Leitfaden „Wege zur Anerkennung

Wer seine Ausbildung oder sein Studium im Ausland abgeschlossen hat, muss prüfen lassen, ob die berufliche Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Erst mit einer Anerkennung – etwa durch eine Approbation oder Erlaubnis zur Berufsausübung – darf der Beruf in Deutschland ausgeübt werden.

Ein wichtiger Bestandteil dieses Prozesses kann die Kenntnisprüfung sein. Sie dient dem Nachweis, dass das Fachwissen, die beruflichen Kompetenzen und die praktischen Fertigkeiten dem deutschen Ausbildungsstandard entsprechen.

Im Leitfaden „Wege zur Anerkennung“ beantworten wir die wichtigsten Fragen zu diesem zentralen Schritt.

#6 Was ist die Kenntnisprüfung?

Die Kenntnisprüfung ist eine staatlich angeordnete Prüfung, die von der zuständigen Behörde verlangt wird, wenn im Anerkennungsverfahren festgestellt wird, dass zwischen der ausländischen Ausbildung und der deutschen Ausbildung wesentliche Unterschiede bestehen.

Sie richtet sich an Fachkräfte, die ihre Qualifikation außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz erworben haben – zum Beispiel als Ärzt:in, Apotheker:in, Physiotherapeut:in, Pflegefachkraft oder in anderen reglementierten Gesundheitsberufen.

Die Prüfung soll sicherstellen, dass die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten mit den Anforderungen des jeweiligen deutschen Berufsabschlusses übereinstimmen – und damit eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Patient:innen gewährleistet ist.

Wann ist die Kenntnisprüfung notwendig?

Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Behörde zunächst, ob die ausländische Ausbildung gleichwertig zur deutschen ist. Dabei werden Inhalte, Dauer und Schwerpunkte der Ausbildung mit dem entsprechenden deutschen Beruf verglichen.

Das Ergebnis kann drei Formen annehmen:

  1. Gleichwertigkeit festgestellt
    → Die Ausbildung entspricht der deutschen Qualifikation. Die Approbation oder Berufserlaubnis kann direkt erteilt werden.
  2. Wesentliche Unterschiede festgestellt
    → Diese Unterschiede können nicht durch Berufserfahrung oder Fortbildungen ausgeglichen werden. Dann ist eine Kenntnisprüfung erforderlich.
  3. Teilweise Gleichwertigkeit festgestellt
    → Wenn nur einzelne Lerninhalte fehlen, kann unter Umständen eine Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang absolviert werden.

Die Kenntnisprüfung ist also der Weg, die fehlende Gleichwertigkeit nachzuweisen – unabhängig davon, in welchem Gesundheitsberuf man tätig ist.

Ziel der Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung verfolgt das Ziel, die berufliche Handlungsfähigkeit und das fachliche Wissen zu überprüfen. Sie stellt sicher, dass internationale Fachkräfte in Deutschland nach denselben Qualitäts- und Sicherheitsstandards arbeiten können wie Personen mit einer deutschen Ausbildung.

Das bedeutet konkret:

  • Patient:innen sollen sich auf eine fachlich kompetente, sichere Behandlung verlassen können.
  • Kolleg:innen sollen im interdisziplinären Team auf ein gemeinsames Fachverständnis aufbauen können.
  • Die Fachkraft selbst soll sicher mit den Strukturen, Abläufen und Anforderungen des deutschen Gesundheitswesens umgehen können.

Die Kenntnisprüfung ist also nicht nur ein formaler Schritt, sondern ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.

Aufbau und Inhalte der Kenntnisprüfung

Der Aufbau der Kenntnisprüfung unterscheidet sich je nach Gesundheitsberuf und Bundesland. In der Regel handelt es sich um eine mündlich-praktische Prüfung, in der geprüft wird, ob die berufliche Handlungskompetenz dem deutschen Ausbildungsstandard entspricht.

Beispiele für Inhalte:

  • Medizinische Heilberufe (z. B. Ärzt:innen, Apotheker:innen):
    Klinische Fallbesprechungen, Diagnostik, Therapieplanung, Arzneimittelkunde, rechtliche Grundlagen.
  • Therapeutische Berufe (z. B. Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen):
    Patient:innenanamnese, Befundaufnahme, Therapieplanung, Behandlungstechniken, Begründung von Maßnahmen, interdisziplinäre Zusammenarbeit.
  • Pflegeberufe:
    Pflegerische Beurteilung, Maßnahmenplanung, Dokumentation, rechtliche Rahmenbedingungen, Kommunikation und Patientensicherheit.

Je nach Beruf dauert die Prüfung meist zwischen 60 und 120 Minuten und wird von einer Fachkommission durchgeführt. Diese besteht in der Regel aus Prüfer:innen des jeweiligen Berufs und Vertreter:innen der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen für die Anmeldung

Um zur Kenntnisprüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Antrag auf Anerkennung der ausländischen Ausbildung wurde gestellt
  • Die zuständige Behörde hat eine Kenntnisprüfung angeordnet
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (in der Regel B2 oder C1)
  • Nachweis einer bestandenen Fachsprachprüfung, sofern diese für den Beruf vorgesehen ist
  • Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (Zeugnisse, Nachweise über Berufspraxis, Lebenslauf usw.)

Erst wenn diese Unterlagen vollständig sind, vergibt die Behörde einen Termin zur Prüfung.

Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung gilt in allen Gesundheitsberufen als herausfordernd, da sie nicht nur Wissen abfragt, sondern berufliches Denken und Handeln in realistischen Situationen bewertet.
Die Vorbereitung sollte daher praxisnah und strukturiert erfolgen.

Typische Herausforderungen:

  • Unterschiedliche Ausbildungssysteme und Fachterminologie
  • Sprachliche Anforderungen in Fachgesprächen und Dokumentationen
  • Prüfungsstress und hoher Erwartungsdruck
  • Zeitmangel oder fehlende Orientierung bei der Stoffauswahl

Um diese Hürden zu überwinden, hilft eine gezielte Kombination aus theoretischem Wissen, praktischen Übungen und fachsprachlicher Sicherheit.

Erfolgreich vorbereiten – so geht’s

  1. Fachliche Inhalte systematisch auffrischen
    Orientieren Sie sich an den Curricula der deutschen Ausbildungen oder Studiengänge Ihres Berufs. Viele Behörden veröffentlichen Informationen dazu, welche Themen prüfungsrelevant sind.
  2. Fallorientiert lernen
    Trainieren Sie anhand realer oder simulierter Fallbeispiele: von der Anamnese über Befund und Planung bis zur Reflexion der eigenen Entscheidung.
  3. Sprache und Fachwissen verbinden
    Üben Sie, komplexe Sachverhalte auf Deutsch zu erklären – sowohl gegenüber Kolleg:innen als auch Patient:innen. Fachsprachliche Sicherheit ist für den Prüfungserfolg entscheidend.
  4. Praktische Erfahrungen sammeln 
    Hospitationen, Praktika oder die Arbeit mit vorläufiger Berufserlaubnis in Einrichtungen des Gesundheitswesens bieten wertvolle Einblicke in Abläufe, Dokumentationsformen und Kommunikationsstrukturen. 
  5. Vorbereitungskurse besuchen
    Spezialisierte Seminare unterstützen Sie gezielt beim Aufbau der erforderlichen Kenntnisse, geben Orientierung zu Prüfungsinhalten und bieten Raum für praxisnahe Übungen.

Tipps zur Wahl des passenden Vorbereitungskurses

Bei der Auswahl eines Vorbereitungskurses sollten Sie darauf achten, dass der Kurs auf Ihren konkreten Gesundheitsberuf zugeschnitten ist.
Hilfreiche Fragen können sein:

  • Wird der Kurs von Fachdozent:innen aus dem Gesundheitswesen geleitet?
  • Enthält der Unterricht praxisnahe Übungen oder Falltrainings?
  • Gibt es Informationen zu Prüfungsaufbau und Bewertungskriterien?
  • Wird auch die sprachliche Ausdrucksfähigkeit gezielt trainiert?
  • Ist der Anbieter zertifiziert und erfahren im Bereich Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen?
  • Werden transparente Informationen zu Gebühren, Kursdauer und Rücktrittsbedingungen bereitgestellt?

Ein gut strukturierter Kurs kann wesentlich dazu beitragen, sich sicher und gezielt auf die Prüfung vorzubereiten.

Fazit

Die Kenntnisprüfung ist ein zentraler Schritt im Anerkennungsverfahren für internationale Fachkräfte im Gesundheitswesen.
Sie stellt sicher, dass alle, die in Deutschland in ihrem Beruf arbeiten möchten, über das notwendige Fachwissen und die beruflichen Kompetenzen verfügen, um Patient:innen sicher, verantwortungsvoll und nach deutschem Standard zu versorgen.

Kurz gesagt:

  • Wann notwendig? Wenn im Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung festgestellt werden.
  • Ziel? Nachweis gleichwertiger beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • Aufbau? Mündlich-praktische Prüfung, berufsspezifisch gestaltet.
  • Vorbereitung? Kombination aus Fachwissen, Sprachkompetenz und praxisnaher Anwendung.

Mit Geduld, gezielter Vorbereitung und fachlicher Begleitung ist die Kenntnisprüfung gut zu bewältigen – und sie öffnet den Weg in eine beruflich gesicherte Zukunft im deutschen Gesundheitswesen.

Die mibeg-Institute bieten verschiedene Seminare zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung für Ärzt:innen, Apotheker:innen und Physiotherapeut:innen an, die Sie gezielt auf die verschiedenen Prüfungsteile vorbereiten. Den Unterricht gestalten erfahrene Fachdozent:innen.

 

 

 

Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Seminaren:

Umfassende Vorbereitung | Fachsprach- & Kenntnisprüfung Medizin Kompakte Vorbereitung | Kenntnisprüfung Medizin
Umfassende Vorbereitung | Kenntnisprüfung Pharmazie
Anpassungslehrgang / Kenntnisprüfung Physiotherapie

Polzin.jpg

Cecile Polzin

Cecile Polzin ist Projektleiterin bei den mibeg-Instituten und Expertin für Erwachsenenbildung und Weiterbildung. Mit mehrjähriger Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung von Bildungsangeboten für ausländische Ärzt:innen bringt sie fundiertes Fachwissen und praxisnahe Perspektiven in ihre Arbeit ein. 

Heute liegen ihre Schwerpunkte in der Entwicklung neuer Bildungsformate, im Qualitätsmanagement sowie in der Beratung von Anerkennungsverfahren für internationale Fachkräfte.