Mit der Entscheidung des Bundesrats, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) nicht an den Vermittlungsausschuss zu verweisen, tritt das Gesetz zum 1. Januar 2025 in Kraft. Für Führungskräfte in Krankenhäusern bedeutet dies, sich schnell auf neue Rahmenbedingungen einzustellen – auch wenn viele Details noch unklar sind.
Das KHVVG bringt einige Änderungen, die aus Sicht der Krankenhäuser relevant sind. Eine wichtige Neuerung ist die gesetzliche Festlegung einer Zahlungsfrist. Diese Regelung zielt darauf ab, Liquiditätsprobleme durch verzögerte Zahlungen in den ersten Wochen des Jahres zu vermeiden. Auch die Einführung der Tarifrate ab 2024 und des vollen Orientierungswertes ab 2025 für die Landesbasisfallwerte könnte eine gewisse finanzielle Entlastung bringen. Allerdings bleibt diese Wirkung begrenzt, insbesondere da inflationsbedingte Kostensteigerungen der letzten Jahre weiterhin nicht gedeckt werden.
Ein zentraler Aspekt des KHVVG ist die Vorhaltefinanzierung. Sie soll eine Grundfinanzierung für Kliniken unabhängig von der behandelten Patientenzahl gewährleisten. Kritiker bemängeln jedoch die komplexe Berechnung und die bürokratischen Hürden. Zudem ist unklar, wie stark die Vorhaltefinanzierung tatsächlich zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen beiträgt. Statt Innovation zu fördern, sichert sie in ihrer jetzigen Form vor allem den Status quo, was dringend nötige Strukturveränderungen ausbremst.
Die Umsetzung des KHVVG auf Landesebene wird von Unsicherheiten begleitet. Wesentliche Regelungen, wie die endgültige Definition der Leistungsgruppen und Mindestvorhaltezahlen, stehen noch aus. In Kombination mit der aktuellen politischen Instabilität bleibt ungewiss, ob diese Regelungen rechtzeitig verabschiedet werden. Krankenhäuser müssen zudem auf Entscheidungen der Länder warten, welche Kliniken welche Leistungsgruppen zugewiesen bekommen. Erst Ende 2025 wird sich zeigen, welche Kliniken mit welchen Budgets rechnen können. Diese Unsicherheiten erschweren eine verlässliche wirtschaftliche Planung und wirken sich auch auf die Versorgungssicherheit aus.
Das KHVVG gibt eine klare Richtung vor: Die Ambulantisierung, also die Verlagerung stationärer Behandlungen in den ambulanten Bereich, wird vorangetrieben. Hier sollen sogenannte Hybrid-DRGs helfen, etwa zwei Millionen Fälle aus Klinikbudgets herauszulösen. Diese Entwicklung ist nicht nur eine Kostenfrage, sondern wird auch durch den Fachkräftemangel in der Pflege angetrieben.
Das KHVVG bringt Bewegung in die festgefahrenen Strukturen der Krankenhausfinanzierung, doch es bleiben viele Baustellen. Führungskräfte in Krankenhäusern stehen vor der Herausforderung, sich in einem unübersichtlichen und unvollständigen Regelwerk zurechtzufinden. Trotz aller Kritik bietet die Reform aber auch Chancen: Die bundeseinheitliche Definition von Leistungsgruppen könnte zu einer besseren Planung führen, und die Ambulantisierung eröffnet neue Möglichkeiten. Dennoch wird sich zeigen müssen, ob das KHVVG ein tragfähiges Fundament für die Zukunft der Krankenhausversorgung legt – oder nur eine weitere Zwischenstation auf dem Weg zu einer grundlegenden Reform bleibt.
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