Der Medizinische Dienst Bund (MD) hat die Strukturprüfungs-Richtlinie 2025 (StrOPS-RL 2025) veröffentlicht, die bis zur Einführung der neuen LOPS-Richtlinie Mitte 2025 gilt. Die neue Richtlinie überbrückt den Zeitraum bis zur Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) und enthält lediglich redaktionelle Anpassungen an den jährlich aktualisierten Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS).
Die LOPS-Richtlinie, die Mitte 2025 in Kraft treten soll, wird die bisherige Strukturprüfung mit der neuen Prüfung von Leistungsgruppen verzahnen und soll den Prüfaufwand für Krankenhäuser reduzieren sowie digitale Prozesse fördern. Bis dahin bietet die Übergangsregelung der StrOPS-RL 2025 insbesondere Krankenhäusern ohne Leistungsgruppenprüfung die Möglichkeit, frühzeitig eine Strukturprüfung nach dem bisherigen Verfahren zu beantragen. Dies betrifft insbesondere psychiatrische OPS-Kodes.
Die StrOPS-Richtlinie (Strukturprüfungs-Richtlinie für OPS-Kodes) ist eine Vorgabe des Medizinischen Dienstes Bund (MD) zur Begutachtung der strukturellen Voraussetzungen für bestimmte abrechnungsrelevante Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS-Kodes) in deutschen Krankenhäusern. Sie regelt, unter welchen Bedingungen Krankenhäuser bestimmte medizinische Leistungen abrechnen dürfen und welche strukturellen Voraussetzungen (z. B. personelle und technische Ausstattung) sie dafür nachweisen müssen.
Die Richtlinie dient als Prüfgrundlage, um sicherzustellen, dass Krankenhäuser die Anforderungen für bestimmte OPS-Kodes erfüllen. Die Prüfung erfolgt vor der Abrechnung und wird durch den Medizinischen Dienst durchgeführt.
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