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mibeg Lunchtime Talk: Vom Spargesetz zum Wirtschaftsplan – zentrale Planungsfelder im Krankenhaus

Wie können Krankenhäuser ihre Wirtschaftsplanung unter veränderten und teilweise noch unsicheren Rahmenbedingungen belastbar aufstellen? Im 25. mibeg Lunchtime Talk am 7. September 2026 zeigte Andreas Walter, Leiter Controlling und Erlösmanagement, Klinikum Würzburg Mitte, welche Planungsfelder für die Wirtschaftsplanung 2027 und die Folgejahre besonders relevant sind.

Ausgangspunkt war die aktuelle Gesetzeslage. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind inzwischen wichtige Rahmenbedingungen konkretisiert worden, zugleich bleiben für die kommenden Monate noch offene Fragen. Hinzu kommen weitere Entwicklungen wie die Leistungsgruppen, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, Ambulantisierung und Hybrid-DRGs. Für die Planung bedeutet das: Nicht alle Einflussgrößen stehen bereits fest, dennoch müssen ihre möglichen Auswirkungen frühzeitig berücksichtigt werden.

Ein zentrales Thema war deshalb die Funktion des Wirtschaftsplans als Steuerungsinstrument. Planung bedeutet unter den aktuellen Bedingungen weniger, eine möglichst exakte Vorhersage zu treffen. Vielmehr geht es darum, interne und externe Entwicklungen einzuordnen, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und Handlungsspielräume sichtbar zu machen. Strategische Planung, Investitionen, Liquidität und Erfolgsplanung müssen dabei zusammengedacht werden.

Besonders ausführlich ging Andreas Walter auf die Erlösplanung ein. Neben den weiterhin zentralen DRG-Erlösen gewinnen weitere Erlösarten an Bedeutung. Dazu gehören unter anderem Hybrid-DRGs, ambulante Leistungen, ambulante spezialfachärztliche Versorgung, Wahlleistungen und das Pflegebudget. Für die einzelnen Bereiche gilt es, sowohl Mengen- als auch Preisentwicklungen realistisch einzuschätzen und Veränderungen im Leistungsportfolio zu berücksichtigen.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den neuen MD-Prüfquoten. Durch die veränderten Schwellenwerte können sich die Prüfvolumina für einzelne Häuser deutlich erhöhen. Damit steigen nicht nur mögliche finanzielle Risiken, sondern auch die Anforderungen an Kodierung, Dokumentation und Medizincontrolling. Gleichzeitig entsteht zusätzlicher Personalaufwand für die Bearbeitung und Begleitung der Prüfverfahren.

Auch das Pflegebudget wird für die Planung 2027 zu einem wichtigen Faktor. Änderungen bei pflegeentlastenden Maßnahmen sowie die Frage, welche Tätigkeiten künftig noch über das Pflegebudget refinanziert werden können, machen eine genaue Betrachtung des Qualifikations- und Personalmixes erforderlich. Personalplanung und Finanzierung rücken damit noch enger zusammen.

Auf der Kostenseite bleiben neben dem Personal insbesondere Sachkosten und längerfristige Verpflichtungen relevant. Investitionen in Technik oder Software können über viele Jahre zusätzliche Lizenz-, Wartungs- oder Betriebskosten auslösen. Solche Folgewirkungen sollten deshalb bereits bei Investitionsentscheidungen und in der mittelfristigen Planung berücksichtigt werden.

Zum Abschluss wurde deutlich, dass Wirtschaftsplanung unter den aktuellen Rahmenbedingungen vor allem eines leisten muss: Orientierung schaffen. Dazu gehören belastbare Annahmen, Szenarien, geeignete Kennzahlen und eine kontinuierliche Überprüfung der Planung im Jahresverlauf. Neue gesetzliche oder preisliche Entwicklungen müssen regelmäßig aufgenommen und ihre Auswirkungen bewertet werden.


Wer die Themen weiter vertiefen möchte, hat dazu beim RKCT 2026 – Rheinischer Krankenhaus-Controllertag am 18. September 2026 in Köln Gelegenheit. Unter dem Leitthema „Vom Spargesetz zum Wirtschaftsplan – Wie Krankenhäuser trotz Reformdruck steuerungsfähig bleiben“ werden aktuelle Entwicklungen aus unterschiedlichen Perspektiven eingeordnet und in Workshops praktisch vertieft.

Hier geht es zur Anmeldung zum RKCT 2026.