Wer im Ausland nicht nur Medizin studiert, sondern auch eine Facharztweiterbildung abgeschlossen hat, bringt wertvolles Spezialwissen mit. Um die erworbene Facharztbezeichnung auch in Deutschland führen zu dürfen, ist jedoch ein separates Anerkennungsverfahren erforderlich.
Viele Ärzt:innen kennen bereits das Approbationsverfahren. Weniger bekannt ist, dass die Anerkennung einer Facharztweiterbildung ein eigenständiger Schritt ist, für den andere Stellen zuständig sind. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Voraussetzungen, den Ablauf des Verfahrens und typische Herausforderungen.
#10 Wie kann ich meine Facharztweiterbildung anerkennen lassen?
Die Approbation berechtigt dazu, in Deutschland als Ärztin oder Arzt tätig zu sein. Wer darüber hinaus einen im Ausland erworbenen Facharzttitel – beispielsweise in der Inneren Medizin, Chirurgie oder Gynäkologie – führen möchte, benötigt eine zusätzliche Anerkennung durch die zuständige Landesärztekammer.
Dabei wird geprüft, ob die absolvierte Weiterbildung hinsichtlich Inhalt, Umfang und Dauer mit den deutschen Anforderungen vergleichbar ist. Erst nach erfolgreicher Anerkennung darf die entsprechende Facharztbezeichnung offiziell geführt werden.
Wichtig: Ohne anerkannte Facharztweiterbildung dürfen Sie zwar ärztlich tätig sein, jedoch nicht unter dem Facharzttitel.
Voraussetzung: Ärztliche Approbation in Deutschland
Bevor die Facharztqualifikation anerkannt werden kann, muss eine ärztliche Berufszulassung in Deutschland vorliegen. Dies erfolgt über die Approbationsurkunde.
Viele internationale Ärzt:innen arbeiten zunächst mit einer Berufserlaubnis. Diese ermöglicht zwar die ärztliche Tätigkeit um sich beispielsweise aus die Kenntnisprüfung vorzubereiten, ersetzt jedoch nicht die Approbation. Für den Beginn einer regulären Facharztweiterbildung in Deutschland ist die Approbation in der Regel erforderlich. Ob Tätigkeitszeiten mit Berufserlaubnis später angerechnet werden können, entscheidet die jeweils zuständige Landesärztekammer.
Weitere Informationen zur Anerkennung der ärztlichen Approbation finden Sie in unserem Leitfadenartikel #4.
Wer ist zuständig?
Für die Anerkennung der Facharztweiterbildung sind die Landesärztekammern zuständig – nicht die Approbationsbehörden.
Maßgeblich ist in der Regel das Bundesland, in dem Sie tätig sind oder tätig werden möchten. In vielen Bundesländern ist zudem die Mitgliedschaft in der jeweiligen Ärztekammer Voraussetzung für die Antragstellung.
Gibt es meinen Facharzttitel auch in Deutschland?
Nicht jede im Ausland erworbene Spezialisierung entspricht automatisch einer deutschen Facharztbezeichnung.
Die Facharztweiterbildungen sind in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern geregelt. Diese orientieren sich an der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, können sich jedoch im Detail unterscheiden.
Prüfen Sie daher frühzeitig, ob Ihre Fachrichtung im jeweiligen Bundesland als entsprechende Weiterbildungsbezeichnung vorgesehen ist.
Der Anerkennungsprozess – Schritt für Schritt
1. Approbation erhalten
Vor der Anerkennung der Facharztqualifikation muss die Anerkennung der ärztlichen Ausbildung abgeschlossen sein und eine Approbation in Deutschland vorliegen.
2. Bei der Landesärztekammer registrieren
Melden Sie sich bei der Landesärztekammer an, die für Ihren Tätigkeitsort zuständig ist. Häufig ist die Kammermitgliedschaft Voraussetzung für die Antragstellung.
