Stellungnahme Bundesverfassungsgericht zu Hass-Posts

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Renate Künasts Auskunftsanspruch gegenüber Facebook bezüglich zahlreicher gegen sie vorgebrachter Hass-Posts durch Berliner Zivilgerichte nicht angemessen geprüft und bewertet worden ist. Damit gab das Gericht Künast im Streit um gegen sie gerichtete Beleidigungen in vollem Umfang Recht. Über die mögliche Herausgabe von Daten muss nun erneut das Berliner Kammergericht entscheiden. 

Die Entscheidung aus Karlsruhe wird in Kommentaren als wichtige Entscheidungshilfe bewertet bei der juristischen Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und strafbarer Hetze.