Ab dem 1. Juli 2025 ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für alle Pflegebetriebe verpflichtend. Dafür müssen sie eine Security Module Card Typ B (SMC-B) zur Identifizierung der Einrichtung sowie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für berechtigte Personen wie Ärzte oder Pflegekräfte beantragen.
Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste nach § 72 SGB XI sowie weitere Leistungserbringer nach SGB V erhalten zur Deckung der TI-Kosten eine monatliche Refinanzierungspauschale.
Pflegefachkräfte erhalten den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), das die Berufserlaubnis prüft. Nach erfolgreicher Identifizierung kann die Bestellung über das D-Trust eHealth-Portal erfolgen.
Für die Security Module Card Typ B (SMC-B) benötigt die Einrichtung eine zeichnungsberechtigte Person mit einem eHBA. Nach Bestätigung durch das eGBR kann die SMC-B ebenfalls über D-Trust bestellt werden.
Die TI-Anbindung erleichtert somit die Kommunikation mit Ärzten, Apotheken, Reha-Einrichtungen und Physiotherapeuten. Pflegefachkräfte können Dokumente direkt in der ePA speichern, wodurch der Übergang von Patientinnen und Patienten in weiterführende Versorgungen optimiert wird.
Viele Pflegeeinrichtungen sind allerdings unzureichend auf den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) vorbereitet. Eine Umfrage ergab, dass bisher nur etwa 12.000 von 36.000 Einrichtungen die notwendige Sicherheitskarte (SMC-B) beantragt haben. Noch geringer ist die Zahl der KIM-Adressen für den sicheren E-Mail-Dienst (nur ca. 2.000 vergeben). In den verbleibenden vier Monaten müssten daher noch Zehntausende Anträge gestellt und Anbindungen erfolgen.
Ein Hauptproblem sind fehlende Schulungen und Unterstützungsangebote, was 80 % der befragten Einrichtungen bestätigen. Experten zweifeln, dass der Zeitplan eingehalten werden kann – der flächendeckende Anschluss bis Juli 2025 gilt als unrealistisch.
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