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Fortbildung Fachanwalt Familienrecht

Weiterbildung für Jurist:innen

National wie international ist das Recht ständigen Veränderungen und Spezialisierungen unterworfen, die alle gesellschaftlichen Bereiche betreffen. Zunehmend werden dafür speziell ausgebildete Juristinnen und Juristen benötigt, die sich in den komplexen Rechtsgebieten auskennen und dafür entsprechend qualifiziert sind.

Das mibeg-Institut Wirtschaft und Recht qualifiziert seit vielen Jahren erfolgreich Juristinnen und Juristen, insbesondere in Hinblick auf Fachanwaltstätigkeiten, und ermöglicht ihnen dadurch, sich langfristige Berufs- und Karriereperspektiven zu erschließen.

In Zusammenarbeit mit ARBER-Seminare bietet das mibeg-Institut Wirtschaft und Recht bundesweit zahlreiche Weiterbildungen zur Vorbereitung auf die Erlangung des jeweiligen Fachanwaltstitels an. Unser Kooperationspartner ARBER-Seminare gehört zu den führenden Ausbildungs­instituten für Juristinnen und Juristen und bietet Seminare zu allen wichtigen Fachanwaltsgebieten an. Hunderte von zufriedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bestätigen die erfolgreiche Vorbereitung auf die jeweiligen zum Führen des Fachanwaltstitels notwendigen Prüfungen.

Jeder durch das mibeg-Institut Wirtschaft und Recht in Kooperation mit ARBER-Seminare durchgeführte Fachanwaltslehrgang umfasst die in der Fachanwaltsordnung vorgeschriebenen Inhalte, Zeitstunden und Pflichtklausuren für den theoretischen Teil der Qualifizierung im jeweiligen Fachgebiet.

Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, kann das Seminar zu 100 % durch Jobcenter, Arbeitsagenturen etc. öffentlich gefördert werden. Nach Zustellung des Seminarvertrags bitten wir darum, einen entsprechenden Bildungsgutschein bis vier Wochen vor Seminarstart zu beantragen.

Der erfolgreiche Abschluss wird durch eine Teilnahmebescheinigung von ARBER-Seminare bestätigt.

Zu den Kursen

Inhalte der Qualifizierung

Das sind die Inhalte unserer Fortbildung Fachanwalt Familienrecht:

Gem. § 2 Abs. 1 der Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt. Der Fachanwaltslehrgang Familienrecht des mibeg-Instituts Wirtschaft und Recht in Kooperation mit ARBER-Seminare erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse zur Erlangung des Titels "Fachanwalt für Familienrecht".

Der Kurs ist konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag bzw. Montag bis Mittwoch, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden. Die Seminareinheiten verteilen sich über einen Zeitraum von vier bis fünf Monaten.

Der Fachanwaltslehrgang Familienrecht umfasst Seminareinheiten zu folgenden Themen:

  • Das Verfahren in Familiensachen Teil I: Grundzüge der familiengerichtlichen Verfahren
  • Eingehen der Ehe, Aufhebung der Ehe, Scheidung, Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Verfahrensaspekte
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Abstammung, Beistandschaft
  • Eheliches Güterrecht und sonstige vermögensrechtliche Ansprüche der Ehegatten, Grundzüge der Güterstände, Gütertrennung, Gütergemeinschaft
  • Die Aufteilung von Haushaltsgegenständen und Ehewohnung
  • Allgemeine Grundsätze des Unterhaltsrechts
  • Kindes- und Verwandtenunterhalt: auch Unterhaltsvorschussgesetz
  • Kindes- und Verwandtenunterhalt: vereinfachtes Verfahren, Mangelfälle
  • Ehegattenunterhalt: auch Vorsorgeunterhalt
  • Ehegattenunterhalt: Krankenversicherung, Steuern, Mangelfälle
  • Grundzüge des Versorgungsausgleichs
  • Kosten in Familiensachen
  • Familienrechtliche Bezüge zum Erb- und Gesellschaftsrecht
  • Internationales Privatrecht, einschließlich europarechtlicher Bezüge des Familienrechts
  • Das Verfahren in Familiensachen Teil II: Abänderung und Einwendungen gegen Unterhaltstitel, Rückforderung von zuviel gezahltem Unterhalt, vorläufiger Rechtsschutz, Rechtsbehelfe, PKH, Prozesskostenvorschuss
  • Familienrechtliche Mandatsbearbeitung
  • Familienrechtliche Vertragsgestaltung

§ 5 lit. e der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt von 120 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.

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