Mitarbeiter aus der Abteilung Recht und Steuern arbeiten mit ihren Unterlagen

Die GKV auf finanzpolitischem Prüfstand

Die gesetzliche Krankenversicherung steuert nach aktuellen Projektionen auf eine erhebliche Finanzierungslücke zu. Bereits für 2027 wird ein Defizit in Milliardenhöhe prognostiziert, das sich spürbar auf Beitragssätze und die Entwicklung der gesamten Sozialabgaben auswirken dürfte. Damit verschiebt sich der gesundheitspolitische Fokus zunehmend von Einzelreformen hin zur grundsätzlichen Frage der Finanzierbarkeit.

Die kurzfristigen Stabilisierungsmaßnahmen der Bundesregierung, darunter Darlehen und Sparpakete, können den Druck zwar vorübergehend abmildern, lösen aber das strukturelle Problem nicht. Steigende Ausgaben, demografische Effekte und auslaufende Entlastungsmaßnahmen führen dazu, dass sich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben weiter öffnet. Vor diesem Hintergrund werden gesundheitspolitische Debatten neu gerahmt. Ob Leistungskatalog, Terminsteuerung, Vergütungsmodelle oder Strukturreformen: Inzwischen wird nahezu jede Reformidee zusätzlich unter dem Gesichtspunkt der Beitragsstabilität diskutiert. Die Finanzlücke ist damit nicht nur ein rechnerisches Defizit, sondern entwickelt sich zum zentralen politischen Taktgeber für die kommenden Entscheidungen im Gesundheitswesen.

Solidarprinzip oder Privatisierung? Die Diskussion um Zahnarztleistungen

Vor dem Hintergrund wachsender Defizite rückt der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zunehmend in den Fokus der Debatte. Ausgelöst wurde die Diskussion zuletzt durch den Vorschlag des CDU-Wirtschaftsrats, Zahnbehandlungen aus dem GKV-Leistungskatalog herauszunehmen und stärker privat absichern zu lassen. Ziel sei es, die Sozialabgaben zu begrenzen und Beitragszahler:innen zu entlasten.

Die Bundesregierung hat diesen Vorstoß jedoch klar zurückgewiesen. Ein Herauslösen von Zahnbehandlungen aus der solidarischen Finanzierung sei nicht geplant. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte, eine solche Maßnahme würde dem Kerngedanken des Solidarsystems widersprechen und Präventionsziele unterlaufen. Auch aus der Koalition und von Oppositionsparteien kam deutliche Kritik. Vertreter:innen aus Politik, Verbänden und Zahnärzteschaft warnten vor einer Zwei-Klassen-Medizin und verwiesen auf die enge Verbindung von Mund- und Allgemeingesundheit.

Gleichermaßen zeigt die Debatte, wie groß der finanzielle Druck inzwischen ist. Wenn Ausgaben schneller steigen als Einnahmen, geraten selbst bisher unstrittige Leistungen in die politische Diskussion. Dabei geht es nicht nur um Zahnarztkosten, sondern grundsätzlich um die Frage, welche Leistungen künftig solidarisch finanziert werden sollen und wo Eigenbeteiligungen oder private Zusatzabsicherungen eine größere Rolle spielen könnten.

Ambulante Versorgung zwischen Termingarantie und Budgetgrenzen

Neben dem Leistungskatalog wird auch der Zugang zur fachärztlichen Versorgung stärker diskutiert. Lange Wartezeiten auf Facharzttermine gelten seit Jahren als strukturelles Problem. Laut Angaben der Bundesregierung lag die durchschnittliche Wartezeit im Jahr 2024 bei gesetzlich Versicherten bei mehreren Wochen.

Nun hat der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine Termingarantie für gesetzlich Versicherte ins Spiel gebracht. Wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums kein Termin zustande komme, solle eine ambulante Behandlung im Krankenhaus möglich sein, finanziert aus dem Honorartopf der niedergelassenen Fachärzte. Auch aus den Reihen der Grünen wurde die Öffnung der Krankenhäuser für bestimmte fachärztliche Leistungen bei Unterversorgung unterstützt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist solche Vorschläge jedoch entschieden zurück. Sie kritisiert unter anderem die Forderung nach pauschalen Termingarantien als fachlich verkürzt. Entscheidend für die Terminvergabe sei die medizinische Notwendigkeit, nicht ein starrer Zeitrahmen. Zudem verweisen die ärztlichen Vertreter darauf, dass im fachärztlichen Bereich bereits heute zahlreiche Leistungen aufgrund der Budgetierung nicht vollständig vergütet würden. Zusätzliche Verpflichtungen ohne entsprechende Finanzierung seien daher problematisch.

Parallel dazu steht das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) erneut zur Diskussion. Der Bundesrechnungshof kritisiert die extrabudgetären Vergütungen zur Terminvermittlung als kostenintensiv und bislang nicht ausreichend evaluiert. Die Mehrausgaben beliefen sich auf Milliardenbeträge, ohne dass ein klarer Nachweis über eine nachhaltige Verkürzung der Wartezeiten erbracht worden sei. Die KBV hingegen warnt davor, bewährte Steuerungsinstrumente vorschnell zurückzunehmen.

Strukturreformen als langfristiger Weg zur Stabilisierung

Angesichts der absehbaren Finanzlücke verweisen viele Akteure auf strukturelle Reformen als langfristigen Lösungsansatz. Dazu zählen insbesondere das geplante Primärversorgungssystem, die Notfallreform sowie Anpassungen in der Krankenhauslandschaft. Durch eine bessere Steuerung von Patientinnen und Patienten, eine klarere Aufgabenverteilung und den gezielten Einsatz digitaler Instrumente sollen Ressourcen effizienter genutzt und Fehlanreize reduziert werden.

Auch DAK-Vorstandschef Andreas Storm plädiert für einen mehrstufigen Stabilitätspakt. Neben kurzfristigen Konsolidierungsmaßnahmen fordert er ordnungspolitische Korrekturen, beispielsweise eine stärkere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen sowie eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. Perspektivisch seien tiefgreifende Strukturreformen notwendig, um das Auseinanderdriften von Ausgaben und Einnahmen nachhaltig zu begrenzen.

Gleichzeitig wird deutlich, dass von diesen Reformen kurzfristig keine durchgreifende Beitragsdämpfung zu erwarten ist. Selbst Befürworter einer stärkeren Patientensteuerung oder digitaler Navigationsinstrumente betonen, dass Effizienzgewinne Zeit benötigen und zunächst Investitionen erfordern. Auch der Bundesrechnungshof mahnt, dass strukturelle Reformen notwendig seien, allerdings noch bevor neue Systeme zusätzliche Parallelfinanzierungen verursachen.

Die Finanzlücke fungiert damit als Katalysator für Reformdebatten, ersetzt jedoch nicht die Notwendigkeit politischer Prioritätensetzung. Ob über Leistungskatalog, Vergütung, Steuerfinanzierung oder Versorgungsstrukturen diskutiert wird – letztlich geht es um die grundlegende Frage, wie viel Solidarität, wie viel Eigenverantwortung und welche Finanzierungsquellen das System künftig tragen sollen. Ohne eine klare strategische Entscheidung droht die Debatte um Einzelmaßnahmen die strukturellen Ursachen der Finanzschieflage weiter zu überlagern.

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