Über viele Jahre hat sie als Leiterin der Abteilung Gesundheit im nordrhein-westfälischen Gesundheits- und Arbeitsministerium maßgeblich die Gesundheitspolitik des Landes geprägt und administrativ begleitet.
Eine Reihe von Landesgesetzen in NRW, vor allem das Krankenhausgesetz, das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, das Maßregelvollzugsgesetz und das Rettungsgesetz hat sie kommentiert, an vielen bedeutsamen Publikationen zum Krankenhausrecht mitgewirkt.
Für die Heilberufe hat sie sich unermüdlich eingesetzt, sie dozierte an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen und wirkte an der Ruhr-Universität über Jahre als Lehrbeauftragte. 2016 wurde sie zur Honorarprofessorin mit dem Schwerpunkt Sozial- und Gesundheitsrecht berufen. Unser herzliches Beileid gilt ihrem Ehemann und ihrer Familie, wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren.