Das Bundessozialgericht hat die G-BA-Richtlinie zur Personalausstattung in stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) für rechtmäßig erklärt. Ab 2026 drohen Kliniken Vergütungseinbußen, wenn sie die vorgeschriebenen Mindestvorgaben für therapeutisches Personal nicht erfüllen, wobei die Richter die Maßnahme als verhältnismäßig beurteilen. Da es keine ausreichende Evidenz gab, wurden zunächst die Orientierungswerte der Psychiatrie-Personalverordnung herangezogen, die bei entsprechender Datengrundlage angepasst werden können.
Verdi begrüßt das Urteil, betont jedoch, dass die volle Umsetzung der Vorgaben mehrfach verschoben wurde; erst ab 2026 werden Sanktionen greifen, bis 2029 müssen die Richtlinien zu 100 Prozent erfüllt werden. „Der Gemeinsame Bundesausschuss kann und soll zwingende Mindestvorgaben für die Personalausstattung in psychiatrischen Einrichtungen machen. Das ist nun höchstrichterlich bestätigt und das ist gut so“, teilte Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler mit.
Die Gewerkschaft verweist darauf, dass Einrichtungen bereits fünf Jahren Zeit hatten, sich auf die Richtlinie einzustellen, aktuell aber nur etwa 75 Prozent der geforderten Standards erfüllt werden.
Die ausführliche Begründung finden Sie auf der Website des Bundessozialgerichts.
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