
Ein dringend benötigter Schritt – aber nicht ohne Kritik
Am 18. Dezember 2025 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen in erster Lesung debattiert und anschließend an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Federführend übernimmt der Gesundheitsausschuss die parlamentarische Beratung.
Der Entwurf (Drucksache 21/3207) soll die oft langwierigen und bürokratischen Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Heilberufe wie Zahnärztinnen und -ärzte, Apothekerinnen und -apotheker sowie Hebammen beschleunigen – ein Thema, das angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen stark im Fokus steht.
Hintergrund: Warum überhaupt reformieren?
Das Gesundheitswesen in Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen:
Vor diesem Hintergrund möchte der Gesetzesentwurf Verfahren vereinfachen, standardisieren und vor allem beschleunigen – ohne die fachlichen Anforderungen oder die Patientensicherheit zu senken.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs
1. Direkte Kenntnisprüfung wird zum Regelfall
Für Personen mit Qualifikationen aus sogenannten Drittstaaten soll künftig die Kenntnisprüfung zur Regel werden. Die bisher weit verbreitete dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung soll nur noch auf Antrag stattfinden.
Ziel: Weniger bürokratische Hürden, weil das aufwendige Sammeln, Übersetzen und Beglaubigen von Unterlagen entfällt, die bisher erforderlich waren.
Das soll Antragstellende erheblich entlasten:
Weniger Zeitaufwand und weniger Kosten (z. B. rund 3.000 € pro Person für Unterlagen laut Vorlage).
2. Einführung eines partiellen Berufszugangs
Der Entwurf setzt Vorgaben aus dem EU-Recht (Richtlinie 2005/36/EG) um:
Es wird ein partieller Zugang zur Berufsausübung für Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Apotheker:innen geschaffen.
Das bedeutet: Personen mit teilweise gleichwertigen Qualifikationen können begrenzt tätig werden, während sie weitere Nachweise oder Prüfungen absolvieren.
3. Digitalisierung und Informationsaustausch
Behörden sollen künftig digital stärker vernetzt werden - zum Beispiel um abzufragen, ob bereits ein Anerkennungsverfahren in einem anderen Bundesland läuft.
Das ist Teil der Bemühungen, Verfahren zu beschleunigen und Doppelarbeit zu vermeiden.
Stellungnahmen aus Verbänden und Politik
Marburger Bund (MB)
Der Marburger Bund kritisiert insbesondere den Schwerpunkt auf der Kenntnisprüfung:
„Die Kenntnisprüfung als Regelfall widerspricht dem Grundgedanken des Anerkennungsgesetzes…“
Die Verbandsseite argumentiert, dass dadurch Qualifikationen nicht ausreichend wertgeschätzt würden und der Entwurf Fachkräften aus Drittstaaten den Einstieg unnötig erschwere.
Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN)
Die Ärztekammer Niedersachsen hebt hervor, dass Patientensicherheit das oberste Ziel des Anerkennungsverfahrens bleiben muss.
Sie mahnt an, dass Beschleunigung nicht zu Lasten der Qualität gehen dürfe – ein Grundsatz, der auch im Gesetzestext betont wird.
Bundesapothekerkammer (BAK/ABDA)
Auch die Bundesapothekerkammer, Teil der ABDA-Verbandsgruppe, begrüßt die beschleunigten Anerkennungsverfahren, weil sie dem Fachkräftemangel im pharmazeutischen Bereich entgegenwirken könne.
Sie befürwortet insbesondere das Wahlrecht zwischen Kenntnis- und Gleichwertigkeitsprüfung und eine bessere Strukturierung der Approbationsordnung. Gleichzeitig sieht die BAK Anpassungsbedarf bei einigen Vorschriften und betont, dass der Patientenschutz weiterhin oberste Priorität haben müsse.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Die KBV unterstützt grundsätzlich eine Beschleunigung, fordert aber bundesweit einheitliche Fristen und mehr Verlässlichkeit im Ablauf der Verfahren, da derzeit große regionale Unterschiede bestehen.
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt den Entwurf grundsätzlich, weil er die Anerkennungsverfahren beschleunigen und so zur Fachkräftesicherung beitragen könne. Gleichzeitig fordert sie, dass Qualitätsanforderungen und Patientensicherheit gewahrt bleiben und empfiehlt einheitliche Standards bei Prüfungen sowie funktionierende digitale Abläufe.
Kritikpunkte und offene Fragen
1. Praktikabilität der Kenntnisprüfung:
Die direkte Kenntnisprüfung soll helfen, bürokratische Wege zu verkürzen – doch Kritiker:innen sehen hier eine Herausforderung, weil Prüfungen selbst Kapazitäten und Zeit erfordern.
2. Transparenz und Wahlmöglichkeiten:
Verbände bemängeln, dass das Gesetz an einigen Stellen noch unklar sei, wie genau Antragstellende zwischen Verfahren wählen können.
3. Patientensicherheit vs. Geschwindigkeit:
Während die Bundesregierung betont, dass Standards nicht gesenkt werden, fordern Fachorganisationen mehr Ressourcen, um sowohl schnelle als auch qualitative Anerkennungsverfahren sicherzustellen.
Fazit: Ein notwendiger, aber diskussionswürdiger Reformansatz
Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren in Heilberufen ist ein wichtiges politisches Signal in Zeiten eines wachsenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen. Er adressiert zentrale Probleme wie Bürokratie, uneinheitliche Verfahren und lange Wartezeiten und zeigt Wege auf, Anerkennungen zu vereinfachen.
Gleichzeitig stehen Kernpunkte - insbesondere die Rolle der Kenntnisprüfung und der Umgang mit bestehenden Dokumentenprüfungen - in der Kritik von Fachverbänden, die sich eine wertschätzendere Anerkennung und mehr Rechtssicherheit wünschen.
Im parlamentarischen Prozess vor der zweiten und dritten Lesung werden diese Debatten sicher weiter an Schärfe gewinnen - mit dem Ziel, ein Gleichgewicht zwischen effizienten Verfahren, fairen Chancen für Fachkräfte und unverrückbarer Patientensicherheit zu schaffen.
Quellen:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/032/2103207.pdf
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw51-de-heilberufe-1129256
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/anerkennung-heilberufe-2386668
https://www.aerzteblatt.de/news/gesetz-fur-schnellere-anerkennung-von-approbationen-nimmt-erste-hurde-im-bundestag-e1c0571b-d2e7-4240-aecc-e434e1c9ad3d?
https://www.marburger-bund.de/bundesverband/pressemitteilung/kenntnispruefung-als-regelfall
https://www.aekn.de/detail/das-oberste-ziel-des-anerkennungsverfahrens-ist-patientensicherheit
https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/anerkennungsverfahren-auslaendischer-berufsqualifikationen-heilberufe?
https://www.aerzteblatt.de/news/diskussion-um-schnellere-anerkennungsverfahren-fur-arzte-mit-auslandischer-berufsqualifikation-ee760b6e-29c1-4683-9908-83dfc5e66c42
https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/1_DKG/1.3_Politik/Stellungnahmen/2025-11-03_DKG-Stellungnahme_GE_Beschleunigung_Anerkennungsverfahren_auslaendischer_Berufsqualifikationen.pdf
https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Stellungnahmen/2025/20250811_BAK-Stellungn_Anerkennungsbeschleunigungsgesetz-BApO.pdf

Cecile Polzin
Cecile Polzin ist Projektleiterin bei den mibeg-Instituten und Expertin für Erwachsenenbildung und Weiterbildung. Mit mehrjähriger Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung von Bildungsangeboten für ausländische Ärzt:innen bringt sie fundiertes Fachwissen und praxisnahe Perspektiven in ihre Arbeit ein.
Heute liegen ihre Schwerpunkte in der Entwicklung neuer Bildungsformate, im Qualitätsmanagement sowie in der Beratung von Anerkennungsverfahren für internationale Fachkräfte.