Leitfaden „Wege zur Anerkennung“ 

Für Menschen, die ihre Ausbildung oder Studium im Ausland abgeschlossen haben, ist oft ein Anerkennungsprozess notwendig, bevor sie in Deutschland in ihrem Beruf arbeiten dürfen. Dieser Prozess kann auf den ersten Blick komplex erscheinen – doch mit guter Vorbereitung, Geduld und den richtigen Informationen ist er gut zu bewältigen. 

Im Leitfaden „Wege zur Anerkennung“ beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Anerkennungsverfahren in Deutschland.

#3 Wie erlangt man die Anerkennung in einem Gesundheitsberuf?

Gesundheitsberufe gehören in Deutschland zu den sogenannten reglementierten Berufen. Das bedeutet: Man darf diesen Beruf nur mit einer staatlichen Anerkennung ausüben. Dazu zählen z. B. Ärzt:innen, Apotheker:innen, Physiotherapeut:innen, Pflegekräfte und viele weitere Berufe im Gesundheitswesen.

In diesem Beitrag geht es um die Voraussetzungen und Besonderheiten der Anerkennung – speziell für Gesundheitsberufe.

Kurz zusammengefasst: Antrag auf Anerkennung

Bevor es an die konkreten Anforderungen geht, hier noch einmal ein kurzer Überblick zum Anerkennungsverfahren:

  • Referenzberuf bestimmen: Für jeden Antrag braucht es einen deutschen Referenzberuf (z. B. „Physiotherapeut:in“, „Apotheker:in“).
  • Zuständige Stelle finden: Mithilfe des Anerkennungs-Finders auf www.anerkennung-in-deutschland.de lässt sich herausfinden, welche Behörde zuständig ist.
  • Antrag stellen: Der Antrag wird mit beglaubigten Kopien und qualifizierten Übersetzungen eingereicht. Danach prüft die zuständige Behörde, ob Ihre Qualifikation mit der deutschen vergleichbar ist.
  • Bescheid abwarten: Es gibt entweder eine volle, teilweise oder keine Anerkennung – je nach Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung.

Einen ausführlichen Beitrag zur Antragsstellung finden Sie im Blogbeitrag #2 Wie stellt man den Antrag auf Anerkennung?

Zwei Wege zur Anerkennung: Approbationsberufe und Gesundheitsfachberufe

In den Gesundheitsberufen unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen:

Approbationsberufe

Hierzu zählen akademische Heilberufe wie Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen und Psychotherapeut:innen. Für diese Berufe ist die Approbation, also die staatliche Zulassung zur Berufsausübung, zwingend erforderlich. Sie wird durch das Bestehen spezieller Prüfungen und durch den Nachweis der fachlichen und sprachlichen Eignung erteilt. Das Verfahren ist bundesrechtlich geregelt und einheitlich strukturiert.

Gesundheitsfachberufe

Dazu gehören Berufe wie Physiotherapeut:in, Ergotherapeut:in, Logopäd:in oder Pflegefachkraft. Diese Berufe erfordern ebenfalls eine staatliche Anerkennung – allerdings keine Approbation. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden und kann je nach Bundesland leicht variieren. Auch hier muss die Gleichwertigkeit der Ausbildung nachgewiesen werden, meist durch eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang.

Was unterscheidet Approbations- und Gesundheitsfachberufe im Anerkennungsverfahren?

Je nachdem, ob Sie in einem Approbationsberuf oder einem Gesundheitsfachberuf tätig werden möchten, unterscheidet sich der Weg zur Anerkennung in wichtigen Punkten. Im Folgenden zeigen wir die zentralen Besonderheiten und Anforderungen beider Berufsgruppen – damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.

Anerkennung für Approbationsberufe (z. B. Ärzt:innen, Apotheker:innen)

Wer ein Studium im Ausland absolviert hat und in einem Approbationsberuf arbeiten möchte, durchläuft ein besonderes Anerkennungsverfahren.

Sprachliche Anforderungen

Ein zentrales Element des Anerkennungsverfahrens ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. Ohne gute Sprachkenntnisse ist eine sichere und verantwortungsvolle Patient:innenversorgung nicht möglich. Neben einem allgemeinsprachlichen Zertifikat auf B2-Niveau, das bei einem anerkannten Sprachinstitut (z. B. Goethe-Institut, telc) erworben wurde, ist auch eine bestandene Fachsprachprüfung auf dem Niveau C1 erforderlich. Diese wird in der Regel von der zuständigen Landesberufskammer (Ärztekammer oder Apothekerkammer) durchgeführt.

In der Fachsprachprüfung müssen die Antragstellenden zeigen, dass sie in typischen beruflichen Situationen – etwa im Patient:innengespräch, bei der Anamnese bzw. einem Beratungsgespräch oder beim Schreiben von Arztbriefen bzw. Gesprächsprotokollen – souverän und verständlich auf Deutsch kommunizieren können.

