
Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung auf die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung reagieren und die Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen bremsen. Für die Krankenhäuser könnte das Gesetz jedoch erhebliche Einschnitte bedeuten. Vorgesehen sind mehrere Maßnahmen, die direkt in die Finanzierung und Organisation der Kliniken eingreifen.
Zu den geplanten Regelungen zählen unter anderem Anpassungen bei den Prüfquoten des Medizinischen Dienstes, eine Erweiterung des Prüfauftrags, verpflichtende Zweitmeinungsverfahren bei mengensensitiven Behandlungen sowie eine Begrenzung des Pflegebudgets. Hinzu kommen die Reduzierung der vollständigen Tarifrefinanzierung aller Beschäftigtengruppen und die Streichung der Meistbegünstigtenklausel.
Damit setzt das Gesetz an mehreren Kosten- und Erlösstrukturen zugleich an. Für die Krankenhäuser bedeutet dies, dass sie nicht nur mit geringeren Einnahmen rechnen müssten, sondern gleichzeitig zusätzliche Anforderungen und Prüfmechanismen bewältigen müssten. Besonders kritisch wird dies vor dem Hintergrund bewertet, dass viele Kliniken bereits heute sich in einer wirtschaftlich angespannten Lage befinden.
Wie stark die geplanten Maßnahmen die Krankenhauslandschaft treffen könnten, zeigt eine Analyse des hcb-Institute for Health Care Business. Danach wären für die Kliniken bereits im Jahr 2027 bundesweit rund 3,9 Milliarden Euro weniger Einnahmen zu erwarten. In den Folgejahren könnten die Einbußen weiter steigen: Für 2028 werden knapp fünf Milliarden Euro, für 2029 rund 6,3 Milliarden Euro und für 2030 etwa 7,3 Milliarden Euro weniger Erlöse prognostiziert.
Die wirtschaftlichen Folgen wären nach Einschätzung der Autoren Boris Augurzky und Henrik Bergschneider erheblich. Der Anteil der Krankenhäuser mit einem Jahresverlust könnte von 29 Prozent im laufenden Jahr auf rund 67 Prozent im Jahr 2027 steigen. Bis 2030 wären demnach sogar rund 80 Prozent der Krankenhäuser betroffen. Fast die Hälfte der Häuser würde bis dahin eine hohe Insolvenzgefahr aufweisen.
Auch die durchschnittliche Umsatzrendite würde sich deutlich verschlechtern. Laut der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgestellten Analyse könnte sie von 2,2 Prozent im Jahr 2026 auf minus sechs Prozent bis 2030 fallen. Damit würde sich die ohnehin angespannte wirtschaftliche Situation vieler Kliniken weiter zuspitzen. Als mögliche Folge nennen die Autoren auch Personalabbau. Da Krankenhäuser flächendeckend kaum positive Betriebsergebnisse als Puffer hätten, müssten sie ihre Betriebskosten senken. Um die erwarteten Erlöseinbußen aufzufangen, wäre demnach ein Abbau von rund zehn Prozent des Personals über alle Berufsgruppen hinweg notwendig, ausgenommen die Pflege. Diese wird in der Analyse gesondert betrachtet, weil sie über das Pflegebudget extern gesteuert wird. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Vollkräfte pro Fall im Krankenhaus zwischen 2019 und 2024 um 20 Prozent gestiegen ist. Das Pflegebudget selbst wird in der Analyse als ein wesentlicher Kostentreiber beschrieben. Im Jahr 2024 entfielen 22,3 Prozent der gesamten Krankenhausleistungen der GKV auf das Pflegebudget, 2020 waren es noch 18,6 Prozent. Die Ausgaben dafür stiegen von 15,2 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 22,8 Milliarden Euro im Jahr 2024.
Die Krankenhausbranche reagiert entsprechend scharf auf die Sparpläne. DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß kritisiert das Gesetz deutlich: „In seiner jetzigen Form entzieht das Kürzungsgesetz den Kliniken die wirtschaftliche Existenzgrundlage.“ Aus Sicht der DKG drohen damit nicht nur finanzielle Einschnitte, sondern strukturelle Folgen für die Krankenhausversorgung insgesamt.
Auch der Deutsche Evangelische Krankenhausverband fordert mehr Handlungsspielraum für die Kliniken. Vorstandschef Christoph Radbruch betont, Konsolidierung könne nur dann wirken, wenn Krankenhäuser auch die Möglichkeit hätten, unternehmerisch darauf zu reagieren und Effizienzpotenziale tatsächlich zu nutzen. Als Beispiele nennt der Verband weniger Melde- und Dokumentationspflichten sowie mehr Flexibilität in der Leistungserbringung.
In eine ähnliche Richtung gehen die Empfehlungen der hcb-Autoren. Sie schlagen vor, Vorgaben und Regulatorik abzubauen, etwa bei Pflegepersonaluntergrenzen oder Dokumentationspflichten. Dadurch könnten Betriebskosten gesenkt und Defizite aus eigener Kraft vermieden werden. Statt starrer Personalvorgaben plädieren sie dafür, Pflegequalität zu messen und bei Defiziten gezielt zu sanktionieren.
Auch bei den Notfallstufenstandards des Gemeinsamen Bundesausschusses sehen die Autoren Nachbesserungsbedarf. Insbesondere die Vorgabe, dass bestimmte Ärztinnen und Ärzte mit besonderer Qualifikation innerhalb von 30 Minuten am Patienten verfügbar sein müssen, führe zu erheblichen Mehrkosten. Selbst wenn dadurch eine leichte Verbesserung der Versorgung entstehen sollte, müsse der zusätzliche Kostenaufwand dem tatsächlichen Nutzen gegenübergestellt werden.
Kritik kommt zudem vom Deutschen Städtetag. Vizepräsident Uwe Conradt weist darauf hin, dass die Krankenhäuser seit Jahren chronisch unterfinanziert seien und Defizite häufig bei den Städten landeten, die als Ausfallbürgen einspringen müssten. Besonders kommunale Kliniken könnten durch weitere Belastungen zusätzlich unter Druck geraten. Conradt warnt: „Wir fahren bereits auf die Wand zu – und trotzdem sollen dem System bereits im kommenden Jahr weitere 5,1 Milliarden Euro entzogen werden.“
Der Kern der Kritik liegt damit nicht in der Ablehnung von Konsolidierung, sondern in der Frage, wie sie umgesetzt wird. Krankenhäuser fordern weniger Regulierung, mehr Flexibilität und Reformen, die Effizienzsteigerungen tatsächlich ermöglichen.
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