
Künstliche Intelligenz hat längst Einzug in die Medizin gehalten. Während das Potenzial vielfältiger Anwendungsgebiete groß ist, gibt es jedoch auch Hürden für eine umfassende Integration in die Versorgung.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert einen verbindlichen rechtlichen Rahmen sowie klare Vorgaben für Finanzierung, Haftung, Forschung und den praktischen Einsatz der Technologie.
Viele Fragen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen sind weiterhin ungeklärt. Bislang ist etwa offen, wer die Verantwortung trägt, wenn KI-Systeme Fehler machen oder Fehlentscheidungen treffen. Auch die rechtssichere Nutzung von Daten für das Training und die Weiterentwicklung von Algorithmen ist noch nicht abschließend geregelt. Diese Unsicherheiten bremsen die Einführung von KI in der Versorgung bislang erheblich aus.
KI werde zunehmend zu einem zentralen Faktor für die Weiterentwicklung von Medizin und Gesundheitsversorgung, so DKG-Vorstandsvize Henriette Neumeyer. Sie betont, eine erfolgreiche Implementierung von KI erfordere “klare rechtliche Rahmenbedingungen, eine breite, interoperable Datenbasis, KI-fähige Infrastrukturen, effektive Vernetzung und gezielte Unterstützungsprojekte für Kliniken”. Erst wenn rechtliche Sicherheit und finanzielle Planbarkeit gegeben sind, könne KI ihren Beitrag zu einer modernen, lernenden Gesundheitsversorgung leisten.
Wie aus dem 20-seitigen Positionspapier der DKG hervorgeht, wurde der Aufbau digitaler Infrastruktur für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Krankenhäusern bislang nur unzureichend berücksichtigt. Nach Ansicht der DKG greift das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) zu kurz, da es weder die Finanzierung offener Plattformen noch die laufenden Betriebskosten abdecke. Eine Erweiterung dieser Förderstrukturen sei dringend erforderlich.
Zudem betont die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Bedeutung einer stärkeren Vernetzung und eines verbesserten Datenaustauschs. Forschungsinitiativen wie das Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) und die Medizininformatik-Initiative (MII) sollten um weitere Kliniken und Leistungserbringer:innen ergänzt werden, damit KI-Systeme künftig auf eine breitere Datenbasis zugreifen können.
Auch die Qualität und Vielfalt der verfügbaren Daten spielen laut DKG eine zentrale Rolle: Hochwertige, interoperable und vielfältige Real-World-Daten seien entscheidend, um KI-Modelle zu trainieren und zu überprüfen. Nur durch repräsentative Datensätze lasse sich vermeiden, dass Algorithmen verzerrte Ergebnisse liefern – und gewährleisten, dass alle Patient:innengruppen gleichermaßen von den technologischen Fortschritten profitieren.
Parallel dazu schlägt sie vor, sogenannte „KI-Hubs“ auf Landes- oder Bundesebene einzurichten. Diese Kompetenzzentren sollen Krankenhäuser bei der Entwicklung eigener KI-Strategien unterstützen. Besonders bei selbstlernenden Systemen müsse gewährleistet sein, dass Algorithmen regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden.
Künstliche Intelligenz kann die Krankenhausversorgung nachhaltig verändern. Sei es bei der Diagnose, der Therapieplanung oder der Organisation klinischer Abläufe. Doch das volle Potenzial wird sich erst entfalten, wenn Politik und Gesundheitssystem verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Die Forderungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft machen deutlich: Es geht nicht um Technologie allein, sondern um Strukturen und Verantwortung. KI kann Ärzt:innen und Pflegefachpersonen entlasten, Entscheidungen präziser machen und Ressourcen effizienter nutzen. Doch das ist nur möglich, wenn sie rechtssicher und praktikabel eingesetzt wird.
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