Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) angepasst, um psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken künftig mehr Flexibilität beim Einsatz ihres Personals zu ermöglichen. Ziel ist es, den steigenden Anforderungen bei gleichbleibender Versorgungsqualität und dem zunehmenden Fachkräftemangel zu begegnen. Wichtige Neuerungen sind die Aufhebung der stations- und monatsbezogenen Dokumentation, die vereinfachte Anrechnung fachfremden und in Ausbildung befindlichen Personals sowie die Möglichkeit, Assistenzpersonal im pflegerischen Bereich in größerem Umfang einzusetzen. Auch für ärztliche Aufgaben gibt es erstmals eine Öffnungsklausel.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt diese Flexibilisierung, betont jedoch, dass die weiterhin vorgesehenen Sanktionen bei Nichterfüllung der Mindestvorgaben ab Januar 2026 die Kliniken hart treffen werden. Die DKG hatte eine Verlängerung der Sanktionsfreiheit gefordert, was jedoch abgelehnt wurde. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) teilt diese Kritik: Sanktionen würden den Fachkräftemangel eher verschärfen als lösen. Stattdessen fordert die Fachgesellschaft alternative, flexiblere Modelle der Personalplanung.
Laut den Quartalsberichten zur Strukturabfrage zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik zeigt sich, dass viele Kliniken bereits heute Schwierigkeiten haben, die Personalmindestvorgaben einzuhalten. Der Umsetzungsgrad im Quartalsverlauf schwankt, insbesondere bei Einrichtungen ohne Anrechnungsmöglichkeiten. Auch die Sanktionen in Form von prozentualen Budgetabschlägen steigen sichtbar an, wenn Vorgaben nicht erfüllt werden. Zudem zeigt sich, dass die Einhaltung der PPP-RL stark von der Anrechnung verschiedener Personalgruppen abhängt. Einrichtungen ohne Anrechnungen kommen regelmäßig in Konflikt mit den Mindeststandards.
Die in den Berichten dargestellten Zahlen untermauern die Argumentation von DKG und DGPPN, dass strukturelle und personelle Engpässe den Kliniken systematisch das Erreichen der Vorgaben erschweren. Insofern bleibt der Beschluss des G-BA trotz der Erleichterungen beim Nachweis und Personaleinsatz aus Sicht vieler Häuser unzureichend, um die Versorgung langfristig sicherzustellen.
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