3. Antrag auf Anerkennung stellen
Der Antrag wird bei der Weiterbildungsabteilung der zuständigen Landesärztekammer eingereicht.
Typischerweise werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Unterlagen müssen in der Regel beglaubigt und mit einer amtlichen deutschen Übersetzung eingereicht werden.
4. Prüfung der Gleichwertigkeit
Die Landesärztekammer vergleicht die absolvierte Weiterbildung mit den Anforderungen der deutschen Weiterbildungsordnung.
Mögliche Ergebnisse sind:
5. Anerkennung der Facharztbezeichnung
Wird die Gleichwertigkeit festgestellt, erteilt die Landesärztekammer die Anerkennung. Erst dann darf die entsprechende deutsche Facharztbezeichnung geführt werden.
Besonderheiten für Ärzt:innen aus Drittstaaten
Für Ärzt:innen, die ihre Weiterbildung außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz absolviert haben, erfolgt regelmäßig eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung.
Dabei wird untersucht, ob die absolvierte Weiterbildung hinsichtlich Inhalt, Umfang und Dauer den deutschen Anforderungen entspricht. Je nach Einzelfall können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
Für Ärzt:innen aus EU-Mitgliedstaaten erfolgt die Anerkennung häufig auf Grundlage der europäischen Berufsanerkennungsregelungen. Die konkreten Voraussetzungen hängen jedoch von Fachrichtung und Herkunftsland ab.
Rechtlicher Hinweis für Fachärzt:innen aus Drittstaaten
In der Vergangenheit kam es in einzelnen Bundesländern – insbesondere in Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen – zu Streitigkeiten darüber, ob eine im Drittstaat absolvierte Facharztweiterbildung geprüft werden muss, wenn die Approbation über die Kenntnisprüfung erworben wurde.
Das Verwaltungsgericht Weimar hat mit Urteilen vom 21.02.2022 (Az. 8 K 104/20 WE und 8 K 72/21 WE) klargestellt, dass der Anspruch auf Prüfung der Facharztqualifikation unabhängig davon besteht, auf welchem Weg die Approbation erlangt wurde.
Die Entscheidungen verdeutlichen zudem, dass die zuständigen Landesärztekammern den Sachverhalt eigenständig prüfen müssen. Gleichzeitig sind Antragsteller:innen verpflichtet, die für die Gleichwertigkeitsprüfung erforderlichen Nachweise vorzulegen.
Wer seine Approbation über die Kenntnisprüfung erhalten hat, verliert also nicht automatisch die Möglichkeit, eine im Ausland absolvierte Facharztweiterbildung anerkennen zu lassen.
Unterstützung auf dem Weg zur Anerkennung
Das Anerkennungsverfahren für die Facharztweiterbildung ist komplex und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung.
Die mibeg-Institute begleiten internationale Ärzt:innen auf ihrem Weg zur Anerkennung. Unsere Vorbereitungskurse für die Fachsprachprüfung und die Kenntnisprüfung vermitteln nicht nur prüfungsrelevantes Wissen, sondern auch wichtige Kenntnisse über das deutsche Gesundheitssystem und den ärztlichen Berufsalltag.
Ergänzend bietet das Informationsseminar „Wege zur Anerkennung“ einen umfassenden Überblick über den gesamten Anerkennungsprozess.
Kurz zusammengefasst

Cecile Polzin
Cecile Polzin ist Projektleiterin bei den mibeg-Instituten und Expertin für Erwachsenenbildung und Weiterbildung. Mit mehrjähriger Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung von Bildungsangeboten für ausländische Ärzt:innen bringt sie fundiertes Fachwissen und praxisnahe Perspektiven in ihre Arbeit ein.
Heute liegen ihre Schwerpunkte in der Entwicklung neuer Bildungsformate, im Qualitätsmanagement sowie in der Beratung von Anerkennungsverfahren für internationale Fachkräfte.