Mitarbeiter in der Klinischen Forschung arbeitet an einem Rechner und einem Tablet

Notfallreform soll Patientenströme besser steuern

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Ziel der Reform ist es, Patient:innen künftig schneller in die passende Versorgungsebene zu lenken und die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten. Dafür sollen ambulante und stationäre Strukturen enger miteinander verbunden und bestehende Fehlsteuerungen reduziert werden.

Kern des Vorhabens sind Integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Klinikstandorten. Dort sollen Krankenhausnotaufnahme, KV-Notdienstpraxis und eine zentrale, digital unterstützte Ersteinschätzung zusammenarbeiten. So soll künftig klarer entschieden werden, ob eine ambulante Behandlung ausreicht oder eine stationäre Versorgung notwendig ist. Zudem sollen die Rufnummern 116 117 und 112 stärker miteinander verzahnt werden. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen akute Anrufe annehmen und in die passende Versorgungsebene weiterleiten. Ergänzend wird die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert.

Für die Digitalisierung der Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen sind über fünf Jahre 225 Millionen Euro vorgesehen. Außerdem sollen bundeseinheitliche Qualitätsstandards, Ersthelfer-Apps und ein digital vernetztes Defibrillatorenregister die Notfallversorgung weiter stärken.

Die Reform ist bereits der dritte Anlauf, die Notfallversorgung neu zu ordnen. Ob sie tatsächlich zu mehr Übersichtlichkeit und Entlastung führt, wird nun auch von den weiteren Beratungen und der konkreten Umsetzung abhängen.

Integrierte Notfallzentren als Kern der Reform

Die Integrierten Notfallzentren sollen an ausgewählten Krankenhausstandorten entstehen und künftig die zentrale Anlaufstelle für viele Patient:innen mit akutem Behandlungsbedarf werden. Ziel ist es, die bisher oft getrennten Strukturen von Krankenhausnotaufnahme, kassenärztlichem Bereitschaftsdienst und Ersteinschätzung stärker miteinander zu verbinden.

In den INZ sollen Patient:innen zunächst strukturiert eingeschätzt und anschließend der passenden Versorgungsebene zugewiesen werden. Je nach Dringlichkeit und medizinischem Bedarf kann dies eine ambulante Behandlung in der Notdienstpraxis, eine Weiterleitung in die reguläre vertragsärztliche Versorgung oder eine stationäre Behandlung im Krankenhaus sein. Damit soll verhindert werden, dass Notaufnahmen dauerhaft durch Fälle belastet werden, die auch ambulant versorgt werden könnten.

Wie die INZ konkret organisiert werden, bleibt jedoch ein zentraler Streitpunkt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert mehr Gestaltungsspielraum vor Ort. Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen sollten gemeinsam entscheiden können, wie die Zentren arbeiten. Kritisch sieht die DKG insbesondere die Idee eines gemeinsamen Tresens. Aus ihrer Sicht braucht es keine zusätzliche vorgelagerte Struktur, wenn das INZ selbst bereits als Anlaufstelle für ambulante Patient:innen vorgesehen ist.

Umstritten ist auch, wer über die Standorte der INZ entscheidet. Nach dem Gesetzentwurf sollen Erweiterte Landesausschüsse dies festlegen. Die DKG hält das für nicht sachgerecht und sieht hier die Länder in der Verantwortung, da die Standortfrage eng mit der Krankenhausplanung verbunden ist. Die Erweiterten Landesausschüsse könnten Empfehlungen abgeben, die letzte Entscheidung müsse aber beim jeweiligen Bundesland liegen.

Andere Akteur:innen setzen ebenfalls auf klare Standortregeln. Der Verband der Universitätsklinika spricht sich dafür aus, Krankenhäuser der G-BA-Versorgungsstufen 2 und 3 automatisch als Standorte für Integrierte Notfallzentren vorzusehen. Dort seien die notwendige medizinische Infrastruktur und Versorgungsbreite vorhanden, um eine leistungsfähige Notfallversorgung sicherzustellen.

Offene Fragen bei Steuerung, Zuständigkeiten und Finanzierung

Am Ziel einer besseren Patientensteuerung gibt es zwar breite Zustimmung, bei der praktischen Ausgestaltung gibt es jedoch Vorbehalte. Besonders umstritten sind die Finanzierung der Integrierten Notfallzentren, die Verteilung der Zuständigkeiten und die Frage, ob die geplanten Strukturen unter den aktuellen Rahmenbedingungen überhaupt umsetzbar sind.

Krankenhäuser versorgen nach Angaben der DKG jährlich rund 13 Millionen ambulante Notfälle, die eigentlich in die vertragsärztliche Versorgung gehören. Die Vergütung über den EBM liege dabei häufig nur bei etwa 10 bis 50 Euro. Pro ambulantem Notfallpatienten entstehe den Kliniken im Durchschnitt ein Verlust von mehr als 100 Euro. Insgesamt summiere sich das Defizit auf rund 1,5 Milliarden Euro. 

Vor diesem Hintergrund fordert die DKG für die geplanten INZ eine eigenständige und auskömmliche Finanzierung. Wenn Zentren Infrastruktur, Personal und Vorhalteleistungen der Krankenhäuser nutzen sollen, müsse dies entsprechend refinanziert werden. DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß bringt die Kritik auf die Formel: „Wer bestellt, muss auch bezahlen.“ Ohne ein eigenes INZ-Budget für Sach- und Personalkosten sowie Investitionen werde es aus Sicht der Krankenhäuser schwer, die neuen Strukturen tragfähig aufzubauen.

