Wer seine ärztliche oder pharmazeutische Ausbildung im Ausland abgeschlossen hat, muss prüfen lassen, ob die berufliche Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Erst mit einer Anerkennung darf der Beruf in Deutschland ausgeübt werden.
Ein wichtiger Bestandteil dieses Prozesses kann die Kenntnisprüfung sein. Sie dient dem Nachweis, dass das Fachwissen, die beruflichen Kompetenzen und die praktischen Fertigkeiten dem deutschen Ausbildungsstandard entsprechen.
Im Leitfaden „Wege zur Anerkennung“ beantworten wir die wichtigsten Fragen zu diesem zentralen Schritt.
Die Kenntnisprüfung ist eine staatlich angeordnete Prüfung, die von der zuständigen Behörde verlangt wird, wenn im Anerkennungsverfahren festgestellt wird, dass zwischen der ausländischen Ausbildung und der deutschen Ausbildung wesentliche Unterschiede bestehen.
Sie richtet sich an Fachkräfte, die ihre Qualifikation außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz erworben haben – zum Beispiel als Ärzt:in oder Apotheker:in.
Die Prüfung soll sicherstellen, dass die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten mit den Anforderungen des jeweiligen deutschen Berufsabschlusses übereinstimmen – und damit eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Patient:innen gewährleistet ist.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Behörde zunächst, ob die ausländische Ausbildung gleichwertig zur deutschen ist. Dabei werden Inhalte, Dauer und Schwerpunkte der Ausbildung mit dem entsprechenden deutschen Beruf verglichen.
Das Ergebnis kann drei Formen annehmen:
Die Kenntnisprüfung ist also der Weg, die fehlende Gleichwertigkeit nachzuweisen – unabhängig davon, in welchem Gesundheitsberuf man tätig ist.
Die Kenntnisprüfung verfolgt das Ziel, die berufliche Handlungsfähigkeit und das fachliche Wissen zu überprüfen. Sie stellt sicher, dass internationale Fachkräfte in Deutschland nach denselben Qualitäts- und Sicherheitsstandards arbeiten können wie Personen mit einer deutschen Ausbildung.
Das bedeutet konkret:
Die Kenntnisprüfung ist also nicht nur ein formaler Schritt, sondern ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.
Der Aufbau der Kenntnisprüfung unterscheidet sich je nach Gesundheitsberuf und Bundesland. In der Regel handelt es sich um eine mündlich-praktische Prüfung, in der geprüft wird, ob die berufliche Handlungskompetenz dem deutschen Ausbildungsstandard entspricht.
Kenntnisprüfung für Ärzt:innen
Die ärztliche Kenntnisprüfung orientiert sich an den Inhalten des deutschen Medizinstudiums und des Staatsexamens. Rechtsgrundlage sind unter anderem die Bundesärzteordnung und die Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte.
Die Prüfung ist in der Regel mündlich-praktisch aufgebaut und beinhaltet häufig eine Patientenvorstellung.
Im Mittelpunkt stehen vor allem:
Geprüft wird nicht nur Fachwissen, sondern auch klinisches Denken, Diagnostik, Therapieplanung und ärztliche Kommunikation.
Kenntnisprüfung für Apotheker:innen
Auch die pharmazeutische Kenntnisprüfung orientiert sich am deutschen Staatsexamen und den Anforderungen des Apothekerberufs in Deutschland.
Die Prüfung ist meist mündlich und umfasst unter anderem:
Dabei geht es insbesondere darum, pharmazeutische Entscheidungen fachlich sicher und entsprechend der deutschen Standards treffen zu können.
Die Prüfung wird von einer Fachkommission durchgeführt. Diese besteht in der Regel aus Prüfer:innen des jeweiligen Berufs und Vertreter:innen der zuständigen Behörde.
Die Kenntnisprüfung für Ärzt:innen und Apotheker:innen sollte nicht mit Anerkennungsverfahren in Gesundheitsfachberufen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Pflege verwechselt werden.
Dort gelten andere gesetzliche Grundlagen, andere Prüfungsformen und teilweise auch Anpassungslehrgänge statt staatlicher Kenntnisprüfungen im Approbationsverfahren.
Während sich die Kenntnisprüfung bei Ärzt:innen und Apotheker:innen unmittelbar an den deutschen Staatsexamina orientiert, stehen bei Gesundheitsfachberufen häufig praktische Kompetenzen und berufsspezifische Ausgleichsmaßnahmen im Vordergrund.
Um zur Kenntnisprüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Erst wenn diese Unterlagen vollständig sind, vergibt die Behörde einen Termin zur Prüfung.
Die Kenntnisprüfung gilt in allen Gesundheitsberufen als herausfordernd, da sie nicht nur Wissen abfragt, sondern berufliches Denken und Handeln in realistischen Situationen bewertet.
Die Vorbereitung sollte daher praxisnah und strukturiert erfolgen.
Typische Herausforderungen:
Um diese Hürden zu überwinden, hilft eine gezielte Kombination aus theoretischem Wissen, praktischen Übungen und fachsprachlicher Sicherheit.
Erfolgreich vorbereiten – so geht’s
Tipps zur Wahl des passenden Vorbereitungskurses
Bei der Auswahl eines Vorbereitungskurses sollten Sie darauf achten, dass der Kurs auf Ihren konkreten Gesundheitsberuf zugeschnitten ist.
Hilfreiche Fragen können sein:
Ein gut strukturierter Kurs kann wesentlich dazu beitragen, sich sicher und gezielt auf die Prüfung vorzubereiten.
Die Kenntnisprüfung ist ein zentraler Schritt im Anerkennungsverfahren für internationale Fachkräfte im Gesundheitswesen.
Sie stellt sicher, dass alle, die in Deutschland in ihrem Beruf arbeiten möchten, über das notwendige Fachwissen und die beruflichen Kompetenzen verfügen, um Patient:innen sicher, verantwortungsvoll und nach deutschem Standard zu versorgen.
Kurz gesagt:
Mit Geduld, gezielter Vorbereitung und fachlicher Begleitung ist die Kenntnisprüfung gut zu bewältigen – und sie öffnet den Weg in eine beruflich gesicherte Zukunft im deutschen Gesundheitswesen.
Die mibeg-Institute bieten verschiedene Seminare zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung für Ärzt:innen und Apotheker:innen an, die Sie gezielt auf die verschiedenen Prüfungsteile vorbereiten. Den Unterricht gestalten erfahrene Fachdozent:innen.
Vorbereitungskurse | Kenntnisprüfung Medizin
Umfassende Vorbereitung | Kenntnisprüfung Pharmazie

Cecile Polzin
Cecile Polzin ist Projektleiterin bei den mibeg-Instituten und Expertin für Erwachsenenbildung und Weiterbildung. Mit mehrjähriger Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung von Bildungsangeboten für ausländische Ärzt:innen bringt sie fundiertes Fachwissen und praxisnahe Perspektiven in ihre Arbeit ein.
Heute liegen ihre Schwerpunkte in der Entwicklung neuer Bildungsformate, im Qualitätsmanagement sowie in der Beratung von Anerkennungsverfahren für internationale Fachkräfte.