
Der anhaltende Fachkräftemangel sowie steigende Krankenstände und die wachsende finanzielle Belastung der sozialen Sicherungssysteme stellen die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik erneut ins Zentrum der politischen Debatte. Insbesondere im Gesundheitswesen verdichten sich strukturelle Probleme, die weit über einzelne Reformvorhaben hinausweisen. Minijobs, telefonische Krankschreibungen, Teilzeitregelungen und Arbeitszeitvorgaben werden neu bewertet - jedoch nicht isoliert, sondern im Kontext von Beitragsstabilität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsvolumen. Die Frage lautet zunehmend, wie sich soziale Absicherung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit zugleich gewährleisten lassen.
Dabei zeigt sich, dass viele dieser Themen eng miteinander verknüpft sind. Die Ausgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen beeinflusst die Einnahmeseite der Sozialversicherungen. Arbeitszeitmodelle und Belastungsstrukturen wirken sich direkt auf die Gesundheit von Beschäftigten und die Stabilität der Versorgung aus. Und Regelungen zur Krankschreibung berühren sowohl Fragen des Vertrauens in Arbeitnehmer:innen als auch die Organisation ambulanter Versorgung.
Ein zentraler Ansatzpunkt in der aktuellen Debatte ist die Rolle der Minijobs. Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) schlägt vor, Minijobs schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu überführen und sie künftig nur noch auf klar definierte Ausnahmefälle zu begrenzen. Betroffen wären davon auch Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen, in denen Minijobs seit Jahren ein fester Bestandteil der Personalstruktur sind.
Nach Auffassung der CDA hat sich das ursprünglich als unbürokratische Ergänzung gedachte Instrument zu einem eigenständigen Segment des Arbeitsmarkts entwickelt. Millionen Menschen arbeiteten dauerhaft in geringfügigen Beschäftigungen, häufig ohne ausreichende Absicherung im Alter oder bei Krankheit. Kritisiert wird insbesondere, dass Minijobs nur in geringem Umfang zur Finanzierung der Sozialversicherungen beitragen, obwohl die Beschäftigten selbst Leistungen in Anspruch nehmen. Gerade in Anbetracht steigender Ausgaben in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gewinnt dieses Argument an Gewicht. Wenn ein erheblicher Teil der Erwerbstätigen nur eingeschränkt in die solidarische Finanzierung einzahlt, verstärkt dies den Druck auf beitragspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die CDA argumentiert daher, Beitrag und Leistung müssten wieder stärker in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden.
Gleichzeitig wird betont, dass echte Übergangsfälle, etwa für Studierende, Rentner:innen oder klar abgegrenzte Nebentätigkeiten, weiterhin möglich bleiben sollen. Steuerliche Begünstigungen könnten erhalten bleiben, während arbeits- und sozialrechtlich eine stärkere Einbindung in die regulären Sicherungssysteme erfolgt.
Im Zuge der breiteren Debatte über Arbeitsanreize, Fehlzeiten und Produktivität richtet sich der Blick zunehmend auch auf ein Instrument der gesundheitlichen Absicherung: die telefonische Krankschreibung.
Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sie angesichts des hohen Krankenstands erneut infrage und verweist auf durchschnittlich rund 14 bis 15 Krankentage pro Jahr. Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kündigte an, die bestehenden Regelungen zu überprüfen. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, Missbrauchsmöglichkeiten auszuschließen.
Unterstützung erhält der Kanzler von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Deren Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen äußerte Zweifel daran, dass Arbeitsunfähigkeit allein am Telefon zuverlässig beurteilt werden könne. Zugleich brachte er einen weitergehenden Vorschlag in die Debatte ein: Ärztliche Atteste in den ersten drei Krankheitstagen grundsätzlich entfallen zu lassen.
Demgegenüber halten SPD, Grüne, Hausärzteverband sowie mehrere Kassenärztliche Vereinigungen an der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fest. Sie verweisen darauf, dass es keine belastbaren Hinweise auf systematischen Missbrauch gebe. Nach Auswertungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung liegt der Anteil telefonischer AUs bei lediglich rund 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankschreibungen. Auch Krankenkassen wie die AOK sehen keinen Beleg für eine missbräuchliche Nutzung.
Befürworter argumentieren zudem, die telefonische AU entlaste Praxen, reduziere Infektionsrisiken in Wartezimmern und ermögliche eine niedrigschwellige Versorgung bei leichten Erkrankungen. Kritiker:innen hingegen befürchten Fehlanreize und sehen im hohen Krankenstand ein volkswirtschaftliches Problem, das auch arbeitsrechtliche Instrumente betreffe.
Gleichzeitig steht auch die grundsätzliche Ausgestaltung der Arbeitszeit erneut zur Debatte. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Ziel sei es, mehr Flexibilität zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Insbesondere die CSU drängt auf eine zügige Umsetzung dieser Reform. Befürworter argumentieren, dass Unternehmen mehr Spielräume benötigten, um auf wirtschaftliche Schwankungen, Fachkräftemangel und branchenspezifische Anforderungen reagieren zu können. Auch im Gesundheitswesen wird regelmäßig auf starre Dienstpläne und organisatorische Herausforderungen verwiesen, die flexiblere Modelle attraktiv erscheinen lassen.
Kritik kommt hingegen von Gewerkschaften und Berufsverbänden. Sie warnen davor, dass eine Abkehr vom Acht-Stunden-Tag faktisch zu deutlich längeren Arbeitstagen führen könnte. Gerade in belastungsintensiven Bereichen wie der stationären Versorgung bestehe die Gefahr zusätzlicher gesundheitlicher Risiken für Beschäftigte. Der Marburger Bund und Vertreter:innen aus der Ärzteschaft betonen, dass Arbeitszeitregelungen nicht primär unter Effizienzgesichtspunkten betrachtet werden dürften, sondern als Instrument des Gesundheitsschutzes.
Gerade im Gesundheitswesen wird deutlich, wie eng Arbeitsmarktpolitik, Versorgungsrealität und Sozialfinanzierung miteinander verflochten sind. Wer Beitragsstabilität sichern will, muss zugleich die Arbeitsbedingungen verbessern. Wer das Arbeitsvolumen erhöhen möchte, darf den Gesundheitsschutz nicht aus dem Blick verlieren. Und wer Fehlanreize beseitigen will, muss sorgfältig zwischen Einzelfällen und strukturellen Entwicklungen unterscheiden.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob es gelingt, diese Fragen in ein konsistentes Reformkonzept zu überführen. Einzelkorrekturen an Minijobs, Arbeitszeit oder Krankschreibungsregelungen können Impulse setzen, ersetzen jedoch keine langfristige Strategie. Entscheidend wird sein, ob Politik, Selbstverwaltung und Sozialpartner einen Weg finden, ökonomische Tragfähigkeit und soziale Sicherheit nicht gegeneinander auszuspielen, sondern gemeinsam weiterzuentwickeln.
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