Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bleibt ein wichtiger Bestandteil der internationalen Fachkräftegewinnung im Gesundheitswesen. Die aktuelle Anerkennungsstatistik für 2025 zeigt allerdings kein einheitliches Wachstum über alle Gesundheitsberufe hinweg. Während die Zahl der Anträge in der Pflege leicht zurückging, nahm sie bei Ärzt:innen und weiteren Gesundheitsberufen teilweise deutlich zu.
Gleichzeitig zeigt der Blick auf die abgeschlossenen Verfahren: Für viele internationale Gesundheitsfachkräfte endet der Anerkennungsprozess nicht mit der unmittelbaren Feststellung der Gleichwertigkeit. Ausgleichsmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil des Weges zur Anerkennung.
Damit liefert die Statistik nicht nur Zahlen über die Entwicklung der Anträge. Sie gibt auch Hinweise darauf, welche Anforderungen mit der internationalen Personalgewinnung in der Praxis verbunden sind.
Mehr Anerkennungsanträge – aber unterschiedliche Entwicklungen in den Gesundheitsberufen
2025 wurden in Deutschland rund 76.200 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gestellt. Das waren 7 Prozent mehr als 2024. Rund 59.750 Anträge entfielen auf Berufe nach Bundesrecht.
Gesundheitsberufe machen dabei einen wesentlichen Teil des Anerkennungsgeschehens aus. Besonders deutlich wird dies bei den fünf antragsstärksten Referenzberufen:

Pflege bleibt wichtigster Bereich – trotz leichtem Rückgang
Mit 21.504 Anträgen entfiel auch 2025 der größte Anteil der Anerkennungsanträge auf die Pflege. Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl um rund 4 Prozent.
Aus einem einzelnen Jahr lässt sich daraus noch kein grundlegender Trend ableiten. Entscheidend ist vielmehr das weiterhin hohe Niveau: Die Pflege bleibt mit großem Abstand der Referenzberuf mit den meisten Anerkennungsanträgen.
Für die Praxis bestätigt sich damit die anhaltende Bedeutung der Anerkennung für die internationale Personalgewinnung in der Pflege. Gleichzeitig lohnt sich der Blick auf andere Berufsgruppen, in denen die Antragszahlen derzeit stärker wachsen.
Humanmedizin und weitere Gesundheitsberufe gewinnen an Dynamik
Bei Ärzt:innen wurden 2025 12.882 Anerkennungsanträge registriert – 19 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit bleibt die Humanmedizin der zweitgrößte Bereich innerhalb der Anerkennungsverfahren nach Bundesrecht.
Auch bei weiteren Gesundheitsberufen stiegen die Antragszahlen: Für Physiotherapeut:innen wurden 2.205 Anträge registriert, 24 Prozent mehr als 2024. Bei Apotheker:innen lag der Zuwachs bei 42 Prozent, bei Zahnärzt:innen bei 23 Prozent.
Die absoluten Zahlen sind zwischen den Berufen sehr unterschiedlich. Aussagekräftiger als die reine Rangfolge ist deshalb die Entwicklung: Die Anerkennung internationaler Qualifikationen betrifft zunehmend verschiedene Berufsgruppen des Gesundheitswesens und nicht nur die klassischen großen Bereiche Pflege und Humanmedizin.
Für Arbeitgeber bedeutet das zugleich unterschiedliche Anforderungen an die weitere Integration. Bei reglementierten Gesundheitsberufen ist die Berufszulassung an die jeweiligen berufsrechtlichen Voraussetzungen geknüpft. Welche Nachweise, Prüfungen oder Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, hängt vom Beruf und vom individuellen Anerkennungsverfahren ab.
Bei medizinischen Gesundheitsberufen führen viele Verfahren über Ausgleichsmaßnahmen
Besonders relevant für die Praxis ist der Blick auf die Ergebnisse der Anerkennungsverfahren.
Für die medizinischen Gesundheitsberufe weist die Statistik 2025 insgesamt 58.173 Anerkennungsverfahren aus. Ein erheblicher Teil der Verfahren führt dabei direkt zur Feststellung der vollen Gleichwertigkeit, während in der Mehrheit der Fälle noch zusätzliche Schritte erforderlich sind, etwa in Form von Ausgleichsmaßnahmen:

Damit wurde bei rund 42 Prozent der Verfahren die volle Gleichwertigkeit festgestellt. Bei rund 57 Prozent war eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich.
Dieser Befund ist für die Praxis wichtiger als die reine Zahl der Anerkennungsanträge. Er zeigt, dass bei internationalen Qualifikationen häufig nicht nur die behördliche Prüfung, sondern auch die anschließende fachliche Qualifizierung oder Prüfung berücksichtigt werden muss.
Eine Ausgleichsmaßnahme bedeutet dabei nicht, dass die ausländische Qualifikation nicht anerkannt werden kann. Vielmehr werden festgestellte wesentliche Unterschiede zur deutschen Referenzqualifikation durch eine geeignete Maßnahme ausgeglichen. Je nach Beruf kommen beispielsweise Anpassungsmaßnahmen oder Prüfungen infrage.
Für Arbeitgeber und Bildungsträger entsteht dadurch eine Schnittstelle zwischen Anerkennungsverfahren und Qualifizierung: Die Fachkraft benötigt unter Umständen nicht nur einen Anerkennungsbescheid, sondern anschließend auch Zugang zu einer passenden Maßnahme beziehungsweise Prüfung.
Anerkennung ist damit auch eine Frage der Prozessplanung
Für Einrichtungen des Gesundheitswesens wird die internationale Gewinnung von Fachkräften vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftebedarfs weiter an Bedeutung gewinnen. Internationale Fachkräfte können dabei einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der personellen Ressourcen und damit zur Aufrechterhaltung der Versorgung leisten.
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein zentraler Bestandteil dieses Prozesses. Für die Personalplanung ist dabei nicht nur relevant, ob eine Fachkraft bereits über eine Anerkennung verfügt, sondern auch, in welchem Stadium des Verfahrens sie sich befindet und welche Schritte noch ausstehen.
Wie lange der gesamte Prozess dauert, hängt unter anderem davon ab,
Die gesetzlichen Bearbeitungsfristen beziehen sich auf das Anerkennungsverfahren und nicht automatisch auf den gesamten Zeitraum bis zur uneingeschränkten Berufsausübung.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, Anerkennung, gegebenenfalls erforderliche Qualifizierung und berufliche Integration bereits bei der internationalen Rekrutierung mitzudenken. Gerade wenn internationale Fachkräfte künftig einen größeren Beitrag zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen leisten sollen, sind verlässliche und gut planbare Prozesse von der Anerkennung bis zum Berufseinstieg von Bedeutung.
2026 steht eine weitere Veränderung bevor
Die Statistik für 2025 bildet noch die Rechtslage vor der anstehenden Reform der Anerkennungsverfahren in den Heilberufen ab.
Zum 1. November 2026 treten neue Regelungen zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren in Heilberufen in Kraft. Sie sollen die Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Möglichkeit, die Gleichwertigkeitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Kenntnisprüfung zu ersetzen.
Damit verändert sich der rechtliche Rahmen gerade in dem Bereich, in dem die Anerkennungsstatistik 2025 einen hohen Anteil von Verfahren mit Ausgleichsmaßnahmen zeigt.
Welche Auswirkungen die neuen Regelungen tatsächlich auf Verfahrensdauer, Verfahrenswege und Qualifizierungsbedarfe haben werden, lässt sich derzeit noch nicht anhand der Statistik beurteilen. Erst die kommenden Berichtsjahre werden zeigen, wie sich die Änderungen in der Praxis auswirken.
Fazit
Die aktuellen Zahlen lassen sich damit auf einen zentralen Befund verdichten: Die internationale Anerkennung von Berufsqualifikationen bleibt für das Gesundheitswesen relevant, entwickelt sich aber je nach Berufsgruppe unterschiedlich.
Die Pflege bleibt der mit Abstand größte Bereich. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Anerkennungsanträge bei Ärzt:innen und weiteren Gesundheitsberufen deutlich zu.
Noch wichtiger für die praktische Umsetzung ist der hohe Anteil von Verfahren mit Ausgleichsmaßnahmen bei den medizinischen Gesundheitsberufen. Internationale Fachkräfte benötigen damit je nach individueller Qualifikation nicht nur ein Anerkennungsverfahren, sondern häufig auch einen anschließenden Qualifizierungs- oder Prüfungsschritt.
Für Krankenhäuser, Praxen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens wird es daher zunehmend wichtig, Anerkennung, Qualifizierung und berufliche Integration als zusammenhängenden Prozess zu betrachten. Das betrifft sowohl die Planung internationaler Rekrutierung als auch die Frage, welche Strukturen für die weitere Qualifizierung und den Übergang in eine qualifikationsgerechte Beschäftigung benötigt werden.
Mehr Informationen rund um die Anerkennung von Gesundheitsberufen finden Sie im Leitfaden „Wege zur Anerkennung“ im mibeg-Magazin.
Die mibeg-Institute bieten zudem Seminare zur Unterstützung bei Ausgleichsmaßnahmen an. Nutzen Sie auch unsere kostenlose Online-Informationsveranstaltung „Wege zur Anerkennung“, die jeden Dienstag um 9.30 Uhr stattfindet.

Cecile Polzin
Cecile Polzin ist Projektleiterin bei den mibeg-Instituten und Expertin für Erwachsenenbildung und Weiterbildung. Mit mehrjähriger Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung von Bildungsangeboten für ausländische Ärzt:innen bringt sie fundiertes Fachwissen und praxisnahe Perspektiven in ihre Arbeit ein.
Heute liegen ihre Schwerpunkte in der Entwicklung neuer Bildungsformate, im Qualitätsmanagement sowie in der Beratung von Anerkennungsverfahren für internationale Fachkräfte.