Für seine Aktualisierungskurse im Strahlenschutz erhält das mibeg-Institut Medizin regelmäßig Bestnoten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Kurse nach § 48 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Röntgendiagnostik starten regelmäßig, die Teilnahmebescheinigung kann der für die Erteilung des Fachkundenachweises zuständigen Stelle vorgelegt werden.