
Das deutsche Gesundheitswesen ist nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit nicht ausreichend auf einen möglichen Bündnis- oder Verteidigungsfall vorbereitet. Insbesondere Szenarien mit einer hohen Zahl an Verletzten stellen das bestehende System vor erhebliche Herausforderungen. Neben der medizinischen Versorgung selbst fehlt es vor allem an strukturierten Verfahren, um große Patientenzahlen schnell zu koordinieren und auf geeignete Einrichtungen zu verteilen.
Im Ernstfall könnte das Gesundheitssystem innerhalb kurzer Zeit mit Hunderten bis zu Tausend Verletzten konfrontiert sein, darunter sowohl militärische als auch zivile Patient:innen sowie Verletzte aus verbündeten Staaten. Für eine solche Lage sind nicht nur ausreichende Behandlungskapazitäten erforderlich, sondern auch funktionierende Steuerungsmechanismen, die eine gezielte Verteilung der Patient:innen ermöglichen. Genau hier zeigen sich aktuell noch deutliche Defizite. Ein zentrales Problem liegt in der bislang unzureichenden Vernetzung der vorhandenen Strukturen. Informationen über freie Kapazitäten, Transportmöglichkeiten oder verfügbare medizinische Ressourcen stehen nicht flächendeckend und in Echtzeit zur Verfügung. Dadurch wird es erschwert, im Krisenfall schnell und koordiniert zu handeln. Gleichzeitig sind Zuständigkeiten und Abläufe nicht immer eindeutig geregelt, was die Reaktionsfähigkeit zusätzlich beeinträchtigen kann.
Hinzu kommt, dass das Gesundheitssystem bisher vor allem auf den Regelbetrieb ausgerichtet ist. Außergewöhnliche Lagen wie großflächige Krisen oder militärische Konflikte erfordern jedoch andere Anforderungen an Organisation, Entscheidungswege und Zusammenarbeit. Resilienz bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur die Fähigkeit, Belastungen standzuhalten, sondern auch, sich flexibel an veränderte Bedingungen anzupassen und Versorgung unter außergewöhnlichen Umständen sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen arbeitet das Bundesgesundheitsministerium derzeit an einem Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG), das die Strukturen für den Krisen- und Verteidigungsfall grundlegend stärken soll. Ziel ist es, die bisher fragmentierten Zuständigkeiten und Informationswege besser zu koordinieren und eine schnellere, verbindlichere Steuerung im Ernstfall zu ermöglichen.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist der Aufbau eines einheitlichen zivil-militärischen Gesundheitslagebilds. Künftig soll ein umfassender Überblick über verfügbare Behandlungskapazitäten, Transportmöglichkeiten sowie über kritische Ressourcen wie Arzneimittel und Medizinprodukte geschaffen werden. Damit sollen Entscheidungen im Krisenfall auf einer gemeinsamen und aktuellen Datengrundlage getroffen werden können.
Um dies zu erreichen, ist vorgesehen, bestehende Datenquellen stärker zu vernetzen und Meldewege zu standardisieren. Gleichzeitig soll das Gesetz klare Zuständigkeiten definieren und Entscheidungsprozesse beschleunigen. Ziel ist es ausdrücklich nicht, neue Parallelstrukturen aufzubauen, sondern vorhandene Systeme besser miteinander zu verzahnen und effizienter nutzbar zu machen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der engeren Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Akteur:innen. Die Versorgung im Krisenfall umfasst nicht nur die Behandlung von Zivilist:innen, sondern auch von Verwundeten der Bundeswehr sowie von Streitkräften verbündeter Staaten im Rahmen internationaler Verpflichtungen. Entsprechend sollen verbindliche Verfahren entwickelt werden, um Patient:innen im Bedarfsfall schnell und koordiniert im Gesundheitssystem zu verteilen.
Auch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen soll aktiv in die neuen Strukturen eingebunden werden. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Organisation der Versorgung und soll künftig stärker in Lagebilder, Steuerungsprozesse und Qualifizierungsmaßnahmen integriert werden. Damit wird deutlich, dass Resilienz nicht allein durch staatliche Vorgaben entsteht, sondern durch ein abgestimmtes Zusammenspiel aller beteiligten Akteur:innen.
Der Referentenentwurf für das Gesundheitssicherstellungsgesetz wird derzeit erarbeitet und soll voraussichtlich im Sommer 2026 vorgelegt werden. Damit steht ein weiterer zentraler Baustein an, um die Krisenfestigkeit des Gesundheitswesens strukturell zu stärken und auf neue sicherheitspolitische Anforderungen auszurichten.
Krankenhäuser nehmen im Krisen- und Verteidigungsfall eine Schlüsselrolle ein. Sie sind zentrale Anlaufstellen für die Versorgung von Verletzten und müssen in der Lage sein, auch unter außergewöhnlichen Bedingungen eine stabile und leistungsfähige Behandlung sicherzustellen. Entsprechend rückt ihre strukturelle und personelle Vorbereitung zunehmend in den Fokus.
Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft im Zuge der laufenden Reform. Ziel ist es, Kapazitäten stärker zu bündeln und Spezialisierungen auszubauen, um die Behandlungsqualität zu erhöhen. Gleichzeitig soll die Grund- und Notfallversorgung flächendeckend gesichert bleiben. Diese Strukturveränderungen werden auch im Kontext der Krisenresilienz betrachtet, da klar definierte Versorgungsstrukturen und leistungsfähige Einrichtungen im Ernstfall eine schnellere und gezieltere Behandlung ermöglichen können.
Neben den strukturellen Fragen spielt das verfügbare Personal eine entscheidende Rolle. In Krisensituationen steigt der Bedarf an medizinischem Fachpersonal erheblich, insbesondere für die Behandlung komplexer Verletzungsmuster, wie sie etwa bei Explosionen oder Brandereignissen auftreten können. Diese Anforderungen unterscheiden sich deutlich vom Versorgungsalltag und erfordern spezifische Kenntnisse und Erfahrungen.
Vor diesem Hintergrund sollen Fort- und Weiterbildungsangebote gezielt ausgebaut werden. Personal sei eine der wichtigsten Ressourcen, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, vor allem in Krisensituationen. Dafür würden Ärztinnen und Ärzte benötigt, die „sich mit typischen Kriegsverletzungen auskennen, die zum Beispiel durch Explosionen, Brände oder Munition entstehen.”
Ergänzend dazu wird der Aufbau zusätzlicher personeller Ressourcen diskutiert. Geplant ist unter anderem eine freiwillige Personalreserve, die im Bedarfsfall aktiviert werden kann. Diese könnte Fachkräfte umfassen, die aktuell nicht in der direkten Versorgung tätig sind oder bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, im Krisenfall jedoch unterstützend eingesetzt werden könnten.
Neben gesetzlichen und strukturellen Anpassungen gewinnt die praktische Vorbereitung auf Krisenszenarien zunehmend an Bedeutung. Übungen spielen dabei eine zentrale Rolle, um Abläufe zu testen, Schwachstellen zu identifizieren und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteur:innen einzuüben.
Ein aktuelles Beispiel ist die groß angelegte Bundeswehrübung „Medic Quadriga“, an der auch zahlreiche zivile Krankenhäuser beteiligt sind. Ziel der Übung ist es, die gesamte Rettungskette im Bündnisfall realitätsnah zu erproben, von der Verlegung Verwundeter aus dem Ausland bis hin zur Weiterbehandlung in deutschen Kliniken. Damit rückt insbesondere die Frage in den Fokus, wie Patient:innen im Ernstfall schnell und koordiniert in das zivile Gesundheitssystem integriert werden können.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Organisation des Patiententransports und der anschließenden Verteilung auf geeignete Einrichtungen. Gerade diese Schnittstellen gelten als besonders kritisch, da hier viele unterschiedliche Akteur:innen zusammenarbeiten müssen. Ziel ist es, Prozesse so zu gestalten, dass sie auch unter Zeitdruck und bei hoher Auslastung zuverlässig funktionieren.
An den Übungen beteiligen sich sowohl Bundeswehrkrankenhäuser als auch zivile Einrichtungen, darunter große Klinikstandorte. Diese Zusammenarbeit verdeutlicht, dass eine funktionierende Versorgung im Krisenfall nur durch ein abgestimmtes Zusammenspiel beider Systeme möglich ist. Gleichzeitig bieten die Übungen die Möglichkeit, bestehende Strukturen unter realistischen Bedingungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Dabei wird bewusst darauf geachtet, den laufenden Klinikbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen. Der Fokus liegt daher häufig auf organisatorischen Abläufen, Koordination und Kommunikation, weniger auf der tatsächlichen medizinischen Versorgung im Übungssetting. Dennoch liefern die Ergebnisse wichtige Erkenntnisse darüber, wie belastbar die bestehenden Strukturen sind und wo weiterer Anpassungsbedarf besteht.
Die Diskussion um die Krisenfestigkeit des Gesundheitswesens wird zunehmend im Kontext kritischer Infrastrukturen (KRITIS) geführt. Krankenhäuser, Gesundheitsämter und Versorgungsnetze zählen zu den zentralen Bestandteilen dieser Infrastruktur, wobei ihre Funktionsfähigkeit im Ernstfall von entscheidender Bedeutung für die staatliche Handlungsfähigkeit ist.
Auf Fachveranstaltungen wie der KRITIS-Fachtagung in Berlin wurde deutlich, dass hier weiterhin erheblicher Handlungsbedarf besteht. Expert:innen aus Medizin, Politik und Sicherheitsbehörden weisen darauf hin, dass das Gesundheitswesen aktuell nur begrenzt auf komplexe Bedrohungslagen vorbereitet ist. Djordje Nikolic, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Accenture, findet hierfür klare Worte: „Es zählt nicht der Weg, sondern nur das Ergebnis. Und hier sind wir bei Null. Wir sind weit weg von dem, was wir wirklich brauchen.“
Ein zentrales Problem liegt in der Verwundbarkeit bestehender Systeme. Digitale Infrastrukturen sind häufig nicht ausreichend geschützt oder miteinander vernetzt, um im Krisenfall eine stabile Steuerung zu gewährleisten. Gleichzeitig fehlt es vielerorts an durchgängigen Konzepten, die medizinische, technische und organisatorische Aspekte der Resilienz zusammenführen. Die Folge ist ein System, das in Teilen leistungsfähig ist, aber nicht konsequent auf außergewöhnliche Belastungssituationen ausgerichtet wurde.
Auch bei der Patientensteuerung zeigt sich Handlungsbedarf: Es geht darum, wie das deutsche Gesundheitssystem im Ernstfall eines Massenanfalls von Verletzten effizient koordiniert werden kann, um eine zügige Versorgung zu ermöglichen. Dafür sind schnelle, verlässliche Informationsflüsse notwendig – idealerweise unterstützt durch digitale Plattformen, die einen aktuellen Überblick über Ressourcen und Auslastung ermöglichen.
Neben technischen Lösungen wird auch die strukturelle Zusammenarbeit als zentrale Herausforderung gesehen. „Zivile und militärische Strukturen müssen als integriertes System gedacht werden. Gesundheit ist eine Säule davon“, so die Berliner Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra (SPD).
Eine enge Verzahnung zwischen zivilen und militärischen Akteur:innen gilt als Voraussetzung für ein handlungsfähiges System. Gleichzeitig müssen Krankenhäuser in der Lage sein, ihre Versorgung auch unter erschwerten Bedingungen aufrechtzuerhalten, beispielsweise durch Notstromversorgung, stabile Lieferketten und klare Notfallpläne.
Die Diskussion macht zudem deutlich, dass Resilienz nicht allein durch einzelne Maßnahmen erreicht werden kann. Vielmehr erfordert sie ein systemisches Verständnis, das verschiedene Ebenen miteinander verbindet, von der Infrastruktur über die Organisation bis hin zur Kommunikation und Kooperation zwischen den Beteiligten.
Insgesamt zeigt sich: Das Gesundheitswesen ist als Teil der kritischen Infrastruktur stärker in den Fokus sicherheitspolitischer Überlegungen gerückt. Gleichzeitig bestehen weiterhin strukturelle Defizite, die adressiert werden müssen, um die Funktionsfähigkeit des Systems auch in Krisensituationen zuverlässig sicherzustellen.