Ein Laptop liegt auf einem Ausdruck mit Statistik und Auswertungen auf dem Schreibtisch eines Verantwortliichen im Medical Controlling und Belegungsmanagement

Nachhaltigkeitsberichterstattung - Krankenhäuser sollen mehr Zeit bekommen

Krankenhäuser in Deutschland sollen voraussichtlich mehr Zeit für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten erhalten. Laut einem Vorschlag der EU-Initiative “Omnibus Simplification Package” soll die Berichtspflicht erst ab 2028 gelten und nur noch Einrichtungen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden betreffen, statt bisher 250. Auch der Umfang der Berichterstattung soll verringert werden.

Trotz dieser geplanten Erleichterungen raten Expertinnen und Experten  wie René Schubert (DKTIG), Frank Dzukowski (UKE) und Monique Moch-Lasok (Knappschaft Kliniken) den Krankenhäusern dringend, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen fortzusetzen. Denn nachhaltiges Handeln bringt nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Vorteile - etwa durch Energieeinsparungen oder bessere Kreditkonditionen. Außerdem steigt das Interesse von Mitarbeitenden an Klimaschutzmaßnahmen, was Krankenhäuser auch als Arbeitgeber attraktiver macht.

Hintergrund: EU plant umfangreiche Reform der Berichtspflichten

Die EU-Kommission will mit einem neuen Maßnahmenpaket die Berichterstattungspflichten vereinfachen und die Bürokratie verringern. Das ist auch für das Gesundheitswesen relevant und betrifft damit auch Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen.

Kernpunkte der Reform:

  • Berichtspflicht verschoben und gelockert: Einrichtungen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme müssen weiterhin berichten - aber erst ab 2027. Der Umfang der Berichte wird bis dahin deutlich reduziert.
  • EU-Taxonomie: Einführung eines freiwilligen Opt-in-Systems und eines Schwellenwerts, unter dem keine Berichterstattung nötig ist.
  • Entlastung für kleinere Einrichtungen: Viele mittelständische Gesundheitsunternehmen fallen künftig aus der Berichtspflicht heraus.
  • Überarbeitung der Berichtstandards (ESRS): Unter anderem sollen weniger irrelevante Daten abgefragt, der Fokus auf Zahlen gelegt und eine klare Trennung zwischen Pflichtangaben und freiwilligen Angaben stattfinden. Lieferkettenberichte können zudem begrenzt werden.
  • Lieferkettengesetz und Sorgfaltspflichten (CSDDD): Die Pflicht zur Umsetzung soll erst ab 2027 gelten, die Anwendung ein Jahr später. Kontrollen sollen künftig nur alle fünf Jahre statt jedes Jahr stattfinden, zudem soll es weniger Pflichten bei indirekten Partnern geben.
  • Prüfung der Berichte: Erst ab 2028 könnte eine strengere Prüfung, bis dahin reicht eine begrenzte Prüfung.

Was Krankenhäuser jetzt tun sollten:

  • Prüfen, ob sie weiterhin berichtspflichtig sind oder zukünftig aus der Berichtspflicht herausfallen.
  • Interne Prozesse auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
  • Opt-in zur freiwilligen Taxonomie-Berichterstattung erwägen.
  • Lieferketten analysieren, um Risiken und unnötige Pflichten zu vermeiden.
  • Frühzeitig auf den neuen freiwilligen Standard für KMU (VSME) umstellen, wenn keine Pflicht mehr besteht.
  • Entwicklungen auf EU-Ebene aufmerksam verfolgen.

Viele Kliniken, wie das UKE oder die Knappschaft Kliniken, haben bereits Nachhaltigkeitsstrategien etabliert und betonen die Bedeutung von engagierten Teams, strategischer Verankerung beim Vorstand und dem Aufbau eines fundierten Datenmanagements.

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