Mitarbeiter in der Klinischen Forschung arbeitet an einem Rechner und einem Tablet

Leistungsgruppengrouper veröffentlicht: Die Krankenhausreform nimmt Fahrt auf

Die Krankenhausreform in Deutschland erreicht mit der Veröffentlichung des neuen Leistungsgruppengroupers einen entscheidenden Meilenstein. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verkündete kürzlich, dass die Zuordnung stationärer Behandlungsfälle zu den 65 Leistungsgruppen nun auf Basis eines standardisierten Systems erfolgt. Doch trotz dieses Fortschritts bleiben erhebliche Unsicherheiten für Kliniken bestehen. Viele Fragen zur praktischen Umsetzung und den langfristigen Auswirkungen sind weiterhin ungeklärt.

Der vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) entwickelte Grouper soll für mehr Transparenz und Standardisierung in der Krankenhauslandschaft sorgen. Im Kern geht es darum, stationäre Behandlungsfälle eindeutig einer Leistungsgruppe zuzuweisen, um die Krankenhausstrukturen effizienter zu gestalten.

Laut Lauterbach sorgt der Grouper dafür, dass „die Spezialisierung nicht nur auf dem Papier steht, sondern in die Tat umgesetzt wird.“ Die Einordnung eines Falls in eine Leistungsgruppe erfolgt ähnlich wie im DRG-System, mit dem Unterschied, dass statt einer Fallpauschale nun eine gruppenspezifische Vorhaltefinanzierung greift. Diese soll eine wirtschaftlich stabile Krankenhausstruktur sichern und ineffiziente Doppelstrukturen abbauen.

Kritik: Fehlende Planungssicherheit und unzureichende Differenzierung

Trotz der Veröffentlichung des Groupers bleiben grundlegende Probleme bestehen. Es wird kritisiert, dass die Kliniken weiterhin keine Planungssicherheit haben. Der Grouper führe in vielen Fällen nicht zu einer realistischen Abbildung des Leistungsspektrums eines Krankenhauses, da nur eine Hauptleistung erfasst werde. Zusätzliche, aber notwendige Leistungen blieben dabei unberücksichtigt, was gerade bei interdisziplinären Behandlungen wie in der Geriatrie oder der Palliativmedizin problematisch sei.

Ein weiteres Problem liegt in den offenen Fragen zu Mindestfallzahlen und den exakten Kriterien für die Zuweisung. Besonders kleinere Kliniken mit einem breiten, aber nicht hochspezialisierten Leistungsspektrum könnten Schwierigkeiten bekommen, ihre Wirtschaftlichkeit zu erhalten.

Lauterbachs Zuversicht und die Herausforderungen der Praxis

Trotz dieser Kritik bleibt Karl Lauterbach optimistisch. Er hebt hervor, dass der Grouper den Kliniken jetzt schon die Möglichkeit gebe, ihre Leistungsschwerpunkte strategisch zu planen. Die Einführung des Groupers sei ein entscheidender Schritt zur Umsetzung der Reform, und die offene Detailarbeit werde mit der Weiterentwicklung der Leistungsgruppen-Verordnung und den begleitenden Ausschüssen erfolgen.

Dennoch besteht in der Praxis weiterhin Unsicherheit darüber, wie die Veränderungen langfristig funktionieren werden. Der Grouper ist eng mit der Vorhaltefinanzierung verknüpft, die ebenfalls noch nachgebessert werden muss. Insbesondere die Bedenken der Krankenhausverbände zeigen, dass viele der geplanten Maßnahmen nicht nahtlos ineinandergreifen.

Der Leistungsgruppen-Ausschuss: Weiterentwicklung in Arbeit

Ein wichtiger nächster Schritt ist die Arbeit des neu geschaffenen Leistungsgruppen-Ausschusses. Dieser Ausschuss, bestehend aus Vertretern der Bundesländer, des Spitzenverbandes der Krankenkassen, der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der Hochschulmedizin und Pflege, soll die 65 Leistungsgruppen weiterentwickeln und anpassen. Bis Ende März 2025 werden erste Empfehlungen erwartet, die dann in eine neue Leistungsgruppen-Verordnung einfließen sollen. Ziel ist es, bestehende Unklarheiten zu beseitigen und die Abbildung der Krankenhausleistungen zu verbessern.

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