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KHAG im Bundesrat beschlossen

Der Bundesrat hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) gebilligt und damit den Weg für die nächsten Schritte der Krankenhausreform frei gemacht. Nachdem kein Vermittlungsausschuss angerufen wurde, kann das Gesetz nun nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Mit dem Beschluss endet ein intensiver Abstimmungsprozess zwischen Bund und Ländern, der von unterschiedlichen Interessen geprägt war. Während der Bund vor allem die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und mehr Effizienz in den Mittelpunkt stellt, haben die Länder wiederholt auf ihre zentrale Rolle in der Krankenhausplanung verwiesen.

Das KHAG versteht sich dabei als Anpassungsgesetz zur bereits beschlossenen Krankenhausreform und soll vor allem die praktische Umsetzung erleichtern. Ziel ist es, mehr Flexibilität für die Länder zu schaffen, etwa durch längere Übergangsfristen und erweiterte Ausnahmeregelungen. Gleichzeitig bleibt der grundlegende Reformansatz bestehen. Bereits in der Debatte im Bundesrat wurde deutlich, dass die Zustimmung nicht gleichbedeutend mit uneingeschränkter Unterstützung ist. Viele Länder haben das Gesetz zwar mitgetragen, zugleich aber betont, dass zentrale Kritikpunkte weiterhin bestehen. Der Beschluss markiert damit weniger einen Abschluss als vielmehr einen wichtigen Zwischenschritt in einem längerfristigen Reformprozess.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Mit dem KHAG werden zentrale Elemente der Krankenhausreform an mehreren Stellen angepasst. Ziel ist es vor allem, die Umsetzung vor Ort zu erleichtern und den Ländern mehr Handlungsspielraum einzuräumen, ohne die grundlegende Reformarchitektur zu verändern.

Ein wichtiger Bestandteil betrifft die Finanzierung: Der Transformationsfonds, der den Umbau der Krankenhauslandschaft unterstützen soll, wird künftig zwischen Bund und Ländern getragen, wobei der Bundesanteil aus dem Sondervermögen für Infrastruktur finanziert wird. Gleichzeitig wird die Einführung der Vorhaltevergütung zeitlich gestreckt. Sie soll nun erst ab 2030 vollständig wirksam werden, womit Kliniken mehr Zeit für strukturelle Anpassungen erhalten sollen.

Auch bei der Krankenhausplanung selbst werden Anpassungen vorgenommen. Die Zahl der Leistungsgruppen wird reduziert, gleichzeitig erhalten die Länder in einer Übergangsphase mehr Flexibilität bei deren Zuweisung. Damit wird deutlich, dass die Reform stärker an regionale Gegebenheiten angepasst werden soll.

Die zentralen Regelungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Wichtige Änderungen durch das KHAG

  • Die Anzahl der Leistungsbereiche wird reduziert und in Teilen neu zugeschnitten
  • Länder erhalten bis Ende 2026 erweiterte Spielräume bei der Zuweisung von Leistungen
  • Kooperations- und Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser werden ausgeweitet
  • Fachkliniken können übergangsweise einfacher ausgewiesen werden, bis eine bundeseinheitliche Definition vorliegt
  • Bestehende Versorgungsstufen der Krankenhäuser bleiben erhalten und werden nicht grundlegend verändert
  • Hybrid-DRG werden weiterentwickelt, etwa mit Blick auf bestimmte Patientengruppen
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält zusätzliche Möglichkeiten zur Steuerung, z. B. bei Mindestfallzahlen
  • Pflegepersonaluntergrenzen werden flächendeckend auf alle Leistungsbereiche angewendet
  • Der Bundes-Klinik-Atlas wird organisatorisch neu verortet

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Leistungen im Pflegebereich. Künftig wird klarer definiert, welche Tätigkeiten direkt der Patientenversorgung zuzurechnen sind und damit refinanziert werden können. Tätigkeiten ohne unmittelbaren Bezug zur Versorgung sollen hingegen nicht mehr über das Pflegebudget abgebildet werden.

Trotz der zahlreichen Anpassungen bleiben wichtige Fragen offen, die in den kommenden Jahren geklärt werden müssen:

Noch offene Punkte

  • die konkrete inhaltliche Ausgestaltung einzelner Leistungsgruppen
  • die Einbindung und Weiterentwicklung der ärztlichen Weiterbildung
  • die genaue Berechnung und Verteilung der Vorhaltebudgets

Insgesamt zeigt sich: Das KHAG schafft vor allem mehr Flexibilität und Zeit für die Umsetzung der Reform. Gleichzeitig bleibt ein erheblicher Teil der Detailausgestaltung weiterhin offen und wird erst im weiteren Reformprozess konkretisiert werden.

Zustimmung der Länder mit klaren Vorbehalten

Die Zustimmung des Bundesrats zum KHAG erfolgte nicht ohne Vorbehalte. In der Debatte wurde deutlich, dass viele Länder das Gesetz zwar mittragen, zentrale Kritikpunkte jedoch weiterhin bestehen. Häufig fiel die Zustimmung daher eher pragmatisch aus, verbunden mit der Erwartung, dass in der Umsetzung noch nachgebessert wird.

Ein wiederkehrendes Thema ist die Frage der Planungshoheit. Die Länder betonen ihre zentrale Rolle bei der Krankenhausplanung und sehen einzelne Regelungen des KHAG weiterhin als Eingriff in ihre Zuständigkeiten. Gleichzeitig wird anerkannt, dass mit dem Gesetz zumindest in Teilen mehr Flexibilität geschaffen wurde, etwa durch verlängerte Übergangsfristen und erweiterte Ausnahmemöglichkeiten.

Einige Stimmen hoben hervor, dass das Gesetz zwar Fortschritte bringe, aber in wichtigen Punkten hinter den Erwartungen zurückbleibe. Kritisch gesehen werden unter anderem die praktischen Anforderungen bei der Umsetzung, die aus Sicht vieler Länder noch nicht ausreichend berücksichtigt sind. Auch die teilweise befristeten Ausnahmeregelungen werden als problematisch bewertet, da sie die langfristige Planung erschweren können. Kerstin von der Decken (CDU), Ministerin in Schleswig-Holstein etwa stuft die Befristung von Ausnahmen als “praxisfern und bedenklich” ein. Sie bezeichnet sie als erheblichen „Eingriff in die Planungssicherheit, die auch die Fachkrankenhäuser brauchen”.

Zugleich wurde in der Debatte betont, dass mit dem Beschluss nun zumindest eine gewisse Planungssicherheit geschaffen wurde. Der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi, diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, bewertet dies positiv: “Mit den jetzt geeinten Punkten bekommen wir Planungssicherheit und die Krankenhausreform in Niedersachsen kann endlich weiter voranschreiten.“ 

Insgesamt entsteht damit ein differenziertes Bild: Das KHAG wird von den Ländern nicht als endgültige Lösung verstanden, sondern als Kompromiss, der den Reformprozess fortsetzt. Die Zustimmung im Bundesrat markiert daher weniger ein Ende der Diskussion als vielmehr den Übergang in eine neue Phase, in der praktische Erfahrungen und politische Nachsteuerung eng miteinander verknüpft sein werden.

 

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