Leitfaden „Wege zur Anerkennung“ 

Für Menschen, die ihre Ausbildung oder Studium im Ausland abgeschlossen haben, ist oft ein Anerkennungsprozess notwendig, bevor sie in Deutschland in ihrem Beruf arbeiten dürfen. Dieser Prozess kann auf den ersten Blick komplex erscheinen – doch mit guter Vorbereitung, Geduld und den richtigen Informationen ist er gut zu bewältigen. 

Im Leitfaden „Wege zur Anerkennung“ beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Anerkennungsverfahren in Deutschland.

#2 Wie stellt man den Antrag auf Anerkennung?

Der Anerkennungsprozess ist ein wichtiger Schritt, um in Deutschland im erlernten Beruf arbeiten zu können – besonders in reglementierten Berufen wie beispielsweise Gesundheitsberufe. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erfolgt in einem klar strukturierten Verfahren. Ziel ist es, die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung mit dem entsprechenden deutschen Beruf (sogenannter Referenzberuf) festzustellen.

Doch wie genau stellt man den Antrag auf Anerkennung in Deutschland? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Schritte.

Schritt 1: Referenzberuf und zuständige Stelle finden

Sie können Ihre Qualifikation immer nur für einen konkreten Beruf in Deutschland anerkennen lassen. Um herauszufinden, welcher Referenzberuf auf Ihren Abschluss passt und welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist, nutzen Sie den Anerkennungs-Finder auf dem offiziellen Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen:

www.anerkennung-in-deutschland.de

Schritt 2: Antrag stellen und Unterlagen einreichen

Der Antrag auf Anerkennung wird bei der zuständigen Stelle eingereicht – zusammen mit verschiedenen Unterlagen. Dazu gehören zahlreiche Unterlagen, die meist in Originalsprache und in beglaubigter deutscher Übersetzung eingereicht werden müssen. 
Welche Unterlagen für das Anerkennungsverfahren eingereicht werden müssen, ist abhängig vom Referenzberuf und dem Herkunftsland. Eine Übersicht über die notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Webseite der zuständigen Stelle.

Immer erforderlich:

  • Ausgefülltes Formular (ggf. Angabe zur Gleichwertigkeitsprüfung)
  • gültiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass)
  • lückenloser Lebenslauf
  • Abschlussurkunde mit Nachweis über die Inhalte

Häufig zusätzlich erforderlich: 

  • Nachweise über Berufserfahrung und zusätzliche Qualifikationen
  • Erklärung zu früheren Anerkennungsanträgen
  • Nachweis, dass Sie in Deutschland arbeiten möchten (z.B. Stellenangebot, Absagen)

Je nach Beruf erforderlich (z.B. Gesundheitsberufe):

  • Nachweis gesundheitlicher Eignung
  • Polizeiliches Führungszeugnis 
  • Nachweis persönlicher Eignung
  • Nachweis über Deutschkenntnisse (oft B1- oder B2-Niveau)
  • Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsland

Je nach Einzelfall und Behörde können weitere Nachweise angefordert werden, insbesondere wenn Informationen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Ausbildung fehlen oder unvollständig sind.

Wichtig: Reichen Sie keine Originaldokumente ein, da diese in der Regel nicht zurückgesendet werden. Stattdessen geben Sie beglaubigte Kopien ab – auch von den Übersetzungen, da diese meist teuer sind.

Schritt 3: Fristen und Bearbeitung 

Nachdem alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, beginnt die sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung. Dabei wird festgestellt, ob die Ausbildung im Herkunftsland mit der deutschen Ausbildung in wesentlichen Punkten vergleichbar ist.
Dabei gelten folgende gesetzliche Fristen (nach §13 BQFG NRW):

  • 1 Monat: Eingangsbestätigung des Antrags durch die Behörde
  • 3 Monate: Bescheid über das Ergebnis nach Vorlage aller vollständigen Unterlagen

Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn Unterlagen fehlen oder nachgefordert werden müssen.

Schritt 4: Ergebnis - Der Anerkennungsbescheid 

Nach drei bis vier Monaten erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung. Dabei gibt es drei mögliche Ergebnisse:

  • Anerkennung: Ihre Qualifikation ist gleichwertig – Sie können ggf. Ihre Berufsurkunde oder Approbation beantragen.
  • Teilweise Anerkennung: Es wurden Unterschiede festgestellt – eine Ausgleichsmaßnahme (z. B. Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung) ist erforderlich.
  • Keine Anerkennung: Wenn keine Gleichwertigkeit festgestellt wird und Ausgleichsmaßnahmen nicht möglich sind, erhalten Sie eine Begründung im Bescheid.

Tipps für einen erfolgreichen Antrag

Übersetzungen
Häufig müssen die Unterlagen für die Antragstellung als qualifizierte deutsche Übersetzung eingereicht werden. Das heißt, der oder die Übersetzer:in bzw. Dolmetscher:in muss in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein.

Eine Liste der zugelassenen Übersetzer:innen und Dolmetscher:innen finden Sie auf der Seite der Landesjustizverwaltungen.

Achten Sie darauf, dass die Übersetzung vom Originaldokument erstellt wurde und eine Kopie des Originals beigefügt und verbunden ist. Als Nachweis, muss der Vermerk „Übersetzt vom Original“ auf der Übersetzung enthalten sein.

Beglaubigungen
Einige Unterlagen müssen als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden. Diese erhalten Sie zum Beispiel in den Bürgerbüros der Stadtverwaltungen oder von Notaren. 
Informieren Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle, welche Dokumente in welcher Form benötigt werden.

Online-Antrag
Für einige Berufen besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Anerkennung online zu stellen. Ob dieser Service auch für Ihren Referenzberuf und Ihre zuständige Stelle verfügbar ist, können Sie ganz einfach über den Anerkennungs-Finder prüfen.

Beratungs- und Unterstützungsangebote
Der Anerkennungsprozess kann komplex und langwierig sein. Glücklicherweise gibt es in Deutschland zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote, die einem zur Seite stehen. Dazu gehören:

Fazit: Gut vorbereitet zum Ziel

Der Weg zur Anerkennung in Deutschland ist anspruchsvoll, aber absolut machbar!

Entscheidend ist, dass man sich frühzeitig und umfassend informiert, die Unterlagen vollständig einreicht und sich auf die Prüfungen gut vorbereitet. Viele internationale Fachkräfte haben diesen Weg bereits erfolgreich gemeistert und leisten heute mit ihrer Kompetenz und Erfahrung einen entscheidenden Beitrag zum deutschen Gesundheitswesen.

 

 

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Cecile Polzin

Cecile Polzin ist Projektleiterin bei den mibeg-Instituten und Expertin für Erwachsenenbildung und Weiterbildung. Mit mehrjähriger Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung von Bildungsangeboten für ausländische Ärzt:innen bringt sie fundiertes Fachwissen und praxisnahe Perspektiven in ihre Arbeit ein. 

Heute liegen ihre Schwerpunkte in der Entwicklung neuer Bildungsformate, im Qualitätsmanagement sowie in der Beratung von Anerkennungsverfahren für internationale Fachkräfte.