Nachhaltigkeitsberichterstattung in Gesundheitseinrichtungen
Gesundheitseinrichtungen gehören zu denjenigen Unternehmen, die zum überwiegenden Teil bislang keiner Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterlagen. Ab dem kommenden Jahr wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele Krankenhäuser verpflichtend. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht vor, dass im Rahmen des Jahresabschlusses über die wesentlichen Themen zur Nachhaltigkeit berichtet werden muss.
Herr Marcel Bordt (Referent Gesundheit, IMCOG-Institut) ging in seinem Vortrag auf wichtige Grundlagen sowie Kernbestandteile der Nachhaltigkeitsberichterstattung (bspw. Wesentlichkeitsanalyse, Projekt-Governance und THG-Bilanzierung) ein.
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