Die wirtschaftliche Lage vieler Kliniken in Deutschland ist zunehmend kritisch - rund 70 % schreiben rote Zahlen. Die Krankenhausreform, die Ende 2024 in Kraft trat, soll für Entlastung sorgen, ist jedoch mit vielen Herausforderungen verbunden. Zentrale Maßnahmen sind die Einführung von Leistungsgruppen und Mindestvorhaltezahlen, der geplante Krankenhaustransformationsfonds sowie der Aufbau sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen. Während Letztere vor allem kleineren Krankenhäusern neue Perspektiven bieten sollen, verzögern sich die Leistungsgruppen aufgrund des komplexen Umsetzungsprozesses. Kritik kommt unter anderem von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die auf massive Unterfinanzierung, steigende Bürokratie und unrealistische Zeitpläne hinweist. Auch das Hybrid-DRG-Modell wird als zusätzliche Belastung gesehen. Der GKV-Spitzenverband bemängelt die ausufernden Ausgaben im System, lobt aber das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) für seine grundsätzliche Struktur, da es Planung, Finanzierung und Qualität erstmals stärker miteinander verknüpft. Um die Reform erfolgreich umzusetzen, sind laut Experten ein Inflationsausgleich, weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit und eine aktive Rolle der Länder notwendig.
Auf dem DRG-Forum diskutierten Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Verbänden über die Zukunft der Gesundheitspolitik in Deutschland.
Das DRG-Forum 2025 startete mit einer Journalistenrunde, da Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kurzfristig wegen seiner Beteiligung an den laufenden Koalitionsverhandlungen absagte. An der Diskussion nahmen Florian Albert (Bibliomed), Christian Geinitz (FAZ), Rebecca Beerheide (Ärzteblatt) und Jürgen Klöckner (Politico) teil. Im Zentrum der Gespräche standen die Krankenhausreform, das Sondervermögen und die schwierigen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD.
Zentrale Themen des Forums waren:
Für Unmut sorgt derzeit das Festhalten der SPD an der Krankenhausreform, besonders weil CDU und CSU deutlich andere Vorstellungen haben. Klaus Holetschek (CSU) lehnt das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz offen ab, während Karl-Josef Laumann (CDU) grundlegende Änderungen fordert. Die Union will sich in den Verhandlungen nun stärker durchsetzen - möglicherweise als Reaktion auf die Wahrnehmung, man habe sich in früheren Verhandlungen mit den Grünen übervorteilen lassen. Eine rasche Einigung nach Ostern erscheint deshalb unwahrscheinlich.
Große Erwartungen richten sich zudem auf das Sondervermögen, aus dem unter anderem der sogenannte Transformationsfonds gespeist werden könnte - ein zentrales Element der Krankenhausreform. Beerheide warnte jedoch vor einem Verteilungskampf, da neben dem Gesundheitswesen auch Kommunen und andere Bereiche Ansprüche geltend machen. Ein Teil der Mittel - 25 Milliarden Euro - könnte für Beiträge der Krankenkassen aufgewendet werden, ein weiterer Teil von den Ländern beansprucht werden. Auch bei versicherungsfremden Leistungen, etwa für Bürgergeldempfänger, könnten neun Milliarden Euro jährlich durch das Sondervermögen abgedeckt werden.
Klöckner merkte an, dass Merz mit einem solchen Einsatz des Sondervermögens sogar die Krankenhausreform retten und juristische Auseinandersetzungen mit Krankenkassen abwenden könnte. Darüber hinaus wurde spekuliert, ob Kliniken auch vom erweiterten Bundeswehrtopf profitieren könnten, in dem nun auch Mittel für den Bevölkerungsschutz enthalten sind. Sowohl Bayerns Gesundheitsministerin Julia Gerlach als auch das Deutsche Rote Kreuz haben bereits Ansprüche angemeldet, da mit den aktuellen Strukturen kein verlässlicher Bevölkerungsschutz gewährleistet sei.
Insgesamt herrscht ein Konsens über den Reformbedarf im Gesundheitswesen, aber Uneinigkeit über Wege und Umsetzung. Bürokratieabbau, Strukturreformen und bessere Arbeitsbedingungen stehen im Fokus - ebenso wie der Ruf nach klarer Kommunikation und Beteiligung der Beschäftigten.
Frank Heimig, Geschäftsführer des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), hat beim DRG-Forum in Berlin die aktuellen Vorgaben zu den Hybrid-DRG deutlich kritisiert. Besonders problematisch sei das Ziel, ab 2026 jährlich eine Million stationäre Eintagesfälle ambulant zu erbringen. Heimig hält dieses Ziel für unrealistisch, da Kinder und Menschen mit Behinderung nicht einbezogen würden. Derzeit komme man nur auf rund 270.000 Fälle, es fehlten also noch etwa 730.000 Fälle.
Er kritisierte außerdem die pauschale Annahme, dass alle Eintagesfälle für Hybrid-DRG geeignet seien. Als Beispiel nannte er die DRG G67c (Ösophagitis und Gastroenteritis), bei der die ambulante Versorgung deutlich weniger leistet als die stationäre. Auch Rückenschmerzen, die zwar häufig ambulant behandelt werden, seien in der stationären Versorgung komplexer - dies führe zu fragwürdigen Mischpreisen.
Heimig betonte, dass Hybrid-DRG nur für bestimmte Indikationen sinnvoll seien, aber nicht, um das gesamte ambulante Potenzial zu heben.
Zudem sprach er über die Auswirkungen der Krankenhausreform auf onkologisch-chirurgische Leistungen. Eine Reduktion von nur 15 % der Fälle könne 35 - 40 % der Krankenhausstandorte betreffen. InEK arbeite an einem eigenen Grouper für diese Leistungen, da viele Patienten mehrere Krebsarten haben. Den bisherigen 24-/25-Grouper kritisierte Heimig scharf - dieser sei ungeeignet und liefere schlechte Ergebnisse. Die Arbeit am neuen 25-Grouper beginne bald, Kliniken sollen Fehler aktiv melden.
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