Die Krankenhausreform in Deutschland ist beschlossen. Zur Unterstützung der erforderlichen Strukturen soll ein Transformationsfonds mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro eingerichtet werden. Ursprünglich sollte dieser zu 50% aus Beiträgen und 50% aus Landesmittel finanziert werden. Ziel ist es, das Kliniknetz zu modernisieren, Kapazitäten zu bündeln und die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu sichern.
Konkret geht es um:
Der Bundesrat hat inzwischen einer zentralen Verordnung zur Umsetzung der Krankenhausreform zugestimmt - der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV). Sie regelt, welche Umstrukturierungen in der Krankenhauslandschaft gefördert werden können.
Förderfähig sind unter anderem:
Die Länder fordern jedoch Anpassungen, etwa:
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) widerspricht teilweise: Der Fonds sei ausdrücklich für Umstrukturierungen, nicht für Bestandserhalt gedacht, was gesetzlich festgelegt sei. Auch die Prüfung des Insolvenzrisikos ist laut BMG Pflicht.
Zusätzlich hat der Bundesrat per Entschließung gefordert:
Es gibt Kritik an der zu engen Definition der Fördertatbestände. Einige Länder befürchten, dass viele Projekte so keine Unterstützung erhalten. Laut Bundesgesundheitsminister Lauterbach ist die Reform ein wichtiger Schritt, um die Krankenhausversorgung moderner und effizienter zu gestalten. Die Umsetzung der Verordnung bleibt jedoch noch an mehrere politische Entscheidungen und mögliche Gesetzesänderungen gebunden.
Union und SPD haben sich in den laufenden Koalitionsverhandlungen offenbar auf eine neue Finanzierung des Transformationsfonds im Rahmen der Krankenhausreform verständigt. Künftig soll der Bund die Hälfte der Mittel aus dem kürzlich beschlossenen Sondervermögen übernehmen. Bisher war vorgesehen, dass diese Hälfte aus dem Gesundheitsfonds - also aus Beiträgen der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber - stammt. Die andere Hälfte tragen weiterhin die Länder. Die Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) könnte die angedrohten Klagen der Krankenkassen verhindern. Entsprechende gesetzliche Änderungen müssen jedoch erst vom neuen Bundestag beschlossen werden.
Zudem wurde vereinbart, die Übergangszeit der Krankenhausreform um ein Jahr zu verlängern. Die Länder sollen ihre Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen wie geplant ab 2027 starten, die schrittweise Einführung der Vorhaltevergütung beginnt dann ab 2028/2029. Die konkrete Höhe des Vergütungsanteils zu Beginn steht noch nicht fest. An der geplanten Verknüpfung der Vorhaltepauschalen mit bisherigen Fallzahlen soll sich vorerst nichts ändern, obwohl sie in der Kritik steht. Alternativ können die Länder künftig Planfallzahlen je Leistungsgruppe festlegen.
Darüber hinaus wurde beschlossen, in den kommenden drei Jahren keine neuen Leistungsgruppen einzuführen. Die Reform startet damit 2027 bundesweit mit 61 Leistungsgruppen - 60 davon aus dem Modell Nordrhein-Westfalens sowie die neu eingeführte Gruppe „Spezielle Traumatologie“. Die Arbeitsgruppe Gesundheit unter Leitung von Karl-Josef Laumann (CDU) und Katja Pähle (SPD) diskutierte mit 16 Beteiligten auch weitere mögliche finanzielle Unterstützungen für Kliniken. Die finalen Entscheidungen zu strittigen Punkten sollen nun auf Ebene der Hauptverhandlungsgruppe fallen, auch wenn sich dies über Ostern hinausziehen könnte.
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