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Bundesregierung beschließt Gesetzesvorhaben für die Pflegeversorgung 

Pflegeberufe stärken und den Fachkräftemangel bekämpfen - mit zwei zentralen Gesetzesvorhaben möchte die Bundesregierung die Versorgung der Bevölkerung zukunftssicher gestalten. 

Zum einen soll mit dem Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung eine Grundlage für eine bundeseinheitliche, generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz geschaffen werden. Zum anderen möchte die Regierung mit dem Entwurf für das Pflegekompetenzgesetz neue Perspektiven für Einrichtungen und Pflegekräfte eröffnen. Das Gesetzesvorhaben soll Pflegeberufe attraktiver machen und eine langfristige pflegerische Versorgung gewährleisten. Im Rahmen dessen sollen Befugnisse erweitert und bürokratische Hürden abgebaut werden, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt.

Pflegefachassistenzgesetz schafft bundesweite Einheitlichkeit

Mit dem neuen Pflegefachassistenzgesetz wird erstmals ein bundeseinheitliches Berufsbild eingeführt, das die aktuell 27 unterschiedlichen, landesrechtlich geregelten Ausbildungswege ersetzt und damit eine deutliche Vereinfachung bringen soll.

Künftig sollen Pflegefachassistent:innen ohne größere bürokratische Hürden auch in anderen Bundesländern tätig werden können. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz ist auf 18 Monate in Vollzeit angelegt und beginnt voraussichtlich am 1. Januar 2027. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss. Eine Ausbildung ist auch dann ohne formalen Schulabschluss möglich, wenn die Pflegeschule die Erfolgschancen der Bewerber:innen positiv einschätzt. Ziel ist es, Kompetenzen zu vermitteln, mithilfe derer verstärkt Aufgaben übernommen werden können, die derzeit noch häufig von medizinischem Fachpersonal übernommen werden.

Pflegekompetenzgesetz: Mehr Verantwortung und Eigenständigkeit für Pflegefachkräfte

Das Pflegekompetenzgesetz eröffnet beruflich qualifizierten Pflegefachkräften die Möglichkeit, künftig mehr eigenverantwortliche Aufgaben zu übernehmen. Teil dessen sind unter anderem Tätigkeiten, die bislang fast ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Zu den Regelungen gehören:

  • Mehr Eigenverantwortung bei bestimmten heilkundlichen Tätigkeiten, z. B. Diabetesversorgung, Wundmanagement oder Betreuung von Menschen mit Demenz. Voraussetzung dafür sind eine abgeschlossene berufliche oder hochschulische Pflegeausbildung sowie bundesweit einheitliche Weiterbildungen.
  • Der Umfang der ärztlichen Tätigkeiten, die vom Pflegepersonal erbracht werden dürfen, wird in Verträgen zwischen Selbstverwaltung und Pflegeberufsverbänden festgelegt, gestützt durch wissenschaftlich erarbeitete Aufgabenprofile („Scope of Practice“).
  • Neue rechtssichere Regelungen im Vertragsrecht, Leistungsrecht und Qualitätssicherungsrecht der Pflegeversicherung sollen gemeinschaftliche Wohnformen fördern. Gleichzeitig werden lokale Pflegenetzwerke ausgebaut, während Kommunen mehr Einfluss auf die Zulassung von Pflegeeinrichtungen erhalten.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung sollen nun bis spätestens zum 31. Juli 2028 festlegen, welche ärztlichen Aufgaben künftig eigenständig von Pflegefachkräften in Krankenhäusern übernommen werden können. Grundlage dafür sind die bis zum 31. Juli 2027 zu vereinbarenden Vorgaben für die vertragsärztliche Versorgung.

Pflegerat begrüßt Reformen und warnt vor Risiken

Positiv bewertet der Deutsche Pflegerat (DPR) besonders die Gesetze zur Stärkung der Pflegeberufe. Künftig können Pflegefachpersonen ihre Kompetenzen eigenverantwortlich und selbstständig nutzen, womit die Versorgung verbessert werde und Ressourcen effizient eingesetzt werden können, so DPR-Präsidentin Christine Vogler. Somit gebe es ein bundeseinheitliches, generalistisches Berufsbild im Assistenzbereich. 

Gleichzeitig kritisiert der DPR die geplante Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Diese sei zu kurz und solle auf zwei Jahre verlängert werden, da eine kürzere Ausbildungszeit und reduzierte Kompetenzen zu Risiken führen könne und den Anspruch an die gewünschte Qualität und Professionalität nicht erfüllen würde.

Das Pflegekompetenzgesetz kritisiert der DPR hinsichtlich der Tatsache, dass viele pflegerische Leistungen weiterhin stark an ärztliche Diagnosen gebunden bleiben, was eine eigenständige heilkundliche Ausübung verhindere. Er fordert die eigenverantwortliche Ausübung pflegerisch und wissenschaftlich fundierter heilkundlicher Handlungsfelder.

Nach Ansicht des DPR leisten beide Gesetze einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung der Pflege. Entscheidend ist jedoch ihre konsequente Umsetzung in Politik, Praxis und Finanzierung.

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