Prof. Dr. Frank Stollmann lehrt bereits Medizinrecht und speziell Krankenhausrecht, Öffentliches Gesundheitsrecht sowie über öffentlich-rechtliche Grundlagen des Gesundheitswesens. Aufgrund seiner umfangreichen wissenschaftlichen Publikationen und seines Engagements in der Lehre wurde Frank Stollmann nun zum Honorarprofessor ernannt.
Prof. Dr. Stollmann ist für das Land Nordrhein-Westfalen im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales als Leitender Ministerialrat in leitender Funktion tätig.