Für das Jahr 2025 haben sich die KVB, DKG und GKV-Spitzenverband auf 22 Hybrid-DRG verständigt. 10 davon sind neu. Die Vereinbarung ersetzt die bisherige Übergangslösung durch das Bundesgesundheitsministerium.
Insgesamt sind im neuen Leistungskatalog 575 OPS-Kodes gelistet. Die neuen Hybrid-DRG betreffen unter anderem endoskopische Eingriffe an Galle, Leber, Pankreas oder Hoden/Nebenhoden sowie Lymphknotenbiopsien. Zudem wurden bestehende Hybrid-DRG (z. B. für Hernien-OPs oder arthroskopische Eingriffe) angepasst.
Daneben werden seit dem 1. Januar 2025 bestehende Hybrid-DRG besser vergütet, mit Steigerungen zwischen 1,8 % und 15,6 %.
Ab 2025 dürfen Krankenhäuser auch die Nachbehandlung selbst vorgenommenerEingriffe durchführen. Dafür erhalten sie einen Zuschlag von 30 Euro auf die Hybrid-DRG. Vertragsärzte rechnen wie bisher über den EBM ab.
Wichtig: Ist für einen Eingriff eine Hybrid-DRG festgelegt, kann er nicht über EBM abgerechnet werden.
Das Sachkostenproblem bleibt hingegen weiterhin ungelöst. Die Materialkosten sind wie bisher in den Fallpauschalen enthalten und können nicht separat abgerechnet werden. Dieses Thema soll in diesem Jahr allerdings neu verhandelt werden.
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