Zwei Ärzte lernen gemeinsam die Fachsprachprüfung Medizin

Krankenhausreform 2025: Neue Regeln erleichtern Klinikfusionen

Die Krankenhausreform bringt bedeutende Änderungen in der Fusionskontrolle mit sich, die Klinikzusammenschlüsse künftig erleichtern sollen. Hintergrund ist der Wunsch, wirtschaftliche Herausforderungen besser zu bewältigen, medizinische Strukturen zu straffen und die Versorgung effizienter zu gestalten. Während die Fusionskontrolle bisher ein zentrales Instrument zur Sicherung des Wettbewerbs war - mit dem Ziel, über Wettbewerb auch die Qualität der medizinischen Leistungen zu fördern - soll nun stärker die gesundheitspolitische Wirkung von Zusammenschlüssen in den Vordergrund rücken.

Ein bekanntes Beispiel für eine untersagte Fusion ist der Fall der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim, deren Zusammenschluss 2024 vom Bundeskartellamt blockiert wurde, da er den Wettbewerb in der Region erheblich beeinträchtigt hätte - besonders in den Bereichen Pädiatrie und Spitzenmedizin. Zwar erkannte das Amt mögliche Qualitätsgewinne durch die Fusion an, sah aber diese auch durch Kooperationen erreichbar.

Vor diesem Hintergrund wurden bereits 2021 erste Ausnahmen für Klinikfusionen eingeführt, die nun durch die Krankenhausreform weiter ausgebaut wurden. Demnach greift die Fusionskontrolle des Bundeskartellamts künftig nicht mehr, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Es muss sich um eine standortübergreifende Konzentration handeln, der Zusammenschluss muss nachweislich der Verbesserung der Krankenhausversorgung dienen, und er muss bis Ende 2030 vollzogen sein. Eine schriftliche Bestätigung durch die jeweils zuständige Landesbehörde ist erforderlich. Dabei wird der Antrag veröffentlicht und mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. Dennoch bleibt eine gute Vorbereitung entscheidend, um die Notwendigkeit des Zusammenschlusses detailliert zu begründen.

Für kleinere Krankenhäuser mit niedrigen Umsätzen ändert sich durch die Neuregelung nichts - sie bleiben weiterhin außerhalb des Anwendungsbereichs der Fusionskontrolle. Insgesamt soll die Reform Klinikfusionen beschleunigen und größere Verbünde ermöglichen, in denen sich Einrichtungen spezialisieren und damit Effizienz und Qualität steigern können. Allerdings bleibt Unsicherheit bestehen, insbesondere bei der Bewertung durch die Landesbehörden, ob ein Zusammenschluss tatsächlich der Versorgungsverbesserung dient. Eine präventive rechtliche Prüfung bleibt daher weiterhin ratsam.

Die aktuellen Entwicklungen zeigen Wirkung: Im Jahr 2024 wurden mit 158 Fällen so viele Klinikfusionen wie nie zuvor gemeldet - ein Beleg dafür, dass die Reformen Fusionen gezielt vorantreiben. Besonders auffällig sind dabei regionale Zusammenschlüsse, sektorenübergreifende Versorgungszentren und Trägerwechsel. Auch neue Holdingstrukturen zwischen Trägern sind entstanden, was den Wandel in der Krankenhauslandschaft unterstreicht.

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