Ihr Weg zur Approbation – Schritt für Schritt
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Schritt 1: Zuständige Stelle finden
Approbationsbehörde je Bundesland
Zuständig für Ihre Anerkennung ist die Approbationsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten - je nach Bundesland zum Beispiel das Landesprüfungsamt oder eine Bezirksregierung (in NRW etwa die Bezirksregierung Münster). Stellen Sie Ihren Antrag nur in einem Bundesland - Mehrfachanträge sind nicht zulässig.
Gut zu wissen: Unser kostenloses Online-Informationsseminar "Wege zur Anerkennung" beantwortet jeden Dienstag um 9:30 Uhr alle Fragen rund um Verfahren, Sprachnachweise und Förderung - unverbindlich und ohne Vorkenntnisse.
Tipp: Der Anerkennungs-Finder auf anerkennung-in-deutschland.de zeigt Ihnen in wenigen Klicks die für Ihren Beruf und Ihr Bundesland zuständige Stelle.
Zuständige Stelle finden · Kostenloses Infoseminar
Schritt 2: Antrag stellen
Unterlagen beglaubigt & übersetzt
Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein - in vielen Bundesländern ist das inzwischen auch digital möglich. Zeugnisse und Nachweise müssen als beglaubigte Kopien vorliegen und von vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzern ins Deutsche übersetzt sein.
Gut zu wissen: Die Anforderungen an die Unterlagen sind hoch und die Merkblätter der Behörden oft schwer verständlich. Kostenlose Anerkennungsberatungsstellen unterstützen Sie beim Zusammenstellen und Prüfen Ihrer Unterlagen - Sie finden sie über den Anerkennungs-Finder. Das Verfahren kostet Gebühren; unter bestimmten Voraussetzungen hilft der Anerkennungszuschuss.
Diese Unterlagen werden in der Regel benötigt:
- Identitätsnachweis (Pass oder Personalausweis)
- Diplom bzw. Abschlusszeugnis (beglaubigt und übersetzt)
- Fächer- und Stundenübersicht Ihrer Ausbildung
- Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf
- Nachweise über Berufserfahrung
- Sprachzertifikat (mindestens B2)
- Je nach Bundesland: Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung
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Schritt 3: Gleichwertigkeit wird geprüft
Prüfung durch die Behörde
Die Behörde prüft Ihren Abschluss - Sie selbst müssen hier nichts tun. Abschlüsse aus der EU bzw. dem EWR werden in der Regel automatisch anerkannt. Bei Abschlüssen aus Drittstaaten wird die Gleichwertigkeit mit dem deutschen Abschluss geprüft. Das Ergebnis erhalten Sie per Bescheid: Bei voller Gleichwertigkeit fehlt nur noch die Fachsprachprüfung, bei wesentlichen Unterschieden führt der Weg über die Kenntnisprüfung.
Ärztinnen und Ärzte: Gut zu wissen: Ein Bescheid über "wesentliche Unterschiede" ist kein Scheitern - über die Kenntnisprüfung (Schritt 6) erreichen Sie die Approbation trotzdem.
Apothekerinnen und Apotheker: Gut zu wissen: Ein Bescheid über "wesentliche Unterschiede" ist kein Scheitern - über die Kenntnisprüfung (Schritt 6) erreichen Sie die Approbation trotzdem.
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten: Gut zu wissen: Ein Bescheid über "wesentliche Unterschiede" ist kein Scheitern - über Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang (Schritt 6) erreichen Sie die Anerkennung trotzdem.
Tipp: Die Bearbeitung dauert je nach Bundesland und Beruf mehrere Monate. Nutzen Sie die Wartezeit, um Ihr Berufsdeutsch weiter auszubauen.
Beratung anfragen
Schritt 4: Fachsprachprüfung
Ärztinnen und Ärzte – Fachsprachniveau C1
In der Fachsprachprüfung bei der Landesärztekammer zeigen Sie, dass Sie im medizinischen Alltag sicher auf Deutsch kommunizieren: Anamnesegespräch, schriftliche Dokumentation und Fallvorstellung im Kollegenkreis. Geprüft wird auf Fachsprachniveau C1 - allgemeine Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau sind die Voraussetzung.
Kurs & Förderung: Der mibeg-Vorbereitungskurs (2 Monate, Vollzeit, online oder in Präsenz) ist zu 100 % über Bildungsgutschein förderfähig - die Erfolgsquote liegt bei über 90 %.
Vorbereitungskurs Fachsprachprüfung · Kostenloses Infoseminar
Apothekerinnen und Apotheker – Fachsprachniveau C1
In der Fachsprachprüfung bei der Apothekerkammer zeigen Sie, dass Sie im pharmazeutischen Alltag sicher auf Deutsch kommunizieren - von der Beratung in der Apotheke bis zur fachlichen Dokumentation. Geprüft wird auf Fachsprachniveau C1 - allgemeine Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau sind die Voraussetzung.
Kurs & Förderung: Der mibeg-Vorbereitungskurs (2 Monate, Vollzeit, online oder in Präsenz) ist zu 100 % über Bildungsgutschein förderfähig - die Erfolgsquote liegt bei über 90 %.
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Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten – Sprachnachweis je nach Bundesland
Je nach Bundesland weisen Sie Ihre Deutschkenntnisse über ein B2-Zertifikat oder eine Fachsprachprüfung nach. Sicheres Berufsdeutsch ist die Grundlage für Therapie und Patientenkommunikation.
Kurs & Förderung: Das Praxisseminar Physiotherapie trainiert auch die berufsbezogene Kommunikation - zu 100 % über Bildungsgutschein förderfähig.
Praxisseminar Physiotherapie · Kostenloses Infoseminar
Schritt 5: Vorläufige Berufserlaubnis (optional)
Arbeiten unter Aufsicht möglich
Mit einer vorläufigen Berufserlaubnis können Sie schon vor der endgültigen Berufszulassung unter Aufsicht arbeiten - in der Regel befristet auf bis zu zwei Jahre. Das bringt Einkommen, Praxis und wertvolle Erfahrung im deutschen Berufsalltag.
Tipp: Die praktische Erfahrung unter Aufsicht ist zugleich die beste Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung. Ob und in welcher Form eine vorläufige Berufserlaubnis möglich ist, klärt die zuständige Behörde.
Beratung anfragen
Schritt 6: Kenntnisprüfung
Mündlich-praktische Fachprüfung
Gut zu wissen: Wurde in Ihrem Bescheid die volle Gleichwertigkeit festgestellt, entfällt dieser Schritt - haken Sie ihn einfach ab.
Ärztinnen und Ärzte
Wurde keine volle Gleichwertigkeit festgestellt, legen Sie die Kenntnisprüfung ab: eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenuntersuchung, unter anderem in Innerer Medizin und Chirurgie.
Gut zu wissen: Wurde in Ihrem Bescheid die volle Gleichwertigkeit festgestellt, entfällt dieser Schritt - haken Sie ihn einfach ab.
Kurs & Förderung: Alle mibeg-Vorbereitungskurse sind zu 100 % über Bildungsgutschein förderfähig - die Erfolgsquote liegt bei über 90 %.
Vorbereitungskurs Kenntnisprüfung · Qualifizierung für Klinik und Praxis
Apothekerinnen und Apotheker
Wurde keine volle Gleichwertigkeit festgestellt, legen Sie die Kenntnisprüfung ab - mit Schwerpunkten in der pharmazeutischen Praxis und den einschlägigen Rechtsgebieten.
Gut zu wissen: Wurde in Ihrem Bescheid die volle Gleichwertigkeit festgestellt, entfällt dieser Schritt - haken Sie ihn einfach ab.
Kurs & Förderung: Alle mibeg-Vorbereitungskurse sind zu 100 % über Bildungsgutschein förderfähig - die Erfolgsquote liegt bei über 90 %.
Vorbereitungskurs Kenntnisprüfung · Kostenloses Infoseminar
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
Bei wesentlichen Unterschieden absolvieren Sie eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang. Das Praxisseminar Physiotherapie bereitet gezielt darauf vor - vier Monate Theorie, auf Wunsch mit anschließendem Praktikum.
Gut zu wissen: Wurde in Ihrem Bescheid die volle Gleichwertigkeit festgestellt, entfällt dieser Schritt - haken Sie ihn einfach ab.
Kurs & Förderung: Alle mibeg-Vorbereitungskurse sind zu 100 % über Bildungsgutschein förderfähig - die Erfolgsquote liegt bei über 90 %.
Praxisseminar Physiotherapie · Kostenloses Infoseminar
Ziel
Ärztinnen und Ärzte – Approbation: Geschafft! Mit der Approbation besitzen Sie die offizielle Berufszulassung und dürfen als Ärztin oder Arzt in Deutschland uneingeschränkt arbeiten.
Apothekerinnen und Apotheker – Approbation: Geschafft! Mit der Approbation besitzen Sie die offizielle Berufszulassung und dürfen als Apothekerin oder Apotheker in Deutschland uneingeschränkt arbeiten.
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten – Anerkennung: Geschafft! Mit der Anerkennung dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in Deutschland als Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut arbeiten.
Fragen? Wir beraten Sie persönlich
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Alle Angaben ohne Gewähr – den verbindlichen Ablauf legt die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes fest.