalten.
Es ist fraglich, ob Deutschland diesen Weg konsequent beschreiten wird. Während internationale Organisationen und Teile der Fachwelt klare Empfehlungen aussprechen, betont die Bundesregierung bislang stärker Freiwilligkeit und Aufklärung. Die politische Herausforderung besteht darin, Prävention wirksam zu gestalten, ohne den Eindruck staatlicher Bevormundung zu verstärken und zugleich die langfristigen Kosten lebensstilbedingter Erkrankungen nicht aus dem Blick zu verlieren.
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