Die Kenntnisprüfung (falls erforderlich)

Wird bei der Gleichwertigkeitsprüfung festgestellt, dass die pharmazeutische oder medizinische Ausbildung nicht vollständig dem deutschen Standard entspricht, muss eine Kenntnisprüfung abgelegt werden. Inhalte der Kenntnisprüfung sind typischerweise:

  • Apotheker:innen: Pharmazeutische Praxis, Rechtsgebiete für Aptheker:innen und gegebenenfalls ein weitere Prüfthema (z.B. Klinische Pharmazie oder Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie)
  • Ärzt:innen: Innere Medizin und Chirurgie sowie ergänzend Aspekte aus den Bereichen Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. 

Die Prüfung ist anspruchsvoll und erfordert eine gezielte Vorbereitung. Viele nutzen in dieser Phase Vorbereitungskurse, die von Bildungsträgern, Kliniken oder Berufskammern angeboten werden.

Vorläufige Berufserlaubnis als Übergangslösung

Falls die Voraussetzungen für die Approbation noch nicht vollständig erfüllt werden, ist es möglich eine vorläufige Berufserlaubnis beantragen. Die Berufserlaubnis kann beantragt werden, sobald die Fachsprachprüfung erfolgreich absolviert wurde und erlaubt, befristet und unter Aufsicht zu arbeiten – zum Beispiel, während der Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung oder während man auf einen Prüfungstermin warten muss. Die Berufserlaubnis wird nur für konkrete Arbeitsverhältnisse erteilt und ist in der Regel auf zwei Jahre begrenzt.

 

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Schaubild: Ablauf des Anerkennungsverfahrens für Approbationen © mibeg-Institute

 

Anerkennung für Gesundheitsfachberufe (z. B. Physiotherapeut:innen)

Auch in den Gesundheitsfachberufen ist die Anerkennung Voraussetzung für eine berufliche Tätigkeit. Dazu zählen u. a. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder medizinisch-technische Assistenz.

Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung?

Bei einem Anpassungslehrgang müssen die Defizite im Bereich praktisch-theoretischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung gemäß dem Bescheid ausgeglichen werden. Danach erfolgt eine mündliche Prüfung, das sogenannte Abschlussgespräch.

Neben dem Anpassungslehrgang hat man auch die Möglichkeit, an einer Kenntnisprüfung teilzunehmen. Diese Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Prüfungsteil und ist unabhängig von den im Bescheid genannten Stundenanforderungen. Gerade bei sehr hohen Stundenanforderungen ist die Kenntnisprüfung eine gute Alternative.

Sobald die Gleichwertigkeit erreicht ist, kann das zuständige Gesundheitsamt die Berufsurkunde ausstellen.

Sprachliche Anforderungen

Ein zentrales Element des Anerkennungsverfahrens ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. Ohne gute Sprachkenntnisse ist eine sichere und verantwortungsvolle Patient:innenversorgung nicht möglich. Gesundheitsfachberufe, wie beispielweise Physiotherapeut:innen oder Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, müssen meist allgemeinsprachliche Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. 

Sprachkenntnisse müssen im Rahmen der Beantragung der Berufsurkunde nachgewiesen werden. Aktuell gibt es hierfür keine einheitliche Regelung, und die Form des Nachweises kann je nach zuständigem Gesundheitsamt variieren. Es wird empfohlen, sich direkt auf der Webseite des jeweiligen Gesundheitsamtes über die konkreten Anforderungen zu informieren.

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Schaubild: Ablauf des Anerkennungsverfahrens für Gesundheitsfachberufe © mibeg-Institute

 

Unterstützungsangebote und Beratungsstellen

Der Anerkennungsprozess kann komplex und langwierig sein. Glücklicherweise gibt es in Deutschland zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote, die einem zur Seite stehen. Dazu gehören:

Fazit: Der Weg lohnt sich!

Der Anerkennungsprozess für Gesundheitsberufe ist anspruchsvoll – insbesondere wegen der sprachlichen und fachlichen Prüfungen. Doch viele internationale Fachkräfte haben diesen Weg bereits erfolgreich gemeistert.

Wichtig ist:

  • Frühzeitige Information und gute Vorbereitung
  • Geduld im Umgang mit Behörden
  • Nutzung von Beratungsangeboten und Vorbereitungskursen

Viele internationale Fachkräfte haben diesen Weg bereits erfolgreich gemeistert und leisten heute mit ihrer Kompetenz und Erfahrung einen entscheidenden Beitrag zum deutschen Gesundheitswesen.

 

 

 

 

 

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Cecile Polzin

Cecile Polzin ist Projektleiterin bei den mibeg-Instituten und Expertin für Erwachsenenbildung und Weiterbildung. Mit mehrjähriger Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung von Bildungsangeboten für ausländische Ärzt:innen bringt sie fundiertes Fachwissen und praxisnahe Perspektiven in ihre Arbeit ein. 

Heute liegen ihre Schwerpunkte in der Entwicklung neuer Bildungsformate, im Qualitätsmanagement sowie in der Beratung von Anerkennungsverfahren für internationale Fachkräfte.