NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat einen neuen Krankenhausplan vorgestellt, der nicht mehr an Bettenzahlen, sondern an Bedarf und Qualitätsvorgaben ausgerichtet ist. Ab dem 1. April 2025 werden viele Kliniken bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten dürfen; besonders bei gut planbaren Eingriffen wie Knie- und Hüftprothesen sowie in der Onkologie kommt es zu drastischen Kürzungen der Standorte (teilweise über 60 % weniger). Ziel ist eine bessere Versorgung durch Konzentration und Spezialisierung sowie die Vermeidung eines zu großen Wettbewerbs.
Gleichzeitig bleibt eine wohnortnahe Notfallversorgung Pflicht: In maximal 20 Minuten sollen 90 % der Bevölkerung ein geeignetes Krankenhaus erreichen können. Der Plan wurde sechs Jahre lang in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren erarbeitet; die Krankenhausgesellschaft NRW unterstützt ihn grundsätzlich, fordert aber ausreichend Finanzierung für notwendige Transformationskosten. Trotz finanziell angespannter Lage und bereits 13 Kliniken in Insolvenz rechnet Laumann nicht mit weiteren Schließungen allein durch den neuen Plan, schließt jedoch Klagen gegen die Feststellungsbescheide nicht aus. Die SPD-Opposition verlangt deutlich höhere Landesmittel, um die chronische Unterfinanzierung der Krankenhäuser zu beheben.
Kliniken können gegen nicht erfolgte Zuweisungen Widerspruch einlegen und klagen. Da Widersprüche jedoch keine aufschiebende Wirkung haben, müssen betroffene Krankenhäuser in einem Eilverfahren versuchen, ihren bisherigen Versorgungsauftrag aufrechtzuerhalten.
Die Erfolgsaussichten einer Klage hängen davon ab, ob die notwendigen Qualitätskriterien erfüllt sind und ob bei Überangebot eine zulässige Auswahlentscheidung getroffen wurde.
Viele Qualitätskriterien können durch Kooperationen mit anderen Krankenhäusern oder Praxen erfüllt werden. Solche Absprachen sollten allerdings vertraglich gut abgesichert werden, um Haftungsrisiken oder Verstöße gegen Zuweisungs- und Vergütungsvorschriften zu vermeiden.
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