Arzt steht auf einem Krankenhausflur

Update zum Anerkennungsgesetz: Unsere Einschätzung nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss

Die Anhörung im Gesundheitsausschuss am 28. Januar hat erneut gezeigt, wie schwierig der Anerkennungsprozess für internationale Ärztinnen und Ärzte in Deutschland weiterhin ist. Als Institut, das seit über 30 Jahren in diesem Bereich arbeitet und inzwischen mehr als 4.000 Ärztinnen und Ärzte aus 85 Ländern begleitet hat, sehen wir täglich, wo die Verfahren funktionieren und wo sie scheitern.

Ein zentrales Problem ist der bisherige Regelfall des Gutachtens. Für viele Menschen, insbesondere aus Kriegs- und Krisengebieten, ist es schlicht nicht möglich, vollständige Unterlagen aus dem Herkunftsland zu beschaffen. Universitäten existieren nicht mehr, Behörden sind nicht erreichbar oder Dokumente sind verloren. Obwohl diese Situation bekannt ist, tritt dennoch die Nachweispflicht in Kraft. Die Antragstellenden müssen in diesen Fällen zusätzliche Erklärungen abgeben und verschiedene Nachweise erbringen, die oft schwer oder gar nicht aufzutreiben sind. Ohne diese Unterlagen kann kein Gutachten erstellt werden, und ohne Gutachten kommt das Verfahren zum Stillstand. Die Länge dieser Verzögerungen hat selten etwas mit der tatsächlichen fachlichen Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte zu tun, sondern fast immer mit der Situation im Herkunftsland.

Das Verfahren ist häufig sehr langwierig und kann bis zu eineinhalb Jahre dauern, bis ein Ergebnis vorliegt. In dieser Zeit verlieren viele Antragstellende den Anschluss an ihre berufliche Praxis. Viele würden dieses Verfahren gern vermeiden, jedoch bleibt unter den aktuellen Vorgaben kaum eine echte Wahl. In einigen Bundesländern kommt hinzu, dass der alternative Weg über die Kenntnisprüfung mit Nachteilen verbunden sein kann – etwa, dass eine spätere Anerkennung des Facharzttitels nicht mehr möglich ist.

Neben diesen zeitlichen und strukturellen Herausforderungen spielt auch die finanzielle Belastung eine große Rolle. Übersetzungen von Curricula und Studienunterlagen können mehrere tausend Euro kosten. Die Gutachten selbst verursachen weitere hohe Gebühren. Viele Gutachten fallen negativ aus, sodass die Betroffenen anschließend dennoch eine Kenntnisprüfung ablegen müssen, was zusätzliche Kosten verursacht. Das ist für viele eine erhebliche Hürde.

Dass Prüfungen zeitnah stattfinden können, sieht man am Beispiel von Nordhrein-Westfalen. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat am 1. Februar 2021 die Organisation der Kenntnisprüfungen übernommen. Seitdem sind die Wartezeiten deutlich gesunken. Nach Anmeldung erhalten die Antragstellenden in der Regel nach etwa drei Monaten einen Prüfungstermin. Dieses Modell macht deutlich, dass eine effiziente und gut planbare Durchführung von Kenntnisprüfungen möglich ist. 

Aus unserer eigenen Praxis wissen wir, dass ein schneller Anerkennungsprozess durchaus möglich ist, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Wenn Ärztinnen und Ärzte bereits mit soliden Sprachkenntnissen auf B2-Niveau nach Deutschland einreisen, ein strukturiertes Vorbereitungsseminar auf die Fachsprach- und Kenntnisprüfung - wie unsere sechsmonatige Qualifizierung für Klinik und Praxis - absolvieren und anschließend zeitnah zu den Prüfungen antreten können, lässt sich das gesamte Verfahren oft innerhalb von sieben bis acht Monaten abschließen. Viele unserer Absolventinnen und Absolventen haben auf diesem Weg ihre deutsche Approbation erhalten und arbeiten heute erfolgreich als Oberärz:tinnen oder sogar Chefärzt:innen in deutschen Kliniken.

Aus unserer Sicht ist es deshalb folgerichtig, die Kenntnisprüfung zum Regelfall zu machen. Sie ist unabhängig von der Dokumentenlage und prüft genau das, worauf es ankommt: fachliches Wissen und die Fähigkeit, dieses Wissen im medizinischen Alltag anzuwenden. Für viele internationale Ärztinnen und Ärzte hat die Teilnahme an der Kenntnisprüfung zudem einen positiven Effekt auf das eigene Selbstbewusstsein, weil sie mit dem Bestehen einen klaren Nachweis erhalten, dass ihre fachlichen Kenntnisse dem Niveau des dritten Staatsexamens entsprechen. Für die Patientensicherheit ist diese Form der Kompetenzüberprüfung zentral. Die Möglichkeit, stattdessen ein Gutachten einzureichen, sollte weiterhin bestehen bleiben - als zusätzlicher Weg, nicht jedoch als gängige Voraussetzung.

Unsere Einschätzung: Die geplanten Reformen gehen in die richtige Richtung, doch ihre Umsetzung muss sich an der praktischen Realität orientieren. Ein Anerkennungsverfahren, das stark von der jeweiligen Dokumentensituation abhängt oder durch lange Wartezeiten ins Stocken gerät, unterstützt weder die Ärztinnen und Ärzte noch die Patientinnen und Patienten. Ein Verfahren, das auf überprüfbare Kompetenzen setzt und verlässlich organisiert ist, kann hier deutlich mehr Orientierung und Stabilität bieten.

Wir erleben täglich, wie motiviert und engagiert internationale Ärztinnen und Ärzte sind, ihre Arbeit in Deutschland aufzunehmen. Ein funktionierendes Anerkennungssystem sollte ihnen diesen Weg nicht unnötig erschweren. Es sollte ihnen ermöglichen, ihre Kompetenz einzubringen - zeitnah, transparent und fair.

Hier finden Sie unseren Blogbeitrag zum Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen.

 

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Dr. Shermineh Shahi

Dr. Shermineh Shahi ist Institutsleiterin bei den mibeg-Instituten und verfügt über langjährige Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung beruflicher Weiterbildungen im Gesundheitswesen. Nach ihrer Promotion an der Universität Amsterdam in Biologie wechselte sie in die Bildungsarbeit und gestaltete als Seminarleiterin, Projektleiterin und heute als Leitungspersönlichkeit innovative Bildungsprogramme mit.

Mit einem akademischen Hintergrund und fundierter Forschungserfahrung verbindet sie analytisches Denken mit praxisorientierter Bildungsarbeit – immer mit dem Ziel, Wissen wirkungsvoll in berufliche Handlungskompetenz zu übersetzen.