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Elektronische Patientenakte: Start verzögert sich 

Die Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) verläuft laut dem Bundesgesundheitsministerium technisch grundsätzlich gut, auch wenn es Unterschiede in der Umsetzung gibt. Ein konkreter Starttermin für den bundesweiten Rollout wurde nicht genannt, das Ministerium hält aber an einer zeitnahen Einführung fest. 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung mahnt zur Vorsicht und fordert ein schrittweises Vorgehen, da viele Praxen weiterhin keine funktionierenden ePA-Module haben. Nur etwa ein Drittel der Praxen können die ePA aktuell fehlerfrei nutzen, hier zeigen sich dabei aber deutliche Vorteile im Alltag. Kritik gibt es am mangelhaften Support durch Softwarehersteller. Die Gematik will künftig stärker auf Versorgungsaspekte statt rein technische Sichtweisen setzen. Sicherheitslücken sollten bis zum zweiten Quartal weitgehend behoben und alle Primärsysteme konform bewertet werden.

Trotz grundsätzlicher Zustimmung zum Projekt äußerten Berufsverbände wie die ABDA sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung Bedenken bezüglich Datenschutz und technischer Probleme. 

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums betonte, dass die Einführung nur erfolgt, wenn alle Sicherheitsupdates installiert und die Sicherheit bestätigt ist. Derzeit läuft noch die Auswertung der Testphase, der konkrete Einführungsplan soll bald veröffentlicht werden.

KVB fordert Verschiebung des Rollout der ePA

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) fordert einstimmig eine Verschiebung des Rollouts der ePA. Grund sind technische Mängel bei Hard- und Software sowie fehlende Praxistauglichkeit. Ein reibungsloser Betrieb sei noch nicht gewährleistet.

Zudem kritisiert die KVB die unzureichende Informationspolitik der Krankenkassen, besonders zu Widerspruchs- und Einschränkungsmöglichkeiten der ePA. Auch Rechtsunsicherheiten bei der Videopsychotherapie sorgen für Unmut, da berufsrechtliche und vertragliche Vorgaben widersprüchlich seien.

Weitere Forderungen der KVB sind:

  • Ein Praxenförderungs- und Praxenzukunftsgesetz, um die ambulante Versorgung langfristig zu verbessern und zu sichern
  • Eine stärkere Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zur Sicherung der Versorgungsqualität
  • Eine Reform der Notfallversorgung.
  • Eine Ablehnung externer Eingriffe - insbesondere durch Krankenkassen - in die Terminvergabe der Praxen.

Die ePA wird seit Januar in einigen Regionen getestet, der ursprüngliche Starttermin im Februar wurde aufgrund technischer Schwierigkeiten verschoben. Die elektronische Patientenakte soll zentrale Gesundheitsdaten wie Diagnosen, Arztbriefe und Medikationen enthalten.

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