Ein Stetoskop liegt auf einem Stapel mit mehreren Akten, die einer klinischen Kodierfachkraft gehören

Analyse der ersten Hybrid-DRG

Eine Arbeitsgruppe des Deutschen Vereins für Krankenhaus-Controlling (DVKC) hat die ersten zwölf Hybrid-DRG analysiert, um Ansätze für eine Refinanzierungsanalyse zu entwickeln. Dabei zeigte sich, dass die OP-Kosten der bisherigen aG-DRG teilweise fast genauso hoch oder sogar höher sind als die Hybrid-DRG-Erlöse. Eine Anpassung der Kostenstrukturen wird daher für viele Krankenhäuser erforderlich.

Hybrid-DRG-Verordnung - das neue Vergütungssystem

Mit der Hybrid-DRG-Verordnung (Hybrid-DRG-V) wurde ein neues Vergütungssystem eingeführt. Das System kombiniert stationäre und ambulante Kostenvariablen und berücksichtigt einen festen Ambulantisierungsgrad. Da die Erlöse für Hybrid-DRG niedriger ausfallen als bei vollstationärer Erbringung, müssen Krankenhäuser ihre Prozesse und Strukturen anpassen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Besonders betroffen sind Krankenhäuser, die bislang nur stationär tätig waren und nun Investitionen, Personal- und Verwaltungsstrukturen umgestalten müssen.

Die Analyse ergab große Erlösunterschiede zwischen Hybrid-DRG und den entsprechenden aG-DRG, mit Differenzen von 465,87 bis 1.558,67 Euro pro Eingriff. Zwar können durch den Wegfall von Übernachtungskosten in einem ambulanten Setting Einsparungen erzielt werden, doch insbesondere hohe OP-Kosten bleiben ein wirtschaftliches Problem. In sieben der zwölf Hybrid-DRG machen allein die OP-Kosten mehr als 80 % des Erlösbetrags aus, in zwei Fällen übersteigen sie diesen sogar.

Zusätzlich erschwert die fehlende Berücksichtigung von Sach- und Investitionskosten eine nachhaltige Kalkulation. Im ambulanten Bereich müssen Krankenhäuser ihre Investitionen vollständig selbst tragen, während im stationären Sektor ein duales Finanzierungssystem existiert. Diese Unterschiede werden in der aktuellen Hybrid-DRG-Kalkulation nicht ausreichend berücksichtigt.

Einführung der Hybrid-DRG erfordert Prozess- und Strukturveränderungen

Um eine bessere Kostenkontrolle zu ermöglichen, entwickelte die Arbeitsgruppe eine fiktive Kostenmatrix für Hybrid-DRG. Diese hilft, mögliche Defizite und Kostentreiber zu identifizieren. Da die Hybrid-DRG ab 2025 weiter ausgeweitet werden, sind Krankenhäuser gefordert, ihre Prozesse rechtzeitig anzupassen. Ohne strukturelle Veränderungen und eine realistische Kalkulation mit Echtdaten drohen finanzielle Defizite.

Die Einführung der Hybrid-DRG erfordert tiefgreifende Prozess- und Strukturveränderungen in Krankenhäusern. Detaillierte Analysen und Anpassungen sind notwendig, um wirtschaftlich tragfähige Lösungen für die Ambulantisierung zu entwickeln.

Die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung war in diesem Jahr bereits Thema in unserem monatlich stattfindenden Lunchtime Talk. Sehen Sie sich jetzt die Aufzeichnung der Veranstaltung an.

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