Ein Stetoskop liegt auf einem Stapel mit mehreren Akten, die einer klinischen Kodierfachkraft gehören

Milliarden-Einsparungen für die GKV geplant 

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung auf den Weg gebracht. Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen die Ausgaben der Krankenkassen begrenzt und weitere Beitragserhöhungen möglichst verhindert werden. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der GKV, für die im kommenden Jahr erneut eine deutliche Finanzierungslücke erwartet wird.

Der Gesetzentwurf sieht Einsparungen in Milliardenhöhe vor. Nach den aktuellen Planungen soll die GKV im Jahr 2027 um rund 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, in den Folgejahren sollen die finanziellen Effekte weiter steigen: Für 2028 werden Entlastungen von 23,2 Milliarden Euro genannt, für 2029 von 31,2 Milliarden Euro und für 2030 von 38,3 Milliarden Euro. Damit soll das Reformpaket nach Darstellung der Bundesregierung dazu beitragen, die Beitragssätze kurzfristig zu stabilisieren und den weiteren Anstieg der Gesundheitsausgaben zu bremsen. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch bereits vor der parlamentarischen Beratung umstritten. Der Entwurf soll nach dem Kabinettsbeschluss zügig in den Bundestag eingebracht und möglichst noch vor der Sommerpause beraten werden. Gerade dieses hohe Tempo stößt bei vielen Akteur:innen im Gesundheitswesen auf deutliche Kritik. Verbände und Selbstverwaltung bemängeln, dass ihnen nur sehr wenig Zeit für Stellungnahmen und eine fachliche Bewertung der umfangreichen Vorschläge eingeräumt wurde.

Damit steht das Sparpaket von Beginn an unter politischem Druck. Einerseits verweist die Bundesregierung auf den dringenden Handlungsbedarf angesichts steigender Ausgaben und drohender Beitragserhöhungen. Andererseits warnen Verbände, Krankenkassen und Leistungserbringende davor, dass ein so weitreichendes Gesetz nicht im Eilverfahren beschlossen werden dürfe. Im parlamentarischen Verfahren dürften daher weitere Änderungen diskutiert werden. 

Geringerer Zuschuss für Krankenkassen

Ein besonders umstrittener Punkt des Gesetzentwurfs betrifft die künftige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Zwar soll der Bund schrittweise mehr Geld für die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldbeziehenden bereitstellen, gleichzeitig ist aber vorgesehen, den allgemeinen Bundeszuschuss zur GKV deutlich zu senken. Konkret soll der Bundeszuschuss in den Jahren 2027 bis 2030 jeweils um zwei Milliarden Euro reduziert werden. Statt bislang 14,5 Milliarden Euro wären dann nur noch 12,5 Milliarden Euro vorgesehen. Begründet wird dies mit der notwendigen Konsolidierung des Bundeshaushalts.

Parallel dazu soll die Beitragspauschale für Bürgergeldbeziehende schrittweise angehoben werden. Für 2027 sind zusätzliche Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro geplant, 2028 sollen es 500 Millionen Euro sein, 2029 eine Milliarde Euro und 2030 schließlich 1,5 Milliarden Euro. Damit steigt der Bund zwar in eine stärkere Finanzierung dieser Gruppe ein, übernimmt die Kosten aber weiterhin nicht vollständig.

Für die GKV ergibt sich daraus unter dem Strich eine negative Bilanz: Während durch die Kürzung des Bundeszuschusses über vier Jahre acht Milliarden Euro weniger in das System fließen, stehen dem 3,25 Milliarden Euro zusätzliche Mittel für Bürgergeldbeziehende gegenüber. Damit würden der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2030 rund fünf Milliarden Euro an Bundesmitteln fehlen.

Sparmaßnahmen betreffen zentrale Versorgungsbereiche 

Neben der Frage des Bundeszuschusses enthält das Sparpaket zahlreiche Maßnahmen, die direkt bei Leistungserbringern und Versicherten ansetzen. Betroffen sind Kliniken, Arztpraxen, pharmazeutische Unternehmen, Krankenkassen sowie Patientinnen und Patienten. Ziel ist es, die Ausgabenentwicklung der GKV zu begrenzen und kurzfristig Einsparungen in Milliardenhöhe zu erzielen.

Besonders stark stehen die Krankenhäuser im Fokus. Nach den bisherigen Planungen sollen sie einen erheblichen Teil der Einsparungen tragen. Ein zentraler Punkt ist die Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Die vollständige Refinanzierung tarifbedingter Lohnsteigerungen war erst mit der Krankenhausreform gesetzlich verankert worden, nun soll sie wieder eingeschränkt werden. Nach dem überarbeiteten Entwurf sollen Tarifsteigerungen nur noch zur Hälfte refinanziert werden. Für die Kliniken bedeutet das zusätzlichen wirtschaftlichen Druck, da Personalkosten einen wesentlichen Teil ihrer Ausgaben ausmachen.

Hinzu kommen Änderungen bei den Prüfquoten. Kliniken müssten künftig mehr fehlerfreie Abrechnungen nachweisen, um in eine niedrigere Prüfquote zu gelangen. Gleichzeitig soll die Prüfquote steigen. Aus Sicht der Kritiker:innen führt das nicht nur zu zusätzlicher Bürokratie, sondern bindet auch ärztliche Arbeitszeit, die in der Versorgung fehlt.

Auch die hausarztzentrierte Versorgung bleibt von Sparvorgaben betroffen. Die grundsätzlichen Sparziele sollen bestehen bleiben, allerdings soll das Verfahren zur Anwendung möglicher Abschläge genauer geregelt werden. Betroffen wären vor allem Hausärztinnen und Hausärzte, bei denen die Zahl der teilnehmenden Patient:innen an entsprechenden Verträgen steigt. Die Begründung des Ministeriums zielt darauf ab, überschüssige Fixkostenanteile abzuschöpfen. Aus Sicht der hausärztlichen Versorgung dürfte jedoch entscheidend sein, ob dadurch Anreize für strukturierte Versorgungsmodelle geschwächt werden.

Versicherte müssen sich ebenfalls auf Veränderungen einstellen. Geplant sind höhere Zuzahlungen und Einschränkungen bei der beitragsfreien Familienmitversicherung. Der ursprünglich vorgesehene Beitragszuschlag für mitversicherte Familienmitglieder wurde zwar abgesenkt, die grundsätzliche Reform der Familienmitversicherung bleibt aber Teil des Pakets. Die geplante Kürzung des Krankengeldes wurde dagegen nach Kritik wieder aus dem Entwurf gestrichen.

Nicht alle Bereiche werden gleichermaßen belastet. Bei der Pharmaindustrie wurden im Vergleich zu früheren Vorschlägen mehrere Ausnahmen ergänzt, etwa für bestimmte versorgungskritische Arzneimittel, Kinderarzneimittel oder Reserveantibiotika. Auch Forschung und Entwicklung in Deutschland sollen stärker berücksichtigt werden. Dadurch fällt die Belastung der Branche geringer aus als zunächst diskutiert.

Krankenkassen und Leistungserbringende fordern Nachbesserungen 

Die Reaktionen aus dem Gesundheitswesen fallen überwiegend kritisch aus. Besonders deutlich äußern sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Marburger Bund sowie mehrere Krankenkassen. Oliver Blatt etwa, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, äußert die Befürchtung, dass das ursprünglich ausgewogene Reformpaket aus dem Gleichgewicht zu geraten drohe, da Zuzahlungen erhöht und die Pharmaindustrie geschont würden.

Vor allem die Krankenhäuser warnen vor erheblichen Folgen für die Versorgung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht viele Kliniken durch die geplanten Einsparungen zusätzlich unter Druck. „Was wir hier erleben, spottet jeder Beschreibung, ist unseriös und absolut respektlos”, so der DKG-Vorstandschef Gerald Gaß. Er warnt, dass defizitäre Bereiche geschlossen werden müssen oder einzelne Standorte wirtschaftlich weiter in Schieflage geraten. Besonders kommunale und freigemeinnützige Krankenhäuser sowie Einrichtungen im ländlichen Raum sehen sich dadurch gefährdet. In der Debatte wird deshalb auch vor einer beschleunigten „kalten Strukturbereinigung“ gewarnt, bei der Versorgungsstrukturen nicht geplant, sondern aus finanzieller Not heraus wegfallen. „Am Ende fehlen dann genau die Strukturen, die für eine flächendeckende Versorgung dringend gebraucht werden“, so die Delegierten des Marburger Bundes.

Ebenfalls kritisiert der Marburger Bund, dass die geplanten Einsparungen Personal und Versorgung gleichermaßen treffen könnten. „Gespart wird an uns Ärztinnen und Ärzten, gespart wird an den Patientinnen und Patienten“, so Susanne Johna, erste Vorsitzende des Marburger Bundes. Aus Sicht der Ärztegewerkschaft wird der Druck auf Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken weiter erhöht, während gleichzeitig zusätzliche Bürokratie droht. Die geplanten Änderungen bei Prüfquoten und Abrechnungen werden dabei als Beispiel genannt: Sie könnten ärztliche Arbeitszeit binden, statt Versorgung zu verbessern.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die versicherungsfremden Leistungen. Krankenkassen und Verbände bemängeln, dass der Bund weiterhin nicht die vollständigen Kosten für Bürgergeldbeziehende übernimmt, obwohl diese Ausgaben nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden sollten. Stattdessen werde der allgemeine Bundeszuschuss sogar gekürzt. 

Die Kritik richtet sich daher nicht nur gegen einzelne Sparmaßnahmen, sondern gegen die Grundlogik des Pakets. „Wir verweigern uns nicht gegen kluge und gemeinsam entwickelte Veränderungen“, erklärt Gaß. Benötigt werden jedoch strukturelle Reformen, Bürokratieabbau und eine verursachungsgerechte Finanzierung, statt kurzfristiger Kürzungen, die Versorgungseinrichtungen und Versicherte zusätzlich belasten.

Reform bleibt im parlamentarischen Verfahren umstritten 

Auch politisch ist das GKV-Sparpaket alles andere als abgeschlossen. Bundeskanzler Friedrich Merz verteidigt die geplante Begrenzung des Bundeszuschusses mit dem Hinweis auf die angespannte Haushaltslage und die stark steigenden Sozialausgaben. Aus seiner Sicht müssen auch die Sozialversicherungen einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. Zugleich betont die Bundesregierung, dass die Reform notwendig sei, um die Beitragssätze zu stabilisieren.

Innerhalb der Koalition gibt es jedoch bereits deutlichen Diskussionsbedarf. Aus der SPD kommt Kritik daran, dass die Reform zulasten der gesetzlich Versicherten unausgewogen wirken könnte. So äußert SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese im ZDF-Morgenmagazin, im aktuellen Gesetzentwurf zur Reform sei „eine Unwucht drin zulasten der gesetzlich Versicherten“. Auch in der Union und CSU werden Nachbesserungen angemahnt, etwa mit Blick auf die Krankenhäuser oder die Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden. Das parlamentarische Verfahren dürfte daher nicht nur formale Beratung sein, sondern zu weiteren Änderungen am Gesetzentwurf führen.

Ein zusätzlicher Baustein ist die geplante Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Sie soll ab 2028 in einem separaten Gesetzgebungsverfahren eingeführt werden und Einnahmen für die GKV bringen. Gleichzeitig wird sie auch gesundheitspolitisch begründet, weil sie Lenkungswirkung entfalten und Prävention stärken könnte. Im eigentlichen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist diese Maßnahme jedoch nicht enthalten, weshalb ihre konkrete Umsetzung noch offen bleibt.

Offen ist außerdem, ob die prognostizierten Einsparungen tatsächlich erreicht werden. Viele Finanzwirkungen hängen davon ab, wie die Selbstverwaltung, Leistungserbringende, Krankenkassen und Versicherte auf die neuen Vorgaben reagieren. Schon jetzt wird darauf hingewiesen, dass die Berechnungen mit Unsicherheiten verbunden sind.

Damit geht das Sparpaket in eine politisch konfliktreiche Phase. Die Bundesregierung will rasch handeln, um die GKV-Finanzen ab 2027 zu stabilisieren. Gleichzeitig wächst der Druck aus dem Gesundheitswesen, aus Teilen der Koalition und von Sozialverbänden. Entscheidend wird nun sein, ob im parlamentarischen Verfahren ein Paket entsteht, das finanzielle Entlastung schafft, ohne Versorgung, Personal und Beitragszahlende einseitig zu belasten.

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