Verschärft wird die Debatte durch den zeitlichen Zusammenhang mit dem GKV-Spargesetz. Während die Kliniken neue Aufgaben in der Notfallversorgung übernehmen sollen, sehen sie sich zugleich mit zusätzlichen finanziellen Belastungen konfrontiert. Die DKG warnt deshalb, dass Krankenhäuser bei ungeklärter Refinanzierung sehr zurückhaltend sein könnten, sich am Aufbau und Betrieb von INZ zu beteiligen.

Auch bei der Steuerung bleiben viele Fragen offen. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband kritisiert, dass weiterhin mehrere Zugangspunkte mit unterschiedlichen Ersteinschätzungen bestehen bleiben könnten. Nötig sei aus seiner Sicht eine verbindliche Akutleitstelle, die 112 und 116 117 zusammenführt und mit einer einheitlichen Ersteinschätzung eine klare Zuweisung ermöglicht. Ohne verbindliche Steuerung drohe die Reform ihr zentrales Ziel zu verfehlen.

Ärztliche Verbände äußern ebenfalls erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht von fehlender Strukturfinanzierung, unklarer Kompetenzzuweisung und einem unrealistischen Zeithorizont. Besonders kritisch sehen KBV, Bundesärztekammer, Hartmannbund sowie Hausärztinnen- und Hausärzteverband die geplanten 24/7-Angebote im ambulanten Bereich. Hartmannbund-Vorsitzender und Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt nennt das Zusatzangebot eines rund um die Uhr fahrenden Notdienstes unter Beibehaltung der regulären Sprechzeiten “eine komplett illusorische Vorstellung.“

Hinzu kommt die Sorge vor neuen Doppelstrukturen. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnen davor, dass “Hausärztinnen und Hausärzte sowie nicht-ärztliche Fachkräfte aus den Praxen abgezogen werden müssten, um in der Notfallversorgung zu arbeiten.“ Statt Notaufnahmen und Praxen zu entlasten, könnten neue Dienste bestehende Engpässe verschärfen. Auch die Frage, wie mit Patient:innen umzugehen ist, die trotz Steuerung ein Krankenhaus ohne INZ aufsuchen, bleibt klärungsbedürftig. 

Damit konzentriert sich die Kritik nicht auf das Ziel der Reform, sondern auf ihre praktische Tragfähigkeit. Eine bessere Notfallsteuerung wird von vielen Akteur:innen grundsätzlich befürwortet. Entscheidend wird jedoch sein, ob Finanzierung, Zuständigkeiten und Personalfragen im weiteren Verfahren so geregelt werden, dass aus den geplanten Strukturen tatsächlich eine Entlastung der Versorgung entsteht.

Krankenkassen unterstützen Reformziele mit Vorbehalten 

Neben der Kritik gibt es auch Akteur:innen, die den grundsätzlichen Reformansatz unterstützen. Vor allem Krankenkassen bewerten den grundsätzlichen Ansatz positiv. Sie begrüßen, dass Notfallversorgung und Rettungsdienst gemeinsam in einem Gesetz geregelt werden sollen und sehen darin einen wichtigen Schritt, um Patient:innen künftig schneller in die passende Versorgungsebene zu leiten. Positiv hervorgehoben werden insbesondere die geplanten Integrierten Notfallzentren, die strukturierte Ersteinschätzung sowie die stärkere digitale Vernetzung. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes kann ein bundesweit standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren dazu beitragen, Patient:innen nach ihrem tatsächlichen medizinischen Bedarf zu steuern. Auch die Einbindung des Rettungsdienstes in das Sozialgesetzbuch V wird von mehreren Kassenverbänden als überfälliger Schritt bewertet. 

Auch der BKK Dachverband bewertet zentrale Elemente der Reform positiv. Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes, sieht darin „gute Impulse für eine gezieltere Steuerung der Versorgung, mehr Transparenz und eine bessere digitale Vernetzung.“ Gleichzeitig wird auch von Kassenseite Nachbesserungsbedarf gesehen, etwa bei der Vereinheitlichung der Verfahren zur Ersteinschätzung und bei der Ausgestaltung zusätzlicher ambulanter Angebote. 

Die AOK-Gemeinschaft mahnt ebenfalls Tempo an und warnt vor einem erneuten Aufschub der Reform. Kritisch sieht sie jedoch den geplanten jederzeit verfügbaren aufsuchenden Dienst durch Vertragsärzt:innen. Dadurch könnten aus ihrer Sicht neue Doppelstrukturen entstehen, die zusätzliche personelle und wirtschaftliche Ressourcen binden. 

Damit bleibt die Reform ein Vorhaben mit breiter Zustimmung zum Ziel, aber offenen Fragen in der Umsetzung. Im parlamentarischen Verfahren wird es nun darum gehen, Finanzierung, Zuständigkeiten, Personalbedarf und digitale Steuerung so zu konkretisieren, dass die geplanten Strukturen nicht nur auf dem Papier funktionieren, sondern tatsächlich zur Entlastung von Notaufnahmen, Praxen und Rettungsdiensten beitragen.

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