Anerkennung ausländischer Ärzt:innen: Was sich ab November 2026 ändert

Zum 1. November 2026 treten wichtige Änderungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen in Kraft. Ziel des neuen Gesetzes ist es, Anerkennungsverfahren zu vereinfachen, stärker zu digitalisieren und insbesondere für Ärzt:innen mit Abschlüssen aus Drittstaaten zu beschleunigen.

Damit reagiert der Gesetzgeber auf ein seit Jahren bekanntes Problem: Internationale Ärzt:innen werden im deutschen Gesundheitswesen dringend benötigt, gleichzeitig dauern Anerkennungsverfahren häufig viele Monate bis Jahre. Vor allem die Gleichwertigkeitsprüfung mittels umfangreicher Ausbildungsunterlagen, Wartezeiten auf Prüfungen und unterschiedliche Verwaltungsabläufe in den Ländern können den Weg zur Approbation verlängern.

Der Bundestag hat das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen im März 2026 beschlossen. Nach Zustimmung des Bundesrates treten die wesentlichen Änderungen nun zum 1. November in Kraft.

Die wichtigste Änderung betrifft Ärzt:innen mit einem Abschluss aus einem Drittstaat. Ab November wird die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall. Die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung bleibt möglich, muss aber ausdrücklich gewählt werden. 

Neben der direkten Kenntnisprüfung sollen auch Verwaltungsabläufe vereinfacht werden. Digitale Kommunikation, weniger verpflichtende Beglaubigungen und einheitlichere Vorgaben für Unterlagen sollen dazu beitragen, Anerkennungsverfahren schneller und transparenter zu machen.

Was gut organisierte Prüfungsverfahren bewirken können

Ob die gesetzlichen Änderungen tatsächlich zu kürzeren Anerkennungszeiten führen, hängt jedoch wesentlich davon ab, wie die Verfahren in der Praxis organisiert werden. Ein wichtiger Faktor sind ausreichende Prüfungskapazitäten und verlässliche Abläufe.

Dass sich Wartezeiten deutlich verkürzen lassen, zeigt das Beispiel Nordrhein-Westfalen. Seit 2021 ist die Ärztekammer Westfalen-Lippe für Organisation und Durchführung der Kenntnisprüfung für Ärzt:innen in NRW zuständig. Bereits wenige Monate nach der Übernahme berichtete die Kammer, einen zuvor bestehenden Antragsstau abgebaut und die Wartezeiten erheblich reduziert zu haben. Statt teilweise bis zu einem Jahr auf einen Prüfungstermin zu warten, konnten Kandidat:innen Termine im gewünschten Monat oder spätestens im Folgemonat erhalten. Grundlage dafür war unter anderem ein zentral organisiertes Prüfkonzept mit festem Prüfungsort, strukturierten Abläufen, Simulationspatient:innen und einem größeren Pool ärztlicher Prüfer:innen. 

Das Beispiel zeigt, dass Beschleunigung nicht zwangsläufig geringere Anforderungen bedeutet. Entscheidend sind ausreichend Prüfungskapazitäten, standardisierte Abläufe und klare Zuständigkeiten. Genau darin liegt auch eine wichtige Perspektive für die Reform ab November: Wenn gesetzliche Vereinfachungen mit gut organisierten Prüfungsverfahren, ausreichenden Kapazitäten und einer gezielten Vorbereitung der Antragstellenden zusammenkommen, kann der Weg zur Approbation tatsächlich deutlich kürzer werden.

Gute Prüfungsvorbereitung kann Anerkennungszeiten ebenfalls verkürzen

Mit dem neuen Verfahren gewinnt aber nicht nur die Zahl verfügbarer Prüfungstermine an Bedeutung. Ebenso wichtig wird eine gezielte Vorbereitung. Wenn die Kenntnisprüfung künftig für viele internationale Ärzt:innen der direkte Weg zur Approbation ist, entscheidet ihr erfolgreicher Abschluss wesentlich darüber, wie schnell das Anerkennungsverfahren abgeschlossen werden kann. Wer die Prüfung nicht besteht, muss erneut auf einen Termin warten und verlängert damit zwangsläufig den gesamten Prozess.

Eine gute Prüfungsvorbereitung ist deshalb nicht nur eine Frage der Erfolgschancen. Sie kann auch dazu beitragen, die Zeit bis zur Approbation zu verkürzen. Dabei geht es nicht allein um das Wiederholen medizinischer Fachinhalte. Die Kenntnisprüfung verlangt, medizinisches Wissen fallbezogen anzuwenden und sich sicher innerhalb der diagnostischen und therapeutischen Abläufe des deutschen Gesundheitssystems zu bewegen. Gerade hier kann praktische klinische Erfahrung eine wichtige Rolle spielen.

Wie Krankenhäuser internationale Ärzt:innen unterstützen können

In vielen Regionen sind Krankenhäuser auf internationale Ärzt:innen angewiesen und können gleichzeitig selbst dazu beitragen, den Weg durch das Anerkennungsverfahren zu erleichtern.

Eine wichtige Möglichkeit ist die Beschäftigung mit einer Berufserlaubnis. Sie wird von der zuständigen Behörde erteilt und ermöglicht internationalen Ärzt:innen aus Drittstaaten unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor der Approbation eine begrenzte ärztliche Tätigkeit unter Aufsicht. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören in der Praxis insbesondere der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse – in der Regel durch die bestandene Fachsprachprüfung – und eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit.

Für die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung kann diese Tätigkeit einen erheblichen Vorteil bieten: Sie lernen frühzeitig den klinischen Alltag in Deutschland kennen, arbeiten mit den hier üblichen diagnostischen und therapeutischen Standards und wenden medizinische Fachsprache täglich an. Gerade mit Blick auf die Kenntnisprüfung kann das eine besonders praxisnahe Vorbereitung sein. Viele Prüfungsinhalte werden im klinischen Alltag unmittelbar erlebt: Anamnese, Diagnostik, Befundbewertung, Therapieentscheidungen, Dokumentation und Kommunikation mit Kolleg:innen.

Allein auf die praktische Tätigkeit sollte sich die Vorbereitung jedoch nicht stützen. Sinnvoll ist die Kombination aus klinischer Erfahrung und einer strukturierten Wiederholung der prüfungsrelevanten medizinischen Inhalte. Krankenhäuser können diesen Prozess unterstützen, indem sie beispielsweise feste Ansprechpartner:innen benennen, eine strukturierte Einarbeitung ermöglichen und ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf Fachsprach- und Kenntnisprüfung einplanen. Auch Mentoring durch erfahrene Kolleg:innen kann helfen, fachliche und organisatorische Fragen frühzeitig zu klären.

Aus Sicht der Personalgewinnung ist das ebenfalls relevant: Wer internationale Ärzt:innen bereits während des Anerkennungsverfahrens gut begleitet, schafft nicht nur bessere Voraussetzungen für die Prüfung, sondern auch für eine langfristige Integration in das Team.

Ergänzt werden kann die praktische Vorbereitung durch einen strukturierten Kurs, der medizinisches Wissen systematisch wiederholt und gezielt auf unterschiedliche Prüfungssituationen vorbereitet. Entscheidend ist dabei ein fallorientierter Ansatz, der nicht nur Fachwissen abfragt, sondern Anamnese, Diagnostik, Befundbewertung und Therapieplanung miteinander verbindet.

Die mibeg-Institute bieten mit dem vierwöchigen Intensivkurs Humanmedizin eine solche Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung an. Gerade in Kombination mit einer Tätigkeit im Krankenhaus kann so eine sinnvolle Verbindung entstehen: Der klinische Alltag vermittelt praktische Erfahrung im deutschen Versorgungssystem, während der Kurs dabei unterstützt, prüfungsrelevante Inhalte systematisch zu strukturieren und auf die konkrete Prüfungssituation zu übertragen.

Weitere Informationen zum Intensivkurs Humanmedizin

Beschleunigung entsteht an mehreren Stellen

Das neue Anerkennungsverfahren kann ab November einen wichtigen Beitrag dazu leisten, bisher zeitaufwendige Verwaltungsprozesse zu verkürzen. Die direkte Kenntnisprüfung als Regelfall reduziert den Aufwand der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung und eröffnet vielen internationalen Ärzt:innen einen direkteren Weg zur Approbation.

Das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeigt, dass gut organisierte Prüfungsverfahren Wartezeiten weiter erheblich reduzieren können. Gleichzeitig können Krankenhäuser selbst dazu beitragen, Anerkennungszeiten zu verkürzen, wenn internationale Ärzt:innen während des Verfahrens sinnvoll in den klinischen Alltag integriert und gezielt auf die erforderlichen Prüfungen vorbereitet werden.

So entsteht Beschleunigung nicht an einer einzelnen Stelle, sondern im Zusammenspiel von klaren Verfahren, ausreichenden Prüfungskapazitäten, guter Vorbereitung und frühzeitiger Integration in die Versorgung.

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Dr. Shermineh Shahi

Dr. Shermineh Shahi ist Institutsleiterin bei den mibeg-Instituten und verfügt über langjährige Erfahrung in der Entwicklung von Bildungsangeboten sowie in der Begleitung von Fach- und Führungskräften im Gesundheitswesen. Nach ihrer Promotion in Biologie an der Universität Amsterdam wechselte sie in die Erwachsenenbildung und übernahm zunehmend Verantwortung für die Entwicklung von Programmen, Prozessen und organisationalen Strukturen.

Mit ihrem naturwissenschaftlichen Hintergrund verbindet sie analytisches und systemisches Denken mit einem besonderen Interesse an Organisationsentwicklung, Führung und lernenden Organisationen. Durch ihre langjährige Zusammenarbeit mit Fach- und Führungskräften, Kliniken, Verbänden und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens beschäftigt sie sich zudem intensiv mit aktuellen Entwicklungen und Veränderungsprozessen in der Branche. Im Mittelpunkt steht für sie die Frage, wie Wissen und Erfahrungen in die Praxis übertragen und nachhaltig in Organisationen verankert werden können.