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Fortbildung Fachanwalt Vergaberecht

Weiterbildung für Jurist:innen

National wie international ist das Recht ständigen Veränderungen und Spezialisierungen unterworfen, die alle gesellschaftlichen Bereiche betreffen. Zunehmend werden dafür speziell ausgebildete Juristinnen und Juristen benötigt, die sich in den komplexen Rechtsgebieten auskennen und dafür entsprechend qualifiziert sind.

Das mibeg-Institut Wirtschaft und Recht qualifiziert seit vielen Jahren erfolgreich Juristinnen und Juristen, insbesondere in Hinblick auf Fachanwaltstätigkeiten, und ermöglicht ihnen dadurch, sich langfristige Berufs- und Karriereperspektiven zu erschließen.

In Zusammenarbeit mit ARBER-Seminare bietet das mibeg-Institut Wirtschaft und Recht bundesweit zahlreiche Weiterbildungen zur Vorbereitung auf die Erlangung des jeweiligen Fachanwaltstitels an. Unser Kooperationspartner ARBER-Seminare gehört zu den führenden Ausbildungs­instituten für Juristinnen und Juristen und bietet Seminare zu allen wichtigen Fachanwaltsgebieten an. Hunderte von zufriedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bestätigen die erfolgreiche Vorbereitung auf die jeweiligen zum Führen des Fachanwaltstitels notwendigen Prüfungen.

Jeder durch das mibeg-Institut Wirtschaft und Recht in Kooperation mit ARBER-Seminare durchgeführte Fachanwaltslehrgang umfasst die in der Fachanwaltsordnung vorgeschriebenen Inhalte, Zeitstunden und Pflichtklausuren für den theoretischen Teil der Qualifizierung im jeweiligen Fachgebiet.

Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, kann das Seminar zu 100 % durch Jobcenter, Arbeitsagenturen etc. öffentlich gefördert werden. Nach Zustellung des Seminarvertrags bitten wir darum, einen entsprechenden Bildungsgutschein bis vier Wochen vor Seminarstart zu beantragen.

Der erfolgreiche Abschluss wird durch eine Teilnahmebescheinigung von ARBER-Seminare bestätigt.

Zu den Kursen

Inhalte der Qualifizierung

Das sind die Inhalte unserer Fortbildung zum Fachanwalt Vergaberecht.

Gem. § 2 Abs. 1 der Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt. Der Fachanwaltslehrgang Vergaberecht des mibeg-Instituts Wirtschaft und Recht in Kooperation mit ARBER-Seminare erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse zur Erlangung des Titels "Fachanwalt für Vergaberecht".

Der Kurs ist konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Montag bis Mittwoch bzw. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden. Die Seminareinheiten verteilen sich über einen Zeitraum von vier bis fünf Monaten. Die Inhalte der Vergaberechtsreform vom April 2016 werden im Seminar berücksichtigt.

Der Fachanwaltslehrgang Vergaberecht umfasst Seminareinheiten zu folgenden Themen:

  • Europäische und deutsche Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe
  • Überblick und wesentliche Grundsätze des Vergaberechts oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte
  • Ablauf eines Vergabeverfahrens (am Beispiel der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen oberhalb der Schwellenwerte)
  • Teil I: Vorbereitung der Vergabe / Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen / Wertungsstufe 1
  • Teil II: Wertungsstufen 2 bis 4 einschließlich vergabefremden Kriterien
  • Besonderheiten einzelner Vergabeverfahren
  • Gemeinsame Vorschriften
  • Vergabe von Bauleistungen nach der VOB/A
  • Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen nach der VOF
  • Vergabe von Aufträgen im Bereich Verkehr, Trinkwasserversorgung und Energieversorgung nach der SektVO
  • Vergabe von Aufträgen im Bereich Verteidigung und Sicherheit nach der VSVgV
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
  • Primärrechtsschutz durch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren
  • Grundzüge der vergaberechtlichen Verfahren vor dem EuGH und sonstiger Rechtsschutz vor Zivilgerichten und Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Vergabeverfahren
  • Grundzüge der Vergabegesetze der einzelnen Bundesländer und (soweit vorhanden) des Bundes
  • Vergaberechtliche Aspekte des Beihilferechts / Grundzüge des öffentlichen Preisrechts

§ 5 lit. v der Fachanwaltsordnung verlangt zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt von 40 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.

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