Die derzeitige GOÄ stammt größtenteils aus den 1980er-Jahren und gilt als überholt. Die neue Version soll medizinische Fortschritte besser abbilden, regelmäßige Anpassungen ermöglichen und bei Einführung zu einem moderaten Ausgabenanstieg von 13,2 Prozent bei der PKV führen.
Im Vorfeld des Deutschen Ärztetags in Leipzig haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) Gespräche geführt, um Einwände gegen die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auszuräumen. Die DKG hatte insbesondere Transparenz und eine faire Auswirkungsanalyse gefordert, um Benachteiligungen für Krankenhäuser zu vermeiden. Trotz noch bestehender Kritikpunkte erkennt die DKG die Fortschritte an und unterstützt die zügige Umsetzung der Reform. Der Präsident der BÄK, Klaus Reinhardt, betonte, dass die Novellierung der GOÄ überfällig sei und der neue Entwurf die Chance biete, den jahrelangen Stillstand zu überwinden.
Der 129. Deutsche Ärztetag stimmte dem Entwurf mit großer Mehrheit zu (212 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen). Kritiker äußerten Bedenken wegen möglicher Reallohnverluste und fehlender Kostenkalkulationen, konnten sich jedoch nicht durchsetzen. Die Debatte war emotional, insbesondere wegen externer Einflussnahmen wie anonymen Flugblättern. Viele Delegierte sahen in der neuen GOÄ eine notwendige Weiterentwicklung und warnten vor einer politischen Umsetzung ohne ärztliche Beteiligung, sollte keine Entscheidung getroffen werden.
Hervorgehoben wurde die Aufwertung von Gesprächsleistungen, die als Antwort auf Digitalisierung und den zunehmenden Einfluss Künstlicher Intelligenz gesehen wird. Der Entwurf soll nun an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken übergeben werden, mit dem Ziel, das Novellierungsverfahren einzuleiten. Die Ärzteschaft, PKV und Beihilfe sehen den Entwurf als tragfähigen Kompromiss für eine zukunftsfähige Privatmedizin.
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