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Transformationsfonds: Antragstellung gestartet – strategisches Vorgehen zahlt sich aus

Mit dem Start des digitalen Antragsportals des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) beginnt die operative Phase des Transformationsfonds. Ab sofort können Förderanträge gestellt werden – die erste Frist endet am 30. September 2025. Die Antragstellung bietet Kliniken die Chance, konkrete Projekte umzusetzen und gleichzeitig strategische Weichen für die zukünftige Versorgungsstruktur zu stellen.

Die Antragstellung: Komplex, aber mit großer Hebelwirkung

Der Transformationsfonds stellt über zehn Jahre hinweg 50 Milliarden Euro bereit – eine historische Chance für die Neugestaltung der Krankenhauslandschaft. Doch wer davon profitieren will, muss nicht nur ambitionierte Projekte planen, sondern diese auch professionell in Anträge überführen.

Im Unterschied zum KHZG ist die Antragstellung nicht an Pflichtkriterien geknüpft. Vielmehr erfordert sie eine medizinisch-strategische Logik, wirtschaftliche Plausibilität und eine transparente Projektstruktur. Die Förderung konzentriert sich auf acht Tatbestände:

  • Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten
  • Umstrukturierung von Standorten mit dem Ziel sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen
  • Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen, einschließlich robotergestützter Telechirurgie
  • Bildung bzw. Ausbau von Zentren zur Behandlung seltener, komplexer oder schwerwiegender Erkrankungen
  • Bildung bzw. Fortentwicklung regional begrenzter Krankenhausverbünde (mindestens zwei Krankenhäuser), insbesondere durch Standortzusammenlegungen
  • Bildung integrierter Notfallstrukturen
  • Schließung von Krankenhausstandorten bzw. Teilen davon in überversorgten Gebieten
  • Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten

Die Antragstellung ist an klare formale Anforderungen geknüpft: Projekt- und Betriebsplanung, Raumnutzungskonzepte, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und eine realistische Kostenstruktur. All diese Unterlagen müssen bereits bei Antragseinreichung vorliegen. Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, deren Umsetzung nach der Bewilligung beginnt – eine Vorfinanzierung der Planungskosten aus Eigenmitteln ist also zwingend erforderlich.

Der Aufwand ist hoch, doch die Chance auf Fördermittel für zukunftsweisende Projekte rechtfertigt diesen Einsatz. Wer gut vorbereitet ist, hat die Möglichkeit, gezielt Strukturen zu verändern, neue Versorgungslösungen zu etablieren und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Digitales BAS-Portal: Einstieg leicht gemacht, Strategie bleibt Pflicht

Das vom BAS gestartete Antragsportal erleichtert die technische Antragstellung. Dennoch ersetzt es nicht die inhaltliche Vorbereitung. Krankenhausträger und Landesministerien müssen gemeinsam daran arbeiten, tragfähige, abgestimmte Anträge zu formulieren. Wichtig ist auch, regional zu denken: Die Vergabe erfolgt nicht nach dem Gießkannenprinzip. Wer zuerst kommt und ein gutes Konzept vorlegt, hat bessere Chancen.

Der Transformationsfonds ist kein Selbstläufer, sondern ein Instrument für zukunftsfähige Einrichtungen. Die Antragstellung erfordert Strategie, Ressourcen und eine realistische Einschätzung der regionalen Versorgungsbedarfe.

Für Klinikleitungen und Projektverantwortliche heißt das: Jetzt können Projekte angemeldet und Fördermittel beantragt werden – idealerweise eingebettet in eine überlegte, regionale Strategie. Denn strategisch durchdachte Vorhaben haben nicht nur bessere Chancen auf Förderung, sondern stärken langfristig die eigene Rolle in der Versorgungslandschaft.

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