Zwei Ärzte lernen gemeinsam die Fachsprachprüfung Medizin

Zuckerabgabe als Teil des GKV-Sparpakets

Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes setzt die Bundesregierung auch auf steuernde Maßnahmen mit Präventionsbezug. Dazu gehört die geplante Abgabe auf zuckergesüßte Getränke, deren Einführung derzeit für 2028 vorgesehen ist. Die konkrete Ausgestaltung ist allerdings noch offen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken machte deutlich, dass derzeit noch geklärt werden müsse, wie die Regelung technisch umgesetzt werden kann. Das Bundesministerium für Gesundheit ist mit der weiteren Ausarbeitung befasst.

Finanziell verweist Warken auf Berechnungen der Finanzkommission Gesundheit. Demnach könnten durch eine solche Abgabe jährlich rund 450 Millionen Euro erzielt werden. Zugleich betont sie, dass der Schritt nicht allein aus finanziellen Gründen sinnvoll sei, sondern auch aus Gründen der Prävention.

Damit unterscheidet sich die Zuckerabgabe von vielen anderen Maßnahmen im Sparpaket. Sie soll nicht nur zusätzliche Einnahmen bringen, sondern auch gesundheitspolitisch lenken. In anderen Ländern habe sich gezeigt, dass entsprechende Abgaben den Zuckergehalt in Getränken senken können, weil Hersteller ihre Rezepturen anpassen. Genau diese Lenkungswirkung steht nun auch in Deutschland im Mittelpunkt der Debatte. 

Prävention statt reine Einnahmequelle

Die geplante Zuckerabgabe soll nach Darstellung ihrer Befürworter:innen nicht vor allem Verbraucher:innen zusätzlich belasten, sondern gesundheitspolitische Anreize setzen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob Hersteller ihre Rezepturen anpassen und den Zuckergehalt in Getränken senken. Genau darin sehen viele Akteur:innen den entscheidenden präventiven Effekt. 

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verweist darauf, dass andere Länder mit ähnlichen Abgaben bereits Erfahrungen gesammelt haben. Dort sei der Zuckerkonsum teils messbar zurückgegangen. Nicht zwingend, weil Menschen weniger Getränke gekauft hätten, sondern weil Hersteller ihre Produkte verändert und weniger Zucker zugesetzt hätten. Die Abgabe wirkt in diesem Verständnis also nicht nur über das Verhalten der Konsument:innen, sondern auch über die Zusammensetzung der Produkte. 

Auch Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, betont diesen Punkt: „Eine klug ausgestaltete Abgabe setzt wirksame Anreize für Hersteller, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. Dass das funktioniert, zeigen internationale Erfahrungen.“ Als Beispiel nennt er Großbritannien: Dort sei der durchschnittliche Zuckergehalt von Softdrinks nach Einführung einer Abgabe um rund 30 Prozent gesunken. In diesem Zusammenhang wird häufig ein gestaffeltes Modell nach britischem Vorbild diskutiert, bei dem die Höhe der Abgabe vom Zuckergehalt abhängt. Ein solches Modell soll den Anreiz zur Reformulierung erhöhen und verhindern, dass eine Steuer lediglich als Preisaufschlag an Verbraucher:innen weitergegeben wird.

Die gesundheitspolitische Begründung ist dabei zentral. Ein hoher Zuckerkonsum wird mit zahlreichen ernährungsbedingten Erkrankungen in Verbindung gebracht, darunter Übergewicht, Adipositas, Typ-2-Diabetes, Fettlebererkrankungen und Karies. Aus ärztlicher Sicht sind diese Folgen längst im Versorgungsalltag sichtbar, sowohl in Praxen als auch in Kliniken. Vor dem Hintergrund eines in Deutschland deutlich über den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation liegenden Zuckerkonsums sehen Fachorganisationen schon länger Handlungsbedarf. Organisationen wie die Leopoldina, die Bundesärztekammer oder die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordern seit Längerem eine stärkere regulatorische Strategie.

Gleichzeitig ist die Wirkung einer Zuckerabgabe nicht unumstritten. Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung kommt zu dem Ergebnis, dass die Evidenzlage insgesamt uneinheitlich ist. Klarere positive Effekte zeigen sich demnach vor allem bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Steuerdesigns, die Hersteller gezielt zur Reduktion des Zuckergehalts anregen. Beobachtungsstudien aus Ländern mit bereits eingeführter Zuckersteuer fallen hingegen gemischter aus, insbesondere mit Blick auf Erwachsene.

Hinzu kommt eine soziale Dimension: Verbrauchssteuern auf zuckerhaltige Produkte können Haushalte mit niedrigerem Einkommen relativ stärker belasten. Gleichzeitig deuten mehrere Studien darauf hin, dass gesundheitliche Vorteile gerade in sozial benachteiligten Gruppen höher ausfallen können, weil dort der Konsum zuckerhaltiger Getränke häufig überdurchschnittlich ist. Die Ausgestaltung der Abgabe entscheidet daher maßgeblich darüber, ob sie als wirksames Präventionsinstrument oder als zusätzliche Belastung wahrgenommen wird.

Zustimmung aus Ärzteschaft und Gesundheitswesen

Die geplante Zuckerabgabe stößt bei vielen Akteur:innen aus Gesundheitswesen und Politik auf Zustimmung. Aus ihrer Sicht kann sie ein wichtiger Baustein sein, um ernährungsbedingten Erkrankungen vorzubeugen und zugleich die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu entlasten.

Besonders deutlich positioniert sich die Ärzteschaft. Vor der Entscheidung über die Zuckersteuer haben knapp 4.000 Mediziner:innen in einem offenen Brief eine Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Getränke gefordert. Unterzeichnet wurde der Brief unter anderem von Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt und Marburger-Bund-Vorsitzender Susanne Johna. Aus ärztlicher Sicht sei die Dringlichkeit hoch, weil ernährungsbedingte Erkrankungen seit Jahren zunehmen. Auch Reinhardt selbst fordert eine zügigere Einführung der Abgabe. Der geplante Start im Jahr 2028 greife aus seiner Sicht zu spät, weil sich gesundheitliche Effekte erst mit Verzögerung zeigen. Die Zuckerabgabe sei „richtig und längst überfällig“, erklärte er. Gerade deshalb solle sie möglichst schnell eingeführt werden. Reinhardt verweist dabei auch auf die langfristigen Kosten ernährungsbedingter Erkrankungen. In Deutschland sei rund die Hälfte der Erwachsenen übergewichtig, etwa ein Viertel adipös. Die Folgen reichten von Typ-2-Diabetes über Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zu Karies. Allein die Kosten der Adipositas würden auf mehr als 60 Milliarden Euro jährlich geschätzt.

Unterstützung kommt zudem vom Wissenschaftsbündnis Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten und der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Barbara Bitzer, Sprecherin von DANK und Geschäftsführerin der DDG, spricht von „guten Nachrichten für den Kampf gegen nicht übertragbare Krankheiten und die unter Druck stehenden Gesundheitskassen.“ Mit einer Zuckersteuer hole Deutschland im europäischen Vergleich auf und gebe der Industrie klare Regeln vor. Aus Sicht von DANK und DDG sollte die Abgabe gestaffelt ausgestaltet werden, damit sie einen tatsächlichen Anreiz zur Zuckerreduktion setzt. Zugleich wird betont, dass eine Zuckersteuer nur ein erster Baustein für mehr Prävention sein könne. Weitere Maßnahmen wie eine wirksame Regulierung von Werbung für ungesunde Produkte oder eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse werden ebenfalls diskutiert.

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung vieler Akteur:innen ist die konkrete Ausgestaltung der Zuckerabgabe noch offen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betont, dass noch geklärt werden müsse, wie die Regelung technisch umgesetzt werden kann. Das Bundesministerium für Gesundheit ist mit dieser Aufgabe betraut, Details zum Modell, zur Höhe der Abgabe oder zur genauen Staffelung liegen bislang jedoch nicht vor. Offen bleibt damit auch, ob Deutschland dem internationalen Trend zu stärkerer Präventionspolitik folgt. Die Weltgesundheitsorganisation bewertet Gesundheitssteuern auf Tabak, Alkohol und zuckerhaltige Getränke als wirksames Instrument gegen lebensstilbedingte Erkrankungen und verfolgt mit der Initiative „3 by 35“ das Ziel, die realen Preise dieser Produkte bis 2035 um mindestens 50 Prozent zu erhöhen.

Diese Seminare und Weiterbildungen könnten Sie interessieren:
Intensivseminar Krankenhausleitung für Ärztliche Direktor:innen und Chefärzt:innen
Intensivseminar Krankenhausmanagement
Health Management