Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat auf dem Hauptstadtkongress fünf zentrale Reformprojekte für die Zukunft des Gesundheitswesens angekündigt:
Ihr Ziel ist es, mit Strukturreformen sowohl Effizienz und Behandlungsqualität zu steigern als auch die Kosten einzudämmen.
Schon bei ihrem Amtsantritt stand Warken vor erheblich unter Druck geratenen Sozialversicherungen. Deshalb wurden kurzfristige Entlastungsmaßnahmen beschlossen, etwa Darlehen in Höhe von insgesamt 7,6 Milliarden Euro für Kranken- und Pflegeversicherung. Diese kurzfristigen Finanzhilfen sollen Brücken bauen, bis nachhaltige Reformen greifen.
Ein erster Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Krankenhausreform soll im Sommer vorgelegt werden. Dazu gehört eine Finanzhilfe von vier Milliarden Euro für Krankenhäuser, die ebenso wie der Transformationsfonds aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert wird. Die Länder sollen mehr Ausnahmen und Kooperationen nutzen dürfen. Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und Fristen zur Umsetzung sollen angepasst werden.
Ein wichtiger Punkt betrifft die Einführung der neuen Leistungsgruppen (LG). Die Frist zur Mitteilung der Zuweisung dieser Gruppen durch die Länder an das InEK wird um fast ein Jahr auf Ende September 2027 verschoben, was wiederum das Inkrafttreten der neuen Vergütungssystematik verzögert. Der eigentliche Start der vollen Wirksamkeit der Vorhaltevergütung wird dadurch auf 2030 verschoben.
Neben der Krankenhausreform prüft das Ministerium auch die Reform der Notfall- und Rettungsdienste. Warken betonte, Patienten müssten besser gesteuert und die Versorgungsbereiche enger vernetzt werden. Ein Kernprojekt ist die Einführung des Primärarztsystems: Hausarztpraxen sollen künftig erste Anlaufstelle werden und eine rasche Weitervermittlung an Fachärzte gewährleisten. Dies soll Kosten sparen, Doppeluntersuchungen vermeiden und die Versorgungsqualität erhöhen. Da es sich um ein langfristiges Vorhaben handelt, wird ein sorgfältiger Transformationsprozess angestrebt.
Warken will auch die Entbürokratisierung vorantreiben. Erste Gespräche hierzu haben bereits begonnen. Für alle Reformprojekte kündigte sie eine enge Einbindung der Akteure des Gesundheitswesens an, um praktikable und breit getragene Lösungen zu entwickeln.
Insgesamt zeichnet sich ein ambitioniertes Reformprogramm ab, das kurzfristige Finanzhilfen, langfristige Strukturveränderungen und intensive Abstimmungen mit Ländern und Verbänden verbindet. Warken stellte klar, dass Übergangsfinanzierungen allein nicht ausreichen und eine nachhaltige Neuordnung unumgänglich ist.
Mehrere Bundesländer, darunter Bayern, NRW und Schleswig-Holstein, pochen auf mehr Planungsfreiheit und Ausnahmeregeln bei den Leistungsgruppen. Sie möchten etwa bei der Definition von Fachkrankenhäusern eigene Kriterien anwenden dürfen. Auch Fristen für Prüfungen durch den Medizinischen Dienst sollen verlängert werden. NRW fordert eine Sonderregelung, da dort die Leistungsgruppen bereits Ende 2024 zugewiesen wurden.
Die Universitätskliniken warnen vor zu vielen Ausnahmen und Verzögerungen, da diese die gewollte Konzentration der Versorgung und die Qualitätssteigerung gefährden könnten. Klare bundeseinheitliche Vorgaben seien notwendig, um ein Flickwerk der Länderplanung zu verhindern